| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Das Bundesgericht entschied, ein Genfer Kino habe einem Rollstuhlfahrer den Zutritt zum Filmsaal rechtmässig verweigert. Das Kino hatte geltend gemacht, im Falle einer Evakuation des Saals könnte die Sicherheit des Rollstuhlfahrers beeinträchtigt werden. Der Entscheid hält fest, es liege keine Diskriminierung im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes vor, weil die Verweigerung auf zulässigen Motiven beruhe. Damit verkürzt das Gericht den Diskriminierungsbegriff des Gesetzes erheblich. Würde man in Zukunft dieser Argumentation folgen, dürfte Rollstuhlfahrern der Zugang zu Dienstleistungen Privater und dadurch ihre autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in weitem Masse verwehrt bleiben.
Abstract
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der vom Parlament diskutierten Einführung von Strafsanktionen gegen natürliche Personen im Kartellgesetz auseinander. Es wird aufgezeigt, warum das von den Befürwortern vorgebrachte Argument einer sprunghaft erhöhten Abschreckungswirkung ebenso wenig trägt wie der Verweis auf den Erfolg des US-amerikanischen Kartellstrafrechts. Entgegen der politisch opportunen Floskel vom fehlbaren «Manager», wird verdeutlicht, dass der Täterkreis der erwogenen Strafsanktionen auch einfache Mitarbeiter erfasst, wodurch der Verantwortungsabwälzung Vorschub geleistet wird. Vor dem Hintergrund einer noch unausgereiften Praxis in der Anwendung direkter Unternehmenssanktionen wird die Einführung von Strafsanktionen gegen natürliche Personen als verfrüht abgelehnt.
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Der Hungerstreik des Inhaftierten Bernard Rappaz im Laufe des Jahres 2010 stellte die Walliser Behörden vor etliche Probleme und warf in der Schweiz sowohl für Juristen als auch Mediziner wichtige Fragen auf. Das Bundesgericht hat versucht, die Angelegenheit durch die Verpflichtung der Ärzte zur Zwangsernährung des Häftlings zu lösen. Ist der Entscheid unserer höchsten Instanz indes vereinbar mit unserer Rechtsstaatlichkeit? Wie können die durch Hungerstreik im Strafvollzug bzw. Zwangsernährung aufgeworfenen Fragen gelöst werden? Der Beitrag versucht, Antworten auf die Fragestellungen zu geben. (bk)
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Rainer Erlinger beantwortet seit vielen Jahren «Gewissensfragen», die ihm Leser der Süddeutschen Zeitung vorlegen. Die Fragen stammen aus ihrem Alltag. Erlinger (promovierter Jurist und Mediziner) beruft sich auch in Alltagsfragen gern auf Klassiker der Moral- und Rechtsphilosophie, auf Sokrates, Aristoteles, Kant, Rawls, sowie auf Präjudizien aus Literatur, Film und Cartoon. Wenn ich noch jung genug wäre, Vorlesungen zu halten, wären Erlingers Bücher meine erste Empfehlung an die Hörer der «Einführung in die Rechtsphilosophie».
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Die Textausgaben zum ZGB und OR gehören zur Standardliteratur nicht nur der Juristen. Unlängst sind aktualisierte Ausgaben in deutscher und französischer Sprache erschienen, welche auch verschiedene Nebenerlasse mit vielen Hinweisen und Kommentaren enthalten. Die Buchbesprechungen sind Gegenstand der Ausführungen.
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BGer – Eine während ihrer Schwangerschaft entlassene ehemalige Angestellte des Kantons Neuenburg unterlag nun endgültig vor Bundesgericht. Dieses bestätigte die Gültigkeit der Kündigung, welche am Ende einer zweijährigen Probezeit ausgesprochen wurde. (BGE 8C_358/2012) (sk)
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BGer – Das Bundesgericht betätigte den weiteren Vollzug der Haftstrafe eines psychisch kranken Ägypters, der bereits seit fast sechs Jahren im Gefängnis Champ-Dollon (GE) inhaftiert war. Im Jahr 2005 hatte dieser einen Fremden in den Hallen der Universität Genf überfallen. (Urteil 6B_679/2012) (sk)
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BGer – Das Zürcher Obergericht muss strengere Strafen gegen ein Ehepaar verhängen, das 2009 ein Baby aus einem rumänischen Spital entführt und in der Schweiz als eigenes Kind ausgegeben hat. Das Bundesgericht hat der Staatsanwaltschaft Recht gegeben. (Urteil 6B_454/2012)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Teilrevision der St. Moritzer Ortsplanung zur Erweiterung des Nobelhotels Suvretta House in den wichtigsten Punkten abgesegnet. Über die Bücher muss das Bündner Verwaltungsgericht einzig bei der geplanten Verlegung eines Baches. (Urteil 1C_164/2012)
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BGer – Die Waadtländer Zivilstandsbehörden haben einer Marokkanerin mit auslaufender Aufenthaltsbewilligung zu Recht den Eheschluss mit einem mehr als vierzig Jahre älteren Schweizer verwehrt. Laut Bundesgericht liegt keine Diskriminierung vor. (Urteil 5A_901/2012)
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BGer – Die SBB muss den Behindertenbereich in ihren neuen Intercity-Zügen nicht erweitern. Laut Bundesgericht ist es entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht notwendig, zusätzliche Plätze ausserhalb der Verpflegungszone im Unterdeck anzubieten. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_380/2012)
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BVGer – Ausländische Ehegatten können nur dann erleichtert eingebürgert werden, wenn ihr Partner den Schweizer Pass bereits bei der Heirat besessen hat. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt dies trotz einer Unklarheit im Gesetz auch dann, wenn das Paar im Ausland wohnt. (Urteil C-1426/2012)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. März 2013 die Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA in Kraft. Die neue Verordnung konkretisiert die konkursrechtlichen Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes und legt fest, wie Konkursverfahren durchgeführt werden. Sie macht die Handlungsoptionen und Verfahrensschritte der FINMA im Rahmen einer Konkursabwicklung transparent.
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Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung tritt im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) am 1. Januar 2014 in Kraft. Danach bleiben den Kantonen zwei Jahre zur Anpassung des kantonalen Rechts. Ab 1. Januar 2016 gelten die neuen Bestimmungen auch bei der direkten Bundessteuer. Dieses vom Bundesrat heute beschlossene gestaffelte Inkrafttreten ermöglicht, dass die Verschärfung der Aufwandbesteuerung für in der Schweiz domizilierte Ausländer gleichzeitig bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Steuern Anwendung findet.
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Die vorgeschlagene Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Vorlage zurückzustellen und mit der Revision des Steuerstrafrechts und der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Geldwäscherei zu koordinieren.
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Der Bundesrat hat am 20. Februar 2013 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung eröffnet. Das geltende Gesetz aus dem Jahre 1982 genügt den Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge nicht mehr und muss deshalb modernisiert werden. Neu soll rascher, gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene schwere Mangellagen reagiert werden können. Ein weiteres Ziel der Revision ist es, die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen zu erhöhen. Gleichzeitig werden die bewährten Prinzipien und Instrumente der Landesversorgung beibehalten.
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Damit die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, die das Parlament Ende September 2012 verabschiedet hat, vollständig umgesetzt werden können, müssen die Verordnungen zum Asylgesetz angepasst werden. Dazu gehört auch eine Verordnung für die Testphase im Hinblick auf die geplante Neustrukturierung des Asylbereichs. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat dazu eine Anhörung eröffnet. Diese dauert bis zum 19. März 2013.
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