Manifestant congolais partiellement acquitté
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einem Teilnehmer einer Veranstaltung, die im Dezember 2011 vor der Botschaft der Republik Kongo in Bern abgehalten wurde teilweise Recht gegeben. Es hob dessen Verurteilung wegen Sachbeschädigung auf, bestätigte aber den Hausfriedensbruch. (Urteil SK.2013.13) (sk)
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