Liebe Leserinnen und Leser
«Personal data is the new oil of the internet and the new currency of the digital world», sagte schon Meglena Kuneva ehemalige EU-Kommissarin für Verbraucherschutz. Heute mehr denn je, in einem Zeitalter der stetigen Digitalisierung unserer Welt, werden digitale Spuren und personenbezogene Daten zu einer neuen Form der Währung. Alice Parmentier analysiert die Kommerzialisierungsprozesse personenbezogener Daten und die Risiken und Lücken, die dem Cyberspace aktuell innewohnen. Sie kommt zum Schluss, dass zu wenige oder lediglich lückenhafte juristische Grenzen bestehen. Den Nutzern sollte zukünftig eine bessere und transparentere Kontrolle über ihre eigenen Daten gewährt werden (siehe auch Schwerpunkt-Ausgabe: Cybercrime vom 10. November 2014).
Arnold Rusch und Philip R. Bornhauser sind mit dem Ergebnis, nicht aber mit der Begründung des aktuellen Urteils des Bundesgerichts vom 2. Dezember 2014 einverstanden. Das Bundesgericht wendet die aus dem Besitz fliessende Eigentumsvermutung gemäss Art. 930 Abs. 1 ZGB auch zwischen Geber und Nehmer an. Ihrer Meinung nach setzt dies Anreize zu Fehlverhalten und bewirkt im Ergebnis eine Schenkungsvermutung, die nicht den Realitäten entspreche.
Der geplante Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verfolgt das Ziel, für mehr Effektivität und Homogenität bei der Achtung der Grundrechte in Europa zu sorgen. Mit dem Vertrag von Lissabon ist nunmehr in Art. 6 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union der Beitritt verankert, weshalb der Rat die Kommission am 4. Juni 2010 mit der Aufnahme der Verhandlungen mit dem Europarat zum EMRK-Beitritt beauftragt hat (siehe auch Markus Schott, Die Auswirkungen eines Beitritts der EU zur EMRK auf die Durchsetzung des Grundrechtsschutzes in Europa, in: Jusletter 22. März 2010). Benedikt Pirker und Stefan Reitemeyer diskutieren die verschiedenen positiven wie auch negativen Reaktionen auf das aktuelle Gutachten 2/13 des Europäischen Gerichtshofs über den Beitritt der EU zur EMRK. Generell sind die Autoren der Meinung, dass das besagte Gutachten einen Beitritt für die Union sehr schwer machen dürfte.
Franziska Sprecher berichtet vom Symposium der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein UFL, welches am 14. November 2014 zum Thema «Arbeit und Gesundheit – (Un)gesunde Arbeitswelt?» bereits zum fünften Mal stattfand.
Roland Pfäffli rezensiert die Dissertation von Jonas Rüegg mit dem Titel «Rechtsgeschäftliche Vorkaufsrechte an Grundstücken».
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Die personenbezogenen Daten, eine neue Form des Geldes in unserem digitalen Zeitalter, stellen heute wahre Vermögenswerte für Unternehmen dar. Wenn festgestellt wird, dass ein Anstieg ihrer Sammlung niemandem entgangen ist, muss festgestellt werden, dass ihre Verarbeitung dort von Störungen geprägt ist, wo die rechtlichen Grenzen unzureichend definiert sind. Diese Studie setzt sich zum Ziel, die Kommerzialisierungsprozesse personenbezogener Daten und die Grenzen ihrer Kommerzialisierung zu analysieren, die Risiken und Lücken, die dem Cyberspace aktuell innewohnen, deutlich aufzuzeigen und so Interventionsmöglichkeiten zu umreissen.
Abstract
Im neuen, zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Eigentumsvermutung, die sich aus dem Besitz ergibt. Die Autoren setzen sich anhand des Entscheids mit dieser Vermutung und ihren Folgen auseinander. Sie kommen zum Schluss, dass die in Art. 930 Abs. 1 ZGB enthaltene Vermutung im Geber-Nehmer-Verhältnis nicht zur Anwendung kommen darf, weil sie dort gravierende Anreize zu Fehlverhalten setzt und im Ergebnis eine Schenkungsvermutung bewirkt, die jeder Intuition spottet. Art. 930 Abs. 1 ZGB soll ihrer Ansicht nach deshalb nur gegenüber Dritten Anwendung finden.
Abstract
In ihrem Beitrag fassen die Autoren die wichtigsten Aussagen des Europäischen Gerichtshofes in seinem Gutachten über die Vereinbarkeit des Entwurfes eines Abkommens über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Unionsrecht zusammen. Zugleich kommentieren sie die vom Gerichtshof aufgestellten Vorgaben für einen Beitritt – auch im Lichte der bereits vorliegenden, teils sehr kritischen Reaktionen der Lehre auf das Gutachten.
Abstract
Am 14. November 2014 führte die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein UFL bereits zum fünften Mal ihr jährliches Symposium «Gesundheitsrecht am Puls der Zeit» durch. In Triesen (FL) trafen sich Fachleute aus Liechtenstein und der Schweiz, um die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit interdisziplinär zu erörtern und mit einem kritischen Publikum zu diskutieren.
Abstract
Für den belasteten Grundeigentümer ist ein Vorkaufsrecht ein einschneidender Eingriff ins Eigentumsrecht. Die Errichtung, der Inhalt, die Wirkung und die Ausübung des Vorkaufsrechts sind Gegenstand einer Luzerner Dissertation, welche unlängst im Schulthess-Verlag in Zürich erschienen ist.
Abstract
BGer – Weil der Standort der ehemaligen Abfalldeponie Wohlen nur überwachungs-, nicht aber sanierungsbedürftig ist, erhält die Ferrowohlen AG für die Sanierung des Bodens kein Geld aus dem Altlastenfonds des Bundes. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (Urteil 1C_414/2014)
Abstract
BGer – Die Sperre für zehn Länderspiele und eine Busse von 30'000 Franken für den ehemaligen kroatischen Nationalspieler Josip Simunic wurde zu Recht ausgesprochen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Fussballers gegen einen entsprechenden Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofs in Lausanne abgewiesen. (Urteil 4A_544/2014)
Abstract
BGer – Verurteilt durch das Waadtländer Kantonsgericht, erhielt die Gemeinde Mont-sur- Lausanne nun im Streitfall Pauschalsteuer für Abfälle vor Bundesgericht definitiv Recht. Ein Unternehmen, welches die Abfälle selbst entsorgte weigerte sich, diese Steuer an die Gemeinde zu entrichten. (Urteil 2C_858/2014) (sts)
Abstract
BGer – Die IV-Stelle Basel-Stadt hat einem im Bosnien-Krieg durch Granatsplitter verletzten und traumatisierten Mann keine Rente bezahlen wollen, ist nun aber vor Bundesgericht abgewiesen worden. Die Stelle ordnete die posttraumatische Belastungsstörung gleich ein wie ein Schleudertrauma. (Urteil 8C-538/2014)
Abstract
BVGer – Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in Solothurn hat die Sportschützen Leberberg nicht als Schiessverein anerkannt, der auch das Feldschiessen oder das Obligatorische anbieten darf. (Urteil A-3671/2014)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit Urteil vom 25. Februar 2015 erneut mit der Entwicklung der menschenrechtlichen Lage in Syrien seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs auseinandergesetzt. Dabei hat es festgestellt, dass bereits einfache Teilnehmer an regimefeindlichen Demonstrationen, sollten sie von den staatlichen syrischen Sicherheitskräften identifiziert worden sein, einer Verfolgungsgefahr im Sinne des Flüchtlingsbegriffs nach Art. 3 des Asylgesetzes ausgesetzt sind. (Urteil D-5779/2013)
Abstract
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat das neue System zur Verarbeitung der Daten aus der Fernmeldeüberwachung schrittweise in Betrieb genommen. Am 16. März 2015 konnte der Vollbetrieb des Systems erfolgreich aufgenommen werden.
Abstract
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Frühjahrssession 2015 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
Abstract
Patientendaten sollen künftig in einem elektronischen Dossier gespeichert werden können, darin sind sich die Räte einig. Bei den Mitmach-Pflichten gehen die Meinungen aber noch auseinander. Der Nationalrat hat sich am 18. März 2015 für strengere Regeln ausgesprochen.
Abstract
Der Nachrichtendienst soll mehr Kompetenzen erhalten. Er soll Telefone abhören, in Computer eindringen und Datenströme im Internet scannen dürfen. Der Nationalrat hat am 17. März 2015 den Kernartikeln des neuen Nachrichtendienstgesetzes zugestimmt.
Abstract
Der Nationalrat ist beim Kindesunterhalt auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt: Er hat sich damit einverstanden erklärt, dass die Vorlage mit der Möglichkeit einer alternierenden Obhut ergänzt wird.
Abstract
Das Bundesgesetz über die Informationssysteme im Bereich Sport (IBSG) soll revidiert werden. Der Nationalrat hat am 16. März 2015 einen entsprechenden Entwurf des Bundesrates ohne Gegenstimme angenommen.
Jusletter