Keine Bewilligung für Gebäude mit 10’000 Legehennen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohners der Gemeinde Puplinge GE gutgeheissen, der sich gegen den Bau eines Stalls abseits des dazugehörigen landwirtschaftlichen Betriebszentrums gewehrt hat. Auf den gut 1'260 Quadratmetern sollten 8'000 bis 10’000 Legehennen täglich mehrere Tausend Eier legen. (Urteil 1C_892/2013)
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