Massnahme gegen Täter muss neu geprüft werden
BGer – Das Bundesgericht bestätigt den vom Kantonsgericht St. Gallen gegen einen Mann verhängten Schuldspruch wegen Mordes. Das Kantonsgericht wird jedoch gestützt auf ein neues psychiatrisches Gutachten nochmals prüfen müssen, ob entgegen seinem ursprünglichen Entscheid beim Täter eine Verwahrung oder eine andere Massnahme anzuordnen ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Verurteilten ab und heisst diejenige der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gut. (Urteile 6B_265/2015 und 6B_300/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare