Jusletter

Massnahme gegen Täter muss neu geprüft werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Massnahme gegen Täter muss neu geprüft werden, in: Jusletter 11. Januar 2016
BGer – Das Bundesgericht bestätigt den vom Kantonsgericht St. Gallen gegen einen Mann verhängten Schuldspruch wegen Mordes. Das Kantonsgericht wird jedoch gestützt auf ein neues psychiatrisches Gutachten nochmals prüfen müssen, ob entgegen seinem ursprünglichen Entscheid beim Täter eine Verwahrung oder eine andere Massnahme anzuordnen ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Verurteilten ab und heisst diejenige der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gut. (Urteile 6B_265/2015 und 6B_300/2015)

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