Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Mit dem «Anwalt der ersten Stunde» steht jedem Beschuldigten das Recht zu, bereits ab der polizeilichen Einvernahme einen Verteidiger zur Seite zu haben. Die prägnante Frage, ob sich aus der Strafprozessordnung eine Pflicht der Kantone ableiten lasse, die Verteidiger der ersten Stunde zu entschädigen, wurde im Urteil des Bundesgerichts vom 12. August 2015 offen gelassen. Patrick Iliev und Stefan Wehrenberg hoffen generell, dass die Entschädigungspflicht des Staates bei mittellosen beschuldigten Personen schweizweit in einem nächsten Urteil des Bundesgerichts geregelt wird.
 
Warum die Bedingungen für die Geldwäscherei im Kunsthandel besonders  günstig sind, erklärt Monika Roth. Auf Kunstauktionen fliessen Rekordsummen, die Preisgestaltung ist im Kunsthandel oft intransparent und Käufer sowie Verkäufer bleiben anonym. Der Kunstmarkt ist damit von Eigenschaften und Eigenheiten geprägt, die in Kombination miteinander eine besondere Eignung für Geldwäscherei schaffen.
 
Die Blockierung und Rückgabe von Geldern gestürzter Diktatoren sollen mit dem neuen Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) geregelt werden. Alain Chablais untersucht, wie sich dieses neue Gesetz mit der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vereinbaren lässt und unterstreicht die Notwendigkeit, die Massnahmen der verschiedenen beteiligten Behörden zu koordinieren.
 
Ausgehend von einer prozessualen Auseinandersetzung zwischen einer öffentlichen Institution mit einem privaten Unternehmer über die Miete eines Grundstücks betrachtet Hans Giger die Entschädigungsproblematik des Enteignungs- und des Mietrechts sowie deren jeweilige Zuordnung. Im Ergebnis kann in jedem Fall festgehalten werden, dass dem privaten Mieter aus der Berufung des öffentlich-rechtlichen Vermieters auf das vorbehaltene Recht zum vorzeitigen Abbruch der vertraglichen Beziehungen kein finanzieller Verlust erwachsen darf.
 
Schliesslich bietet uns Silvia Park eine Besprechung des Buches: «Der Zugang zu Medikamenten im Spannungsfeld zwischen dem internationalen Patentschutz und dem Recht auf Gesundheit» von Michael Duttwiler.
 
Mit Freude stellen wir Ihnen zum Jahresbeginn die zehn meistgelesenen Autorenbeiträge in Jusletter 2015 vor. Wir bedanken uns bei allen unseren Redaktorinnen und Redaktoren sowie unseren Autorinnen und Autoren für ihre wertvolle Arbeit und bei Ihnen, unseren Leserinnen und Lesern, für Ihr Interesse und Ihre Treue.
 
  1. Thomas Koller
    Zum Jahresabschluss 2014 ein weiser Entscheid des Bundesgerichts im Mietrecht, in: Jusletter 12. Januar 2015;
  2. Manuela Mosimann
    Richter als Gutachter?; in: Jusletter 19. Januar 2015;
  3. Ursina Pally Hofmann
    Wem gehört die Krankengeschichte?, in: Jusletter 26. Januar 2015;
  4. Sandra Massari
    Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Privatklägerschaft im Strafprozess; in: Jusletter 2. Februar 2015;
  5. Christoph Häfeli
    Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) unter Dauerbeschuss, in: Jusletter 9. Februar 2015;
  6. Daniel Hunkeler / Stefan Wirz
    Erhöhter Schutz gegen ungerechtfertigte Betreibungen, in: Jusletter 16. Februar 2015;
  7. Michael Kunz
    Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012, in: Jusletter 4. Mai 2015;
  8. Alexandra Rumo-Jungo
    Die Auflösung von Miteigentum unter Ehegatten und die Wiederentdeckung von Art. 206 ZGB, in: Jusletter 2. März 2015;
  9. Laurent Bieri
    Le risque de devoir payer des dépens pour la procédure de conciliation encourage-t-il les parties à accepter un arrangement ?, in: Jusletter 9. März 2015;
  10. Peter Uebersax
    Zum bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf zur Umsetzung von Art. 121a BV, in: Jusletter 16. März 2015.
 
In unserer Chronologie finden Sie alle Ausgaben aus dem Jahr 2015, zudem können Sie alle Schwerpunkt-Ausgaben hier einsehen. Recherchieren und vertieft suchen können Sie mit unserer frei zur Verfügung stehenden Suche Lawsearch. Laden Sie sich doch die Weblaw App kostenlos im App- oder Google Play Store herunter und lesen Sie Jusletter künftig auch von unterwegs.
 
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg im Jahr 2016 und natürlich eine spannende Lektüre.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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