Liebe Leserinnen und Leser
- Thomas Koller
Zum Jahresabschluss 2014 ein weiser Entscheid des Bundesgerichts im Mietrecht, in: Jusletter 12. Januar 2015; - Manuela Mosimann
Richter als Gutachter?; in: Jusletter 19. Januar 2015; - Ursina Pally Hofmann
Wem gehört die Krankengeschichte?, in: Jusletter 26. Januar 2015; - Sandra Massari
Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Privatklägerschaft im Strafprozess; in: Jusletter 2. Februar 2015; - Christoph Häfeli
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) unter Dauerbeschuss, in: Jusletter 9. Februar 2015; - Daniel Hunkeler / Stefan Wirz
Erhöhter Schutz gegen ungerechtfertigte Betreibungen, in: Jusletter 16. Februar 2015; - Michael Kunz
Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012, in: Jusletter 4. Mai 2015; - Alexandra Rumo-Jungo
Die Auflösung von Miteigentum unter Ehegatten und die Wiederentdeckung von Art. 206 ZGB, in: Jusletter 2. März 2015; - Laurent Bieri
Le risque de devoir payer des dépens pour la procédure de conciliation encourage-t-il les parties à accepter un arrangement ?, in: Jusletter 9. März 2015; - Peter Uebersax
Zum bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf zur Umsetzung von Art. 121a BV, in: Jusletter 16. März 2015.
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Die Strafbehörden sind täglich mit der Frage konfrontiert, ob einer mittellosen beschuldigten Person eine amtliche Verteidigung zu bestellen ist. Einen Streitpunkt bildet dabei oft die Gebotenheit des Beizugs der Verteidigung. Dies erweist sich jedoch aufgrund des in der Strafprozessordnung verankerten Rechts auf einen Anwalt der ersten Stunde als problematisch. Der Beitrag stellt diese Problematik anhand des Urteils des Bundesgerichts 1B_66/2015 vom 12. August 2015, in welchem die Verfasser die Verteidigung führten, dar und zeigt weiter auf, weshalb der Beizug des Anwalts der ersten Stunde stets als geboten zu betrachten ist.
Abstract
Geldwäscherei im Kunsthandel – das ist ein seit langem immer wieder aufgegriffenes Thema. In der Diskussion darüber fällt auf, dass sehr oft als erstes die Frage gestellt wird, welche Fälle denn bekannt seien. Es gibt sie und sie sind in der einschlägigen Literatur dargestellt. Eine ernsthafte Diskussion muss indessen richtigerweise mit der Frage beginnen, ob und allenfalls weshalb sich der Kunstmarkt für Geldwäscherei eignet. Der Kunstmarkt ist geprägt von Eigenschaften und Eigenheiten, welche – nicht immer, aber oft – in Kombination miteinander eine Eignung für Geldwäscherei schaffen. 46 derartige Eigenschaften und Eignungen sind hier aufgelistet. Der Katalog zeigt auch die Grenzen staatlicher Regulierung.
Abstract
Das neue Gesetz regelt umfassend die Sperrung, Einziehung und die Rückgabe von Potentatengeldern und spiegelt die derzeitige Praxis der Schweiz in diesem Bereich wieder. Es ist für Situationen vorgesehen, in welchen Personen in leitender Stellung, sich durch Korruption oder andere Straftaten Vermögenswerte aneignen und anschliessend auf andere Finanzplätze umleiten. Der Beitrag positioniert den neuen Gesetzestext im vorhandenen System und zeigt auf, wie er mit der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen verknüpft ist. Im Weiteren zeigt der Beitrag die praktischen Fragen auf, die im Zusammenhang mit der Sperrung, Einziehung und Rückgabe entstehen. (sts)
Abstract
Ausgangslage bildet eine durch Vergleich erledigte Auseinandersetzung über haftpflichtrechtliche Konsequenzen aus einem Vertrag zwischen einer öffentlichen Institution mit einem Privatunternehmer, der auf öffentlichem Grund ein Areal für ein Fitnesscenter mietete. Die Vereinbarung enthält eine Klausel, wonach sich der Vermieter das Recht einer einseitigen Kündigung für den dringlichen Fall, über das Mietobjekt im eigenen Interesse verfügen zu können, vorbehielt. Vor Ablauf der Mietdauer verlangte dieser die Vertragsbeendigung. Im Zentrum steht demnach die Entschädigungsproblematik und damit vorab die Entscheidung Enteignungs- oder Mietrecht.
Abstract
Laut Schätzung der WHO hat ein Drittel der Weltbevölkerung keinen regelmässigen Zugang zu notwendigen Medikamenten. Dem Problem liegen zahlreiche Ursachen zugrunde. Mittlerweile weitgehend vertreten wird, dass der preistreibende Effekt des internationalen Patentregimes der WTO zumindest mitursächlich ist. Das ist nicht nur de facto ein Problem, sondern auch de iure. Denn das völkerrechtlich verankerte Menschenrecht auf Gesundheit sieht vor, dass jede und jeder Zugang zu Medikamenten haben muss, diskriminierungsfrei und erschwinglich.
Abstract
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines amerikanischen Staatsbürger abgewiesen, dessen UBS-Bankdaten 2012 an die Steuerbehörden der Vereinigten Staaten übergeben worden waren. (Urteil 28601/11)
Abstract
BGer – Der wegen ungetreuer Amtsführung und Betrug beschuldigte ehemalige SECO-Ressortleiter muss sich einen Abzug von rund 4'300 Franken von seinem Arbeitslosengeld gefallen lassen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Altersrente vom Taggeld abzuziehen ist, obwohl die Bundesanwaltschaft das gesamte Pensionskassenguthaben des Mannes beschlagnahmt hat. (Urteil 8C_422/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) darf sich bei der periodischen Überprüfung von Arzneimitteln der Spezialitätenliste nicht auf einen Vergleich mit Auslandpreisen beschränken. Die Prüfung muss auch einen Vergleich mit anderen Produkten gleicher Indikation bzw. ähnlicher Wirkungsweise (therapeutischer Quervergleich) umfassen. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und weist die Beschwerde des BAG ab. (Urteil 9C_417/2015)
Abstract
BGer – Die von der Mutter befürchtete Ausweitung des Konflikts mit dem Vater bei gemeinsamem Sorgerecht bildet keinen Grund, ihr die alleinige elterliche Sorge für die Tochter zu übertragen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Frau ab und betont die Pflicht der Eltern, das gemeinsame Sorgerecht zum Wohl des Kindes auszuüben. (Urteil 5A_202/2015)
Abstract
BGer – Die neue Praxis zur Beurteilung des Anspruchs auf eine Invalidenrente bei somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden führt nicht dazu, dass zuvor rechtskräftig beurteilte Fälle bei der IV neu angemeldet werden können. Eine Neubeurteilung aufgrund einer Neuanmeldung kommt nur in Frage, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse bei der betroffenen Person in der Zwischenzeit verändert haben. (Urteil 8C_590/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Obwaldner Staatsanwaltschaft die Untersuchung eines Unfalls von Ende 2012 auf der Titlis-Skisprungschanze zu Recht einstellte. Damals verschaffte sich ein junger Mann Zugang zum Schanzenstart, rutschte aus und schlitterte die Schanze hinunter. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. (Urteil 6B_360/2015)
Abstract
BGer – Der in den 1990er-Jahren als Uzi-Killer bekannt gewordene Mörder darf das erste Mal seit seinem vorzeitigen Strafantritt im Jahr 1994 einen begleiteten, fünfstündigen Ausgang unternehmen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen diese Bewilligung abgewiesen. (Urteil 6B_619/2015)
Abstract
BGer – Die nachträgliche Verwahrung eines 1993 zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilten Straftäters verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die auf der gesetzlichen Neuregelung von 2007 basierende Massnahme bedeutet keine Verletzung des Rückwirkungs- oder des Doppelbestrafungsverbotes. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Betroffenen ab und bestätigt den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich. (Urteil 6B_896/2014)
Abstract
BGer – Der Ferienanspruch von Hortleiterinnen darf an jenen des übrigen städtischen Personals angeglichen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich gutgeheissen. Damit werden die Leiterinnen neu ebenfalls zwischen vier und sechs Wochen Ferien haben. (Urteil 8C_119/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bestätigt den vom Kantonsgericht St. Gallen gegen einen Mann verhängten Schuldspruch wegen Mordes. Das Kantonsgericht wird jedoch gestützt auf ein neues psychiatrisches Gutachten nochmals prüfen müssen, ob entgegen seinem ursprünglichen Entscheid beim Täter eine Verwahrung oder eine andere Massnahme anzuordnen ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Verurteilten ab und heisst diejenige der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gut. (Urteile 6B_265/2015 und 6B_300/2015)
Abstract
BVGer – In der Schweiz stationierte Lokomotivführer, die im grenzüberschreitenden Bahnverkehr tätig sind, müssen in der Schweiz übliche Löhne erhalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Unternehmen Crossrail entschieden. (Urteil A-3434/2015)
Abstract
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschlagnahmung von Vermögenswerten des wegen Mafiazugehörigkeit zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilten sizilianischen «Supermarkt-Königs» Sebastiano Scuto bestätigt. Dessen Sohn hatte sich gegen das Vorgehen der Schweizer Behörden gewehrt, da die Gelder unter seinem Namen laufen. (Urteil BB.2015.77)
Abstract
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat Beschwerden einer Privatperson und einer Firma abgewiesen, die sich gegen die Herausgabe von Beweismitteln im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um den Eurofighter-Kauf der Republik Österreich wehrten. (Urteil RR.2015.108-109)
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) sanktioniert die Musik Hug AG und die AKHZ Management AG mit Bussen von insgesamt 518’000 Franken. Die beiden Händler von Flügeln und Klavieren der Hersteller Steinway & Sons und Grotrian-Steinweg haben mit horizontalen Preisabsprachen gegen das Kartellgesetz verstossen.
Abstract
Am 11. Januar 2016 beginnt die zweite Registrierungsphase für .swiss-Internetadressen. Damit wird die Palette der möglichen Domainnamen vergrössert und der Kreis der potenziellen Kandidaturen erweitert.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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