Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Freiwillige Boni des Arbeitgebers werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Lohn umqualifiziert, wenn sie regelmässig eine Höhe erreichen, die sie im Verhältnis zum vereinbarten Lohn nicht mehr als akzessorisch erscheinen lassen. Dies gilt aber nicht im Falle sehr hoher Einkommen. In seinem Entscheid vom 11. August 2015 präzisiert das Bundesgericht die Relevanz des Akzessorietätsprinzips und beschränkt sie auf Einkommensteile bis zum Fünffachen des Medianlohns. Der Beitrag zeigt nach einer kurzen Einführung den Gang durch die Instanzen und bespricht den französischsprachigen Bundesgerichtsentscheid.
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Flüchtlinge bewaffneter Konflikte fallen aufgrund fehlender individueller Verfolgung in der Regel nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Welchen Schutz Kriegsflüchtlinge in Europa erhalten sollen ist ein aktuell viel diskutiertes Thema. Der Beitrag untersucht die Aufnahmepraxis der EU in Bezug auf Kriegsflüchtlinge und vergleicht sie mit derjenigen der Schweiz.
Abstract
Das Cabaret-Tänzerinnen Statut wurde per 1. Januar 2016 aufgehoben. Dieses erlaubte bis anhin als Ausnahmeregelung unqualifizierten Drittstaatsangehörigen die legale Tätigkeit in der schweizerischen Erotikbranche. Durch diese Veränderung gewinnt die Zulassung von Staatsangehörigen der EU/EFTA in einschlägiger Branche an Aktualität. Die Autorin setzt sich mit der Praxis des Kantons Bern und den Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens auseinander.
Abstract
In den letzten Jahren haben agile Projektführungsmethoden wie Scrum in der Informatik stark an Bedeutung gewonnen. Agile Projekte weisen zahlreiche Besonderheiten auf, welche es bei der Vertragsredaktion zu beachten gilt. Die vorliegende Checkliste ergänzt den Beitrag «Verträge für agil geführte Projekte» vom 21. Dezember 2015.
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Im Schulthess-Verlag ist kürzlich die Neuauflage des Zürcher Kommentars zum Schuldbriefrecht erschienen. Dieser Kommentar ersetzt das im Jahr 1909 erschienene Standardwerk von Carl Wieland und befasst sich auch mit den aktuellen Änderungen im Immobiliarsachenrecht (ZGB und Grundbuchverordnung). Bemerkenswert sind auch die verschiedenen formellen Neuerungen im Zürcher Kommentar.
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BGer – Die Gemeinde Nottwil (LU) entschädigt tagsüber erbrachte ambulante Leistungen freiberuflicher Pflegefachpersonen gleich, wie jene des Spitex-Vereins Buttisholz/Nottwil, obwohl die tatsächlichen Kosten höher sind. Dies ist gemäss Bundesgericht zulässig. (Urteil 9C_235/2015)
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BGer – Eine posttraumatische Belastungsstörung bei einem Zürcher Stadtpolizisten als Folge ständiger Visionierungen von Kinderpornographie und Gewaltdarstellungen gilt nicht als Berufskrankheit. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es könne kein überwiegender Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf belegt werden. (Urteil 8C_507/2015)
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BGer – Die Einsatzfahrzeuge eines privaten Rettungsdienstes aus Härkingen (SO) dürfen weiterhin mit Blaulicht und Klanghorn ausgerüstet sein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1C_530/2014)
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BGer – Der Fahrer, welcher in Genf fast einen Scooter-Fahrer getötet hätte, wird nicht wegen versuchter Tötung verurteilt. Das Bundesgericht wies die Anklage der Genfer Staatsanwaltschaft zurück, welche ihn der Tötung beschuldigte. (Urteil 6B_1189/2014 und 6B_1190/2014) (sts)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der SRG zu einem Bericht der SRF-Sendung «Kassensturz» abgewiesen. Wie die Vorinstanz kommt es zum Schluss, dass der im Mai 2014 ausgestrahlte Beitrag «Zahnarztpfusch» nicht sachgerecht war. (Urteil 2C_494/2015)
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BGer – Der Ausbildungsgang zur «islamischen Theologin» an einem islamischen Zentrum in Basel berechtigt den Vater der Lernenden nicht zum Bezug von Familienzulagen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Inhalt und Lernziele des Bildungsgangs seien nicht überprüfbar, womit dieser nicht die Anforderungen an die Ausbildungszulagen erfülle. (Urteil 8C_404/2015)
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BGer – Die Modellfluggruppe Fricktal muss ihr Flugfeld in Rheinfelden (AG) im Gebiet Grossgrüt rückbauen und den Flugbetrieb einstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins abgewiesen. Dieser hat es verpasst, im Laufe des Verfahrens alternative Standorte zu prüfen. (Urteil 1C_477/2014)
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Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Gleichzeitig wird die Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode reduziert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2016 die Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) genehmigt.
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Der Bundesrat hat die Verordnung vom 1. März 2006 über die militärische Schifffahrt (VMSch) wie auch die Verordnung vom 1. März 2006 über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung (VZSchB) geändert.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November 2015 bis und mit 16. Dezember 2015 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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