Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Auf dem Zenit der Finanzkrise in den Jahren 2007/2008 musste in vielen Ländern – wie auch in der Schweiz – der Staat eingreifen, um privatwirtschaftliche Grossunternehmen, die für Volkswirtschaften zu gross, zu wichtig oder zu vernetzt sind, als dass sie in Konkurs gehen dürfen («too big to fail»: TBTF), zu retten. Peter V. Kunz analysiert das Konzept der Gefahrenabwehr in der Schweiz und folgert: «Die Schweiz hat im Hinblick auf die nationale Lösung von TBTF eine wenig kreative Legislativvariante gewählt, indem das Bankrecht auf der einen Seite sowie das Finanzmarktinfrastrukturrecht auf der anderen Seite revidiert bzw. entsprechend ausgestaltet wurden. Angesichts der enormen Bedeutung von TBTF sowie der Gefährlichkeit von «too big to be rescued» (TBTBR) wäre ein sog. TBTF Gesetz als Lex specialis angemessen(er) gewesen.»

Andreas Eicker widmet sich der Interpretation und der Auslegung des Al-Quaïda- und IS-Gesetzes durch das Bundesstrafgericht im Urteil vom 15. Juli 2016. Abgesehen von der Frage unter welche Tatvariante das konkrete Verhalten des Beschuldigten zu subsumieren ist, zeigt dieser Entscheid auf, dass die vom Gesetzgeber gewählten Tatbestände «Unterstützung der terroristischen Organisation» und «Förderung von deren Aktivitäten» nur schwer mit dem im Strafrecht streng zu beachtenden Bestimmtheitsgebot zu vereinbaren sind.

Die am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Bestimmungen zur neuen Landesverweisung wurden durch den Gesetzgeber im StGB in das Kapitel der Massnahmen und dort unter «andere Massnahmen» eingegliedert. Als Massnahmen werden die Rechtsfolgen eines Deliktes bezeichnet, die auf einen gefährlichen Zustand des Täters reagieren. Der Wortlaut der obligatorischen Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 StGB lässt jeglichen Bezug zu einer konkreten Gefahrensituation vermissen. Fabienne Germanier folgert, dass in den Art. 66a ff. StGB der für Massnahmen erforderliche Zweck demnach fehle und die Norm eher unter die «Strafen» einzuordnen sei.

Jörg Paul Müller rezensiert erste Projektergebnisse zur Darstellung der gegenseitigen Durchdringung des US-amerikanischen und des schweizerischen Rechts «The Americanization of Swiss Legal Culture» von Thomas Cottier und Jens Drolshammer.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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