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Liebe Leserinnen und Leser

Auf dem Zenit der Finanzkrise in den Jahren 2007/2008 musste in vielen Ländern – wie auch in der Schweiz – der Staat eingreifen, um privatwirtschaftliche Grossunternehmen, die für Volkswirtschaften zu gross, zu wichtig oder zu vernetzt sind, als dass sie in Konkurs gehen dürfen («too big to fail»: TBTF), zu retten. Peter V. Kunz analysiert das Konzept der Gefahrenabwehr in der Schweiz und folgert: «Die Schweiz hat im Hinblick auf die nationale Lösung von TBTF eine wenig kreative Legislativvariante gewählt, indem das Bankrecht auf der einen Seite sowie das Finanzmarktinfrastrukturrecht auf der anderen Seite revidiert bzw. entsprechend ausgestaltet wurden. Angesichts der enormen Bedeutung von TBTF sowie der Gefährlichkeit von «too big to be rescued» (TBTBR) wäre ein sog. TBTF Gesetz als Lex specialis angemessen(er) gewesen.»

Andreas Eicker widmet sich der Interpretation und der Auslegung des Al-Quaïda- und IS-Gesetzes durch das Bundesstrafgericht im Urteil vom 15. Juli 2016. Abgesehen von der Frage unter welche Tatvariante das konkrete Verhalten des Beschuldigten zu subsumieren ist, zeigt dieser Entscheid auf, dass die vom Gesetzgeber gewählten Tatbestände «Unterstützung der terroristischen Organisation» und «Förderung von deren Aktivitäten» nur schwer mit dem im Strafrecht streng zu beachtenden Bestimmtheitsgebot zu vereinbaren sind.

Die am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Bestimmungen zur neuen Landesverweisung wurden durch den Gesetzgeber im StGB in das Kapitel der Massnahmen und dort unter «andere Massnahmen» eingegliedert. Als Massnahmen werden die Rechtsfolgen eines Deliktes bezeichnet, die auf einen gefährlichen Zustand des Täters reagieren. Der Wortlaut der obligatorischen Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 StGB lässt jeglichen Bezug zu einer konkreten Gefahrensituation vermissen. Fabienne Germanier folgert, dass in den Art. 66a ff. StGB der für Massnahmen erforderliche Zweck demnach fehle und die Norm eher unter die «Strafen» einzuordnen sei.

Jörg Paul Müller rezensiert erste Projektergebnisse zur Darstellung der gegenseitigen Durchdringung des US-amerikanischen und des schweizerischen Rechts «The Americanization of Swiss Legal Culture» von Thomas Cottier und Jens Drolshammer.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Wissenschaftliche Beiträge
Peter V. Kunz
Peter V. Kunz
Abstract

Privatwirtschaftliche Grossunternehmen, die für Volkswirtschaften zu gross, zu wichtig oder zu vernetzt sind, als dass sie in Konkurs gehen dürfen («too big to fail»: TBTF), haben eine indirekte Staatsgarantie. Damit der Staat solchen Privatunternehmen nicht hoheitlich beistehen muss, wurden – in der Schweiz sowie im Ausland – legislative Ordnungen erlassen, die Präventionen, Sanierungen und spezifische Abwicklungen vorsehen. In der Schweiz stehen Banken und Bankkonzerne (konkret: UBS, Credit Suisse, ZKB, Raiffeisen und PostFinance), notabene basierend auf dem Bankrecht, sowie gewisse Finanzmarktinfrastrukturen im Vordergrund des Interesses.

Urteilsbesprechungen
Andreas Eicker
Andreas Eicker
Abstract

Am 1. Januar 2015 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» in Kraft getreten. Danach sind diese Organisationen verboten und verschiedene Handlungen, die ihre Existenz fördern, sind unter Strafe gestellt. Gestützt darauf hat das Bundesstrafgericht mit Urteil vom 15. Juli 2016 eine Person verurteilt, die im Begriff war, in Zürich ein Flugzeug nach Istanbul zu besteigen, um zum «Islamischen Staat» zu reisen. Das Gericht selbst bezeichnet den Straftatbestand wegen seiner relativen Unbestimmtheit als «problematisch», weshalb es sich lohnt, etwas genauer auf dessen Auslegung und Anwendung zu schauen.

Beiträge
Fabienne Germanier
Abstract

Am 1. Oktober 2016 ist die Novelle zur Landesverweisung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat sie als «(andere) Massnahme» qualifiziert. Bei genauer Betrachtung entsteht jedoch der Eindruck, dass hinter vorgeblich präventiven Motiven repressive Ziele versteckt werden: Zum einen fehlt in den Art. 66a ff. StGB der für Massnahmen erforderliche Zweck, zum anderen liegt die Landesverweisung auch in ihrer konkreten Ausgestaltung näher bei einer Strafe als bei einer Massnahme.

Rezension
Jörg Paul Müller
Abstract

Thomas Cottier und Jens Drolshammer haben ein grosses Projekt zur Darstellung der gegenseitigen Durchdringung des US-amerikanischen und des schweizerischen Rechts an die Hand genommen. Der erste Band, der hier besprochen wird, bietet reiche Anschauung über schweizerische Beiträge zum amerikanischen Recht und Berücksichtigungen von Recht und Publikationen der Schweiz in amerikanischen Texten.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der erstinstanzlich zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte «falsche Zahnarzt von Biel» bleibt in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die verweigerte Haftentlassung abgewiesen. (Urteil 1B_376/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die Klage eines portugiesischen Investors in der Höhe von rund 5,8 Millionen Euro gegen die Basler Privatbank J. Safra Sarasin ist vom Tisch. Sie steht im Zusammenhang mit dem Sheridan Fonds, der liquidiert wird. Das Bundesgericht hat damit das Urteil des Handelsgerichts Zürich bestätigt. (Urteil 4A_308/2016)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sind gestützt auf das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) verpflichtet, die Randdaten der Telekommunikation ihrer Kunden zu speichern und während sechs Monaten aufzubewahren. Hiergegen haben sechs Privatpersonen Beschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Ergebnis, dass damit nicht in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Beschwerdeführer eingegriffen wird und weist die Beschwerden ab. (Urteil A-4941/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Auf dem Flugplatz Altenrhein müssen die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verfügten Auflagen und Massnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Hangar umgesetzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der Airport Altenrhein AG, des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) sowie weiterer Beteiligter abgewiesen. (Urteile A-680/2016, A-710/2016)