Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Verzichten die Strafbehörden auf eine Landesverweisung, darf das Migrationsamt eine ausländerrechtliche Bewilligung nur unter sehr engen Voraussetzungen widerrufen. Anhand von fiktiven Fallbeispielen wird der verbleibende Handlungsspielraum der Migrationsbehörden ausgelotet. Ein Widerruf ist nur bei erheblich veränderten Umständen oder massgeblich neuen Tatsachen, die den Strafbehörden nicht bekannt waren, zulässig.
Abstract
Neben anderen Neuerungen weitet die Revision des Vorsorgeausgleichs des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) die Teilung der während der Ehe erworbenen beruflichen Vorsorge auf Situationen aus, bei denen ein Vorsorgefall bereits im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens eingetreten ist, das bedeutet, wenn ein Ehepartner bereits invalid oder pensioniert ist. Sie sieht auch eine Lockerung der Teilungsregelung der beruflichen Vorsorge vor und führt im IRPG die ausschliessliche Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte in Bezug auf die Teilung von Guthaben bei schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen ein. (bak)
Abstract
Auf politischer Ebene wird die Einführung eines flächendeckenden kantonalen Globalbudgets als Finanzierungsinstrument aller krankenversicherungsrechtlichen Leistungen diskutiert. Der nachfolgende Beitrag widmet sich zum einen der Frage, ob dies verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Zum anderen wird den Auswirkungen eines kantonalen Globalbudgets auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) nachgegangen. Die Detailbetrachtung führt zum Ergebnis, dass die Einführung eines solchen Instruments einer erheblichen Umgestaltung des KVG bedürfte und nicht im Rahmen einer Partialrevision bewerkstelligt werden könnte.
Abstract
In der schweizerischen Rechtsordnung gibt es mittlerweile eine stattliche Anzahl von Bestimmungen zu Schlichtungsverfahren. Nicht so im Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich. Die Autorin legt am Beispiel eines Schulverfahrens dar, inwiefern sich die formale Struktur dieses Prozessgesetzes als zu starr erweist für bestimmte Lebenssachverhalte und wie bereits heute die Verfahren effizienter, rechtsfriedenfördernder und moderner geführt werden könnten. Zudem wagt sie einen Normierungsvorschlag de lege ferenda.
Abstract
Die Verfassungsmässigkeit des Majorzwahlsystems für kantonale Parlamentswahlen wurde in den letzten Jahren zunehmend hinterfragt, insbesondere seit entsprechenden Andeutungen des Bundesgerichts im Urteil 1C_59/2012 vom 26. September 2014. Nach einer umfassenden Auswertung von Lehre und Rechtsprechung kommt der Autor zum Schluss, dass kantonale Parlamentswahlen im Majorz die verfassungsmässig garantierte Wahlrechtsgleichheit verletzen und (entgegen der Ansicht des Bundesgerichts) nicht einmal ausnahmsweise zulässig sind.
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BGer – Der Flughafen Genf durfte dem Betreiber eines Parkservices das Anbieten und Abwickeln seiner Dienste auf dem Gelände des Airports verbieten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen, der sich in seiner Wirtschaftsfreiheit verletzt fühlte. (Urteil 2C_647/2015)
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BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. (Urteil 1C_231/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Tunesiers zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren für die brutale Ermordung seiner Ehefrau aufgehoben. (Urteil 6B_862/2015, 6B_949/2015)
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhebt Beschwerde gegen zwei Verfügungen, die gestützt auf das Tessiner Gesetz über die Gewerbebetriebe (Legge sulle imprese artigianali, LIA) erlassen wurden. Nach Auffassung der WEKO beschränkt das LIA den Marktzugang für ausserkantonale Handwerksbetriebe und verstösst damit gegen das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM).
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