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Liebe Leserinnen und Leser

Am 1. Oktober 2016 trat die Umsetzungsgesetzgebung zur sogenannten Ausschaffungsinitiative in Kraft. Bei sämtlichen Verurteilungen zu einem Verbrechen oder Vergehen ist somit grundsätzlich entweder eine obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a StGB oder eine fakultative Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB zu prüfen. Karl Kümin befasst sich mit dem Verhältnis zwischen der strafrechtlichen Landesverweisung und aufenthaltsbeendenden Massnahmen des Migrationsrechts.
 
Bei einer Scheidung wird das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge unter den Eheleuten in Zukunft gerechter aufgeteilt. Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft. Jeanne-Marie Monney gibt eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Situation und geht dann auf die verschiedenen Aspekte des zukünftigen Vorgehens bei Teilung im Scheidungsfall ein.
 
Es gibt keinen feststehenden Begriff des Globalbudgets im Krankenversicherungsrecht. Das Globalbudget dient einerseits der Plafonierung der Ausgaben in dem vom Globalbudget erfassten Sektor der Leistungserbringung. Indirekt wird über die Ausgabenplafonierung auch die Leistungsmenge gesteuert, da Leistungen, mit denen die Ausgabenhöhe überschritten wird, nicht mehr entschädigt werden. Tomas Poledna widmet sich der Einführung eines flächendeckenden kantonalen Globalbudgets als Finanzierungsinstrument aller krankenversicherungsrechtlichen Leistungen. Er geht davon aus, dass es bei einer Einführung des Globalbudgets zu einer inhaltlichen Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes mit neuen Grundlagen käme.
 
«Braucht das Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich eine Mediationsnorm?» Ingrid Indermaur zeigt am Beispiel eines Schulverfahrens auf, dass sich dieses Prozessgesetz für bestimmte Lebenssachverhalte als zu starr erweist und wie bereits heute die Verfahren effizienter, rechtsfriedensfördernder und moderner geführt werden könnten. Ihr Vorschlag: Auch für das Verwaltungsverfahren des Kantons Zürich wäre eine Art institutionalisiertes Schlichtungsverfahren wünschenswert. Mindestens aber sollte die Durchführung einer mündlichen Einigungsverhandlung in einem frühen Stadium des Rechtsmittelverfahrens zur Regel werden.
 
Ist der Majorz im kantonalen Parlamentswahlrecht bundesverfassungskonform? Die letzten Bundesgerichtsentscheide lassen offen, ob Mehrheitswahlen mit der Wahlrechtsgleichheit vereinbar sind. Julian Marbach beschäftigt sich in seinem Beitrag kritisch mit den Argumenten, die für die Zulässigkeit des Majorz geltend gemacht werden.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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