Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Nach dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit hat der Erblasser den Inhalt einer letztwilligen Verfügung in eigener Person festzulegen. Dieser Beitrag soll dazu beitragen, die Grundlagen dieses Grundsatzes zu erarbeiten und dessen konkrete Ausgestaltung nach schweizerischem Recht zu verstehen. Im Vordergrund stehen dabei das Delegationsverbot und die Frage, wie viel Flexibilität bei der Ausgestaltung einer Verfügung von Todes wegen zugelassen werden kann.
Abstract
Die Volksinitiative, die ein umfassendes Berufsverbot für pädosexuelle Straftäter vorsieht, ist nicht die erste, die grundlegende Verfassungs- und EMRK-Prinzipien tangiert und daher nicht befriedigend umgesetzt werden kann. Sie wird wohl leider auch nicht die letzte dieser Art sein. Der Beitrag geht auf die entsprechenden Umsetzungsarbeiten ein, die in der Rechtskommission des Ständerats begonnen haben. Ausserdem widmet er sich weiteren im Parlament pendenten Gesetzgebungsprojekten im Bereich Straf- und Strafprozessrecht.
Abstract
Der Beitrag analysiert die Bestimmungen der Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- und Studienzwecken in der EU. Im Weiteren beleuchtet er die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz, welche den rechtlichen Status von Forschern und Studenten aus den Drittländern festlegen. Um die Attraktivität der EU und der Schweiz für Wissen und Innovation zu fördern, sollte der rechtliche Status von Drittstaatsangehörigen weiter verbessert werden. Ebenfalls sollte die Kooperation zwischen der EU und der Schweiz in diesem Bereich verbessert werden.
Abstract
Das Unfallversicherungsgesetz wurde per 1. Januar 2017 teilrevidiert. Neu gefasst wurde auch die Strafbestimmung (Art. 112 revUVG). Soweit sie die Strafbarkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich der Arbeitssicherheit betrifft, bringt sie – entgegen dem, was der Botschaft des Bundesrats zu entnehmen ist – materielle Änderungen mit sich. So stellt das neue Recht insbesondere weniger hohe Anforderungen an die Strafbarkeit von Arbeitnehmern als an die Strafbarkeit von Arbeitgebern. Der Autor kritisiert das Signal, das der Gesetzgeber damit im Bereich der Arbeitssicherheit sendet.
Abstract
BGer – Das Kantonsgericht Luzern muss sich nochmals mit dem genossenschaftlichen Bauprojekt «Kreuzmatte» in Meggen befassen. Es hat sich bei seinem Urteil auf einen alten Zonenplan gestützt und entscheidende Fakten in den Akten übersehen. Das Bundesgericht hat das Urteil aufgehoben. (Urteil 1C_533/2016)
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BGer – Der Eigentümer eines etwas gross geratenen Neubaus eines Gartenhauses in Aubonne (VD) wird nochmals gut CHF 200’000 «investieren» müssen. Das Bundesgericht hat nämlich das kantonale Urteil bestätigt, wonach das schmucke Häuschen abgerissen werden muss. Der Mann hatte ohne Bewilligung gebaut. (Urteil 1C_29/2016)
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BGer – Ein 35-jähriger Mann war im Januar 2016 vom Thurgauer Obergericht wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Mannes abgewiesen und den Schuldspruch sowie das Strafmass von fünf Jahren bestätigt. (Urteil 6B_591/2016)
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BVGer – Weil die Fluggesellschaft Qatar Airways den Schweizer Behörden trotz entsprechender Verfügung keine oder unzureichende Passagierdaten für Flüge ab Doha/Katar geliefert hat, muss sie eine Sanktion von CHF 152’000 bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Verfügung bestätigt. (Urteil A-1679/2016)
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BStGer – Die beschlagnahmten Gelder jenes Gazprom-Mitarbeiters, der im Sommer 2016 vom Bundesstrafgericht vom Vorwurf der Bestechung fremder Amtsträger freigesprochen wurde, werden noch nicht freigegeben. (Urteil BB.2016.342)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das totalrevidierte Rundschreiben «Meldepflicht Effektengeschäfte», das teilrevidierte Rundschreiben «Effektenjournal» sowie das neue Rundschreiben «Organisierte Handelssysteme». Die Rundschreiben treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2016 bis und mit 16. Januar 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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