Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Im Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung von in der amtlichen Sammlung publizierten und weiteren wichtigen (nicht amtlich publizierten) Entscheiden des Bundesgerichts im Gesellschaftsrecht von November 2015 bis Oktober 2016. Dem Praktiker soll damit eine rasche Übersicht über die Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegeben werden. Die Zusammenfassungen der Urteile sind mit Bemerkungen versehen.
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Mit mehr als drei Monaten Verspätung präsentierte der Bundesrat am 21. Dezember 2016 den Vorentwurf für ein totalrevidiertes Datenschutzgesetz. Vieles, was er bietet, war erwartet worden. Dennoch stösst das «Weihnachtsgeschenk» auf enorme Resonanz. Insbesondere die strafrechtlichen Sanktionen sorgen für heftige Kritik. Doch der Vorentwurf birgt noch ganz anderen Zündstoff, der allerdings erst auf den zweiten und dritten Blick sichtbar wird. Der Beitrag legt diesen offen und beleuchtet, welche Folgen die Regelungen des Vorentwurfs für die Schweizer Wirtschaft hätten. Denn eines wird klar: Es besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.
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Am 12. August 2016 reichte ein Initiativkomitee, bestehend aus Mitgliedern der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die Eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» ein. Die Autorinnen und Autoren dieses Beitrages, allesamt Mitglieder des Fachbereichs Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, zeigen die Widersprüche und die möglichen Konsequenzen der Initiative auf.
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Das Bundesgericht bekräftigt seine bereits unter dem früheren Recht geäusserte Auffassung, dass der Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht keine Gesamthandforderung der Erbengemeinschaft ist, sondern ein Individualrecht jedes einzelnen Erben darstellt. Dies hat Auswirkungen bezüglich der Aktivlegitimation im Prozess um den Gewinnanspruch.
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Nachbarschaftliche Beziehungen führen unweigerlich zu Spannungen verschiedener Art. Wenn die Nachbarn nicht selbst in der Lage sind, die Situation zu beruhigen, können sie sich an eine Behörde wenden oder eine neutrale dritte Partei hinzuziehen, wie beispielsweise einen Mediator. Die Mediation ermöglicht ihnen, eine individuelle Lösung für ihren Streit zu erarbeiten. Die Autorin stellt den Mediationsprozess vor und bietet eine Übersicht über die wichtigsten Nachbarschaftskonflikte, die entstehen können. Sie stellt ausserdem die zwingenden Vorschriften des Gesetzes vor, von welchen nicht abgewichen werden darf. Schliesslich hebt die Autorin die Punkte hervor, welche die Mediationsvereinbarung enthalten sollte. (bak)
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BGer – Der Kündigungsschutz für Schwangere beginnt mit der Befruchtung der Eizelle. Dies hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen einer Genfer Klinik und einer Sekretärin entschieden. (Urteil 4A_400/2016)
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BGer – Das von Coop Nordwestschweiz und der Marti AG geplante Einkaufszentrum auf dem Kofmehlareal in Solothurn ist einen Schritt weiter. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gegen den geänderten Bauzonenplan und den Gestaltungsplan mit Sondervorschriften abgewiesen. (Urteil 1C_367/2016)
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BGer – Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren für den Mann, der im Juni 2012 in Zuchwil (SO) sieben Schüsse auf seine ehemalige Freundin abfeuerte und eine weitere Frau töten wollte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. (Urteile 6B_328/2016, 6B_742/2016)
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BGer – Ein Gegner des neuen Fussballstadions in Aarau kann die Anwaltskosten, die er im Kampf gegen das Projekt zu berappen hatte, in der Steuererklärung nicht als Liegenschaftenunterhalt abziehen. (Urteil 2C_690/2016)
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BGer – Ein mehrfach rückfällig gewordener Sexualstraftäter aus dem Kanton Basel-Stadt wird doch noch verwahrt. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil des kantonalen Appellationsgerichts bestätigt. (Urteil 6B_1046/2016)
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BGer – Das Bundesgericht hat sich erneut mit der Auseinandersetzung zwischen einem ehemaligen Oberarzt des Unispitals Zürich (USZ) und rund 20 Personen der gleichen Anstalt beschäftigen müssen. Es geht um die strafrechtliche Aufarbeitung der Ereignisse, die 2009 zur Freistellung des Arztes führten. Nun ist klar, gegen wen eine Strafuntersuchung geführt werden kann. (Urteil 1C_500/2015)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Meldepflichtregeln für nach freiem Ermessen delegierte Stimmrechte in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA an. Neu ist bei delegierten Stimmrechten diejenige Person meldepflichtig, die auch tatsächlich über die Stimmrechtsausübung entscheidet.
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