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Liebe Leserinnen und Leser

Das schweizerische Gesellschaftsrecht befindet sich in stetigem Wandel. Umso wichtiger ist es für den Praktiker, den Überblick über die aktuellsten Entwicklungen zu behalten. Karin Müller, Alice Käch und Simon Leu kommentieren die wichtigste bundesgerichtliche Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht im Zeitraum von November 2015 bis Oktober 2016 (siehe auch Karin Müller / Alice Käch, Ausgewählte Entscheide im Gesellschaftsrecht des Jahres 2015 in Kürze, in: Jusletter 11. April 2016).
 
Franz A. Wolf widmet sich dem Urteil des Bundesgerichts vom 12. Mai 2016 zu Ausgleichung und Pflichtteilsschutz beim Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht. Er folgert u.a. aus seiner Analyse des Urteils, dass die Gewinnanspruchsforderung ein Individualrecht jedes Miterben ist und keine Gesamthandforderung. Sie kann durch jeden Miterben selbständig geltend gemacht werden.
 
Noch bis am 4. April 2017 ist es möglich, zum Vorentwurf für das revidierte DSG (VE DSG) Stellung zu nehmen. Ein Inkrafttreten ist frühestens auf Januar 2019 realisierbar, also etwas mehr als ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018. David Rosenthal vermerkt zwar erfreut, dass der Vorentwurf «schlank» daherkommt, meint aber in seiner detaillierten Analyse der Vorlage, dass viele der Regelungen unausgegoren sind, es zahlreiche «Swiss Finishes» gibt und daher noch etliche Anpassungen erforderlich sein werden.
 
Die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» – eingereicht am 12. August 2016 – will die Bundesverfassung «als oberste Rechtsquelle» der Schweiz verankern. Der Vorrang landesrechtlicher Regelungen gegenüber dem Völkerrecht soll sichergestellt werden. Andreas Auer, Michael Beusch, Silvia Bucher et al. zeigen die möglichen Konsequenzen der Initiative auf. Sie raten: «Starre Vorrangregeln sind keine geeigneten Mittel, um das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht sachgerecht zu bestimmen. Internationaler Grundrechtsschutz dient den Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, nicht zuletzt als Beitrag zur politischen Stabilität der Staatenwelt.»
 
Was tun bei Nachbarschaftskonflikten? Maryse Pradervand-Kernen bietet eine Übersicht zu den häufigsten Konflikten und deren Entstehungsgrund. Sie empfiehlt bspw. die Mediation zur Wiederherstellung der nachbarschaftlichen Beziehung, welche den Parteien ermöglicht, eine neutrale dritte Partei hinzuzuziehen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
Karin Müller
Karin Müller
Alice Käch
Alice Käch
Simon Leu
Simon Leu
Abstract

Im Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung von in der amtlichen Sammlung publizierten und weiteren wichtigen (nicht amtlich publizierten) Entscheiden des Bundesgerichts im Gesellschaftsrecht von November 2015 bis Oktober 2016. Dem Praktiker soll damit eine rasche Übersicht über die Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegeben werden. Die Zusammenfassungen der Urteile sind mit Bemerkungen versehen.

Beiträge
David Rosenthal
David Rosenthal
Abstract

Mit mehr als drei Monaten Verspätung präsentierte der Bundesrat am 21. Dezember 2016 den Vorentwurf für ein totalrevidiertes Datenschutzgesetz. Vieles, was er bietet, war erwartet worden. Dennoch stösst das «Weihnachtsgeschenk» auf enorme Resonanz. Insbesondere die strafrechtlichen Sanktionen sorgen für heftige Kritik. Doch der Vorentwurf birgt noch ganz anderen Zündstoff, der allerdings erst auf den zweiten und dritten Blick sichtbar wird. Der Beitrag legt diesen offen und beleuchtet, welche Folgen die Regelungen des Vorentwurfs für die Schweizer Wirtschaft hätten. Denn eines wird klar: Es besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.

Markus Schott
Felix Uhlmann
Isabelle Häner
Isabelle Häner
Stefan Vogel
Tobias Jaag
Beatrice Weber-Dürler
Christine Kaufmann
Helen Keller
Regina Kiener
Regina Kiener
August Mächler
Malcolm MacLaren
Andreas Auer
Michael Beusch
Silvia Bucher
Oliver Diggelmann
Magdalena Forowicz
Thomas Gächter
Thomas Gächter
Daniel Thürer
Alain Griffel
Andrea Töndury
Walter Haller
Walter Haller
Matthias Mahlmann
Arnold Marti
Arnold Marti
Daniel Moeckli
Daniel Moeckli
Georg Müller
Matthias Oesch
Tomas Poledna
Tomas Poledna
Heribert Rausch
Johannes Reich
Urs Saxer
Patricia M. Schiess-Rütimann
Patricia M. Schiess-Rütimann
Abstract

Am 12. August 2016 reichte ein Initiativkomitee, bestehend aus Mitgliedern der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die Eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» ein. Die Autorinnen und Autoren dieses Beitrages, allesamt Mitglieder des Fachbereichs Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, zeigen die Widersprüche und die möglichen Konsequenzen der Initiative auf.

Franz A. Wolf
Franz A. Wolf
Abstract

Das Bundesgericht bekräftigt seine bereits unter dem früheren Recht geäusserte Auffassung, dass der Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht keine Gesamthandforderung der Erbengemeinschaft ist, sondern ein Individualrecht jedes einzelnen Erben darstellt. Dies hat Auswirkungen bezüglich der Aktivlegitimation im Prozess um den Gewinnanspruch.

Maryse Pradervand-Kernen
Maryse Pradervand-Kernen
Abstract

Nachbarschaftliche Beziehungen führen unweigerlich zu Spannungen verschiedener Art. Wenn die Nachbarn nicht selbst in der Lage sind, die Situation zu beruhigen, können sie sich an eine Behörde wenden oder eine neutrale dritte Partei hinzuziehen, wie beispielsweise einen Mediator. Die Mediation ermöglicht ihnen, eine individuelle Lösung für ihren Streit zu erarbeiten. Die Autorin stellt den Mediationsprozess vor und bietet eine Übersicht über die wichtigsten Nachbarschaftskonflikte, die entstehen können. Sie stellt ausserdem die zwingenden Vorschriften des Gesetzes vor, von welchen nicht abgewichen werden darf. Schliesslich hebt die Autorin die Punkte hervor, welche die Mediationsvereinbarung enthalten sollte. (bak)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der Kündigungsschutz für Schwangere beginnt mit der Befruchtung der Eizelle. Dies hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen einer Genfer Klinik und einer Sekretärin entschieden. (Urteil 4A_400/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das von Coop Nordwestschweiz und der Marti AG geplante Einkaufszentrum auf dem Kofmehlareal in Solothurn ist einen Schritt weiter. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gegen den geänderten Bauzonenplan und den Gestaltungsplan mit Sondervorschriften abgewiesen. (Urteil 1C_367/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren für den Mann, der im Juni 2012 in Zuchwil (SO) sieben Schüsse auf seine ehemalige Freundin abfeuerte und eine weitere Frau töten wollte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. (Urteile 6B_328/2016, 6B_742/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Gegner des neuen Fussballstadions in Aarau kann die Anwaltskosten, die er im Kampf gegen das Projekt zu berappen hatte, in der Steuererklärung nicht als Liegenschaftenunterhalt abziehen. (Urteil 2C_690/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Ein mehrfach rückfällig gewordener Sexualstraftäter aus dem Kanton Basel-Stadt wird doch noch verwahrt. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil des kantonalen Appellationsgerichts bestätigt. (Urteil 6B_1046/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat sich erneut mit der Auseinandersetzung zwischen einem ehemaligen Oberarzt des Unispitals Zürich (USZ) und rund 20 Personen der gleichen Anstalt beschäftigen müssen. Es geht um die strafrechtliche Aufarbeitung der Ereignisse, die 2009 zur Freistellung des Arztes führten. Nun ist klar, gegen wen eine Strafuntersuchung geführt werden kann. (Urteil 1C_500/2015)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Meldepflichtregeln für nach freiem Ermessen delegierte Stimmrechte in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA an. Neu ist bei delegierten Stimmrechten diejenige Person meldepflichtig, die auch tatsächlich über die Stimmrechtsausübung entscheidet.