Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Grundsatzentscheid getroffen, in welchem er anerkennt, dass Artikel 10 der EMRK nun eindeutig das Recht begründet, vom Staat zu verlangen, Informationen die in seinem Besitz sind zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht unterliegt verschiedenen Bedingungen, dessen Folgen für das Schweizer Recht in diesem Beitrag analysiert werden. Die Autoren zeigen auf, dass das Schweizer Recht, Kantonales- wie auch Bundesrecht, heute noch nicht in vollem Umfang den Anforderungen des EGMR entspricht. (sts)
Abstract
Das CISG lässt eine Vertragsaufhebung nur dann zu, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt. Die geschädigte Partei muss dafür so stark benachteiligt sein, dass ihr der aus der Vereinbarung erwartete Genuss im Wesentlichen entgeht. Eine strenge Auslegung dieser Anforderungen kann zu einer einseitigen Benachteiligung der Käuferposition führen. Der Beitrag beleuchtet, wie die Voraussetzungen der Vertragsaufhebung in der Praxis ausgelegt werden. Er nimmt dabei rechtsvergleichend Bezug auf die in internationalen Konstellationen ebenfalls relevanten Regeln des englischen Kaufrechts.
Abstract
Im Kanton Zürich macht derzeit eine neuartige Spitalsteuer von sich reden, die zwecks Aufbesserung der kantonalen Finanzen eingeführt werden soll. Dieses Vorhaben gibt Anlass, grundsätzlich über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken, welche die kantonalen Gesetzgeber bei der Schaffung neuer Steuern zu beachten haben. Nachfolgend werden die kompetenzrechtlichen sowie grundrechtlichen Schranken aufgezeigt und jeweils anhand der geplanten Zürcher Spitalabgabe konkretisiert.
Abstract
Gemäss Art. 839 Abs. 3 ZGB kann der Grundeigentümer durch Leistung einer hinreichenden Sicherheit die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts abwenden bzw. die Löschung eines bereits eingetragenen Bauhandwerkerpfandrechts erreichen. Entsprechend ist praktisch relevant, welche Anforderungen die Gerichte an die Leistung einer hinreichenden Sicherheit stellen. Im Beitrag wird unter Darstellung von Lehre und Rechtsprechung auf diese Anforderungen und weitere Problemkreise im Zusammenhang mit Art. 839 Abs. 3 ZGB kritisch eingegangen.
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Ein gut funktionierender Grundstückverkehr ist für die Volkswirtschaft ein wichtiger Faktor. Dazu gehört als Teil der Rechtssicherheit ein gewissenhaft und zuverlässig geführtes Grundbuch. Das vorliegende Buch vermittelt Informationen zu Grundbuchsystemen anderer Länder, die man sonst in solch zusammengefasster Form kaum findet.
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BGer – Highheels mit roter Sohle sind das Markenzeichen des Pariser Schuh- und Taschendesigners Christian Louboutin. Im Gegensatz zu anderen Ländern wird diese Kreation in der Schweiz jedoch keinen Markenschutz erhalten. (Urteil 4A_363/2016)
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BGer – Bei der Gewährung von Filmförderungsbeiträgen durch die Stiftung «Cinéforom» der Westschweizer Kantone sowie der Städte Genf und Lausanne besteht für potentielle Empfänger ein ausreichender Rechtsschutz. (Urteil 2C_684/2015)
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BGer – Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit dem Ausschluss der akkreditierten Gerichtsberichterstatter von der Berufungsverhandlung und der mündlichen Urteilsverkündung in einem Strafprozess den Grundsatz der Justizöffentlichkeit sowie die Medien- und Informationsfreiheit verletzt. (Urteile 1B_349/2016, 1B_350/2016)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das System flexibler Altersrenten, welches die Pensionskasse der PricewaterhouseCoopers vor einigen Jahren für Neurentner eingeführt hat, nicht auf bereits laufende Altersrenten übertragen werden darf. (Urteil A-7617/2015)
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BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat eine Beschwerde eines Mitglieds der kalabresischen Mafia ’Ndrangheta abgewiesen. Der Mann soll nach Italien ausgeliefert werden. (Urteil RR.2016.246)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in den Kantonen Bern, Waadt und Tessin untersucht, ob die Zulassungsverfahren für ausserkantonale Unternehmen und Selbstständigerwerbende mit dem Binnenmarktgesetz übereinstimmen. Sie kam dabei zum Schluss, dass der Marktzugang für Sicherheitsdienste, das Gastgewerbe, Kinderbetreuung, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie für Treuhänder immer noch durch kantonale Regulierungen behindert wird.
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