Wasserpfeifen-Tabak vom Bund zu Unrecht zu hoch besteuert
BGer – Der Bund hat zwischen Mai 2015 und September 2017 verzollten Wasserpfeifen-Tabak zu hoch besteuert. Dabei stützte er sich auf eine Verordnung des Bundesrats, für die eine gesetzliche Grundlage fehlte. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_343/2018)
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