Jusletter

Armee hätte Dienstwaffe einziehen müssen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand, Straftaten gegen Leib und Leben, Staats- und Beamtenhaftungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Armee hätte Dienstwaffe einziehen müssen, in: Jusletter 18. Februar 2019
BVGer – Im Fall Schafhausen im Emmental BE hätte die Armee die Waffe des Täters einziehen sollen. Im Zusammenhang mit einer Staatshaftungsklage heisst das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden von zwei Sozialversicherungen gut. (Urteile A-3025/2017, A-3047/2017)

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