Armee hätte Dienstwaffe einziehen müssen
BVGer – Im Fall Schafhausen im Emmental BE hätte die Armee die Waffe des Täters einziehen sollen. Im Zusammenhang mit einer Staatshaftungsklage heisst das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden von zwei Sozialversicherungen gut. (Urteile A-3025/2017, A-3047/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare