Jusletter

Keine absolute Obergrenze für die Kostenübernahme einer Spitalbehandlung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine absolute Obergrenze für die Kostenübernahme einer Spitalbehandlung, in: Jusletter 29. April 2019
BGer – Es besteht keine absolute Obergrenze für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu tragenden Kosten einer Spitalbehandlung. Solange die einzelnen medizinischen Massnahmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ist die Leistungspflicht der Krankenversicherung unbeschränkt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Krankenkasse ab. (Urteil 9C_744/2018)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.