Jusletter

Scheidungsverfahren ist trotz unbezahlten Vorschusses durchzuführen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Eheschliessung. Auflösung der Ehe, Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Scheidungsverfahren ist trotz unbezahlten Vorschusses durchzuführen, in: Jusletter 8. November 2021
BGer – Das Bezirksgericht Zürich muss die Scheidungsklage eines Ehemannes behandeln, obwohl dieser seiner Ehefrau nicht pflichtgemäss ihren Teil des Prozesskostenvorschusses überwiesen hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Den Vorschuss konnte die Frau auch auf dem Weg der Betreibung nicht beschaffen. (Urteil 5A_568/2020)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.