Scheidungsverfahren ist trotz unbezahlten Vorschusses durchzuführen
BGer – Das Bezirksgericht Zürich muss die Scheidungsklage eines Ehemannes behandeln, obwohl dieser seiner Ehefrau nicht pflichtgemäss ihren Teil des Prozesskostenvorschusses überwiesen hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Den Vorschuss konnte die Frau auch auf dem Weg der Betreibung nicht beschaffen. (Urteil 5A_568/2020)
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