Videobeweis für Fristwahrung zulässig
BGer – Eine Videoaufnahme kann grundsätzlich als Beweis dafür dienen, dass eine gerichtliche Eingabe fristgerecht in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen wurde. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Wallis gut. (Urteil 6B_1247/2020)
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