Sehr geehrte Leser*innen
 
Nachdem das neue Bundesgesetz über den Datenschutz am 25. September 2020 erlassen wurde, hat der Bundesrat die Verordnung zum Datenschutzgesetz am 23. Juni 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Dies nimmt Amédéo Wermelinger zum Anlass, die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats einer tiefgehenden Analyse zu unterziehen.

Um das Verhältnis zur EU nach dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen zu stabilisieren, liess der Bundesrat prüfen, wie dieses durch autonome Anpassungen im Schweizer Recht verbessert werden kann. Simon Hirsbrunner untersucht, wie die EU diese unübliche Vorgehensweise wahrnehmen könnte.

Benedict Vischer befasst sich mit der Kompetenzfrage bei der Konkretisierung des Verhüllungsverbots. Der Autor zeigt auf, dass es sich bei einer Umsetzung auf Bundes- statt auf Kantonsebene um einen Verfassungsverstoss handeln würde.  

Im Entwurf zur ZPO-Revision schlägt der Bundesrat vor, dass kantonale Rechtsmittelinstanzen ihre Entscheide auch ohne schriftliche Begründung eröffnen können. Der Ständerat möchte die Eröffnung ohne Begründung sogar zur Regel machen. Damit beschäftigen sich Dominik Balmer und Ronnie Bettler in ihrem Beitrag.  

Im Lichte der kommenden Volksabstimmung vom 28. November 2021 erörtern Stefan G. Schmid und Micha Herzog, welche staatsrechtlichen Herausforderungen sich aus dem Covid-19-Gesetz ergeben.

Im Jusletter Coronavirus-Blog machen sich Stephan Bernard und Markus Husmann ein paar kritische Gedanken zur Coronapolitik jenseits des rechtskonservativen Mainstreams.

Wir wünschen eine lehrreiche und kurzweilige Lektüre und einen guten Wochenstart!

Editions Weblaw

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Das Weblaw Forum LegalTech zum Thema «Dokumentenautomatisierung – von durchgängigen Prozessen bis zum digitalen Notariat» wird am Donnerstag, 25. November 2021 von 14:00-17:00 Uhr durchgeführt.

Dazu folgen am Freitag, 26. November der LegalTech-Anlass «Programmieren für Juristinnen und Juristen» und am Freitag, 10. Dezember «Blockchain verstehen – ein Technologiekurs für Juristinnen und Juristen». 
 

Beiträge
Amédéo Wermelinger
Amédéo Wermelinger
Abstract

Nach dem Erlass der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 27. April 2016 ist in der Schweiz das Schengen-Datenschutzgesetz am 1. März 2019 in Kraft getreten und das neue Datenschutzgesetz wurde am 25. September 2020 erlassen. Folgerichtig hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 die Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz bis am 14. Oktober 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Handelt es sich dabei um eine reine technisch-bürokratische Formsache? Das ist überhaupt nicht der Fall!

Simon Hirsbrunner
Simon Hirsbrunner
Abstract

Nach dem Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, zu prüfen, wie das bilaterale Verhältnis mit autonomen Anpassungen im nationalen Recht stabilisiert werden könnte. Gestützt auf diese Arbeiten soll das EJPD gemeinsam mit dem EDA und den involvierten Departementen dem Bundesrat demnächst Bericht erstatten. Der Autor untersucht, wie diese ungewöhnliche Vorgehensweise von der EU wahrgenommen werden könnte.

Benedict Vischer
Benedict Vischer
Abstract

Das im Frühjahr 2021 in die Bundesverfassung aufgenommene Verhüllungsverbot muss durch ein Ausführungsgesetz konkretisiert werden. Nach Annahme des neuen Verfassungsartikels ist eine Diskussion darüber aufgekommen, ob die Zuständigkeit für die gesetzliche Umsetzung beim Bund oder den Kantonen liegt. Entgegen seiner beharrlichen Auskunft vor der Abstimmung hat der Bundesrat beschlossen, eine Ausführung auf Bundesebene vorzuschlagen. Der Beitrag prüft die kompetenzrechtliche Lage und legt dar, dass sich dieser Kurswechsel nicht rechtfertigen lässt. Eine bundesgesetzliche Umsetzung wäre ein folgenreicher Verfassungsverstoss.

Dominik Balmer
Dominik Balmer
Ronnie Bettler
Ronnie Bettler
Abstract

Aktuell müssen Rechtsmittelinstanzen Berufungs- und Beschwerdeentscheide gemäss ZPO ausnahmslos mit einer schriftlichen Begründung eröffnen. Der Bundesrat schlägt in der laufenden ZPO-Revision vor, dass Rechtsmittelinstanzen ihre Entscheide auch ohne schriftliche Begründung im Dispositiv eröffnen können (mit dem Recht auf nachträgliche Begründung, wenn eine Partei sie verlangt). Noch weiter geht der Ständerat in der Detailberatung, indem er eine Eröffnung ohne Begründung zur Regel machen will. Ein solcher Paradigmenwechsel wäre nicht ganz unproblematisch, wie der vorliegende Beitrag aufzeigt.

Stefan G. Schmid
Stefan G. Schmid
Micha Herzog
Micha Herzog
Abstract

Die Autoren, die sich bereits im Vorfeld der ersten Volksabstimmung über das Covid-19-Gesetz ausführlich zum Verhältnis von dringlicher Gesetzgebung und direkter Demokratie geäussert haben, setzen sich anlässlich der Volksabstimmung über die Änderung vom 19. März 2021 mit den staatsrechtlichen Herausforderungen auseinander, die das Covid-19-Gesetz stellt, und werfen noch einmal einen Blick auf die Probleme, die ein nachträgliches Referendum mit sich bringen kann.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich muss Vorkehren treffen, um bei der vorzeitigen Verwertung beschlagnahmter Kryptobestände ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Sofern das nötige Fachwissen dazu in der Behörde nicht vorhanden ist, muss sie eine Fachperson beiziehen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Beschuldigten gut. (Urteil 1B_59/2021)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verwaltungsratspräsidenten der Investmentgesellschaft Swisspartners Investment Network AG im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA abgewiesen. Der Mann war mit 10’000 Franken gebüsst worden, weil er Kundendaten an den amerikanischen Fiskus herausgegeben hatte. (Urteil 6B_216/2020)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde eines Genfers gegen die Beschlagnahmung seiner Schreckschusspistole ab. Der Mann hatte in Richtung von Hunden geschossen, um diese von seinem Grundstück zu vertreiben. (Urteil 1B_481/2021) (el)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde eines Zürchers gegen seine Verwahrung ab, die nach mehr als zehn Jahren erfolgloser therapeutischer Massnahmen ausgesprochen wurde. Der Mann war 2010 unter anderem wegen Missbrauchs von Mädchen verurteilt worden. (Urteil 6B_1076/2021) (el)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Andrea Stauffacher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Damit folgt es der Forderung der Bundesanwaltschaft, die exakt dieses Strafmass gefordert hatte. Der vorsitzende Richter bezeichnete den Willen der Angeklagten zum Delinquieren als «intensiv».

Jurius
Jurius
Abstract

BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat zwei Beschwerden des ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini abgewiesen. Dieser hatte den Ausstand des mit dem Dossier befassten Staatsanwalts des Bundes und mehr Akteneinsicht gefordert. Hinweise auf eine Befangenheit gebe es nicht. (Urteile BB.2021.61, BB.2021.62 und BB.2021.65)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Nach der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 beschlossen, die Vorlage zur «Ehe für alle» auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Pensionskassen können künftig einfacher in innovative und zukunftsgerichtete Technologien in der Schweiz investieren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Schaffung einer neuen Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Die entsprechenden Änderungen von zwei Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Jurius
Jurius
Abstract

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Verwaltungsabläufe effizienter gestalten. An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat er den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) beschlossen und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat zwei weitere Verfahren mit Fokus auf venezolanische Geschäftsbeziehungen abgeschlossen. Sie kam darin zum Schluss, dass die Banca Zarattini & Co. SA wie auch die CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA ihre Pflichten in der Geldwäschereibekämpfung verletzt und schwer gegen Aufsichtsrecht verstossen haben und verfügt Massnahmen. Mit Abschluss der beiden Verfahren hat die FINMA alle Enforcementverfahren gegen Banken mit Kontext Venezuela und insbesondere PDVSA abgeschlossen.

Jurius
Jurius
Abstract

Waffengeschäfte sollen künftig besser vor Einbrüchen geschützt werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die entsprechende Verordnung angepasst und die Sicherheitsanforderungen für Waffenhandlungen erhöht. So gelten etwa für Türen und Fenster neue Sicherheitsstandards. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2022 in Kraft.