Gestation pour autrui versus greffe d’uterus
L’illusion d’un espoir ?
Die Gebärmuttertransplantation ist längst nicht mehr nur die medizinische Sensation, die dem schwedischen Team um Professor Mats Brännström erstmals 2014 gelang. In dieser Hinsicht erweist sich die Gebärmuttertransplantation zunehmend als Alternative zur Leihmutterschaft, da sie die Möglichkeit bietet, als genetische, gebärende sowie rechtliche Mutter eines Kindes anerkannt zu werden, ohne dass eine Drittperson hinzugezogen werden muss. Die durch sie aufgeworfenen ethischen und rechtlichen Probleme unterscheiden sich zwar von denen der Leihmutterschaft, sind aber dennoch hinreichend, um die rechtliche Legalisierung der Gebärmuttertransplantation vorübergehend aufzuschieben. Der vorliegende Beitrag vergleicht diese zwei Techniken und untersucht gleichzeitig, wie ein angemessener Rechtsrahmen für die Gebärmuttertransplantation aussehen könnte.
Table des matières
- I. Un procédé prometteur
- A. Un espoir reconnu
- 1. Les personnes concernées
- 2. Le contexte particulier
- B. Un espoir entretenu
- 1. En pratique
- 2. En théorie
- II. Un procédé périlleux
- A. Les obstacles persistants
- 1. Les obstacles techniques
- 2. Les obstacles éthiques
- B. Les possibilités d’encadrement
- 1. Encadrer l’accès à la transplantation
- 2. Encadrer le consentement à la transplantation
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