Ausschaffungshaft: Gefängnis muss Zugang zu Internet gewähren
BGer – Ausschaffungshäftlinge im Regionalgefängnis Moutier BE müssen Zugang zum Internet erhalten. Zudem ist die tägliche Einschliessung von 18 Stunden in der Zelle bei nicht arbeitenden Häftlingen zu lang. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Beschwerde eines Betroffenen in diesen Punkten gutgeheissen. (Urteil 2C_765/2022)
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