Urteil BGer 5A_740/2021 vom 10. Juni 2022
Die Zweckentfremdung von landwirtschaftlichen Grundstücken i.S.v. Art. 29 Abs. 1 lit. d BGBB
Im vorliegend kommentierten Urteil äussert sich das Bundesgericht zum ersten Mal zur Frage, wie intensiv die nichtlandwirtschaftliche Nutzung sein muss, um eine Zweckentfremdung i.S.v. Art. 29 Abs. 1 lit. d BGBB darzustellen. In Würdigung der Lehre kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass eine Zweckentfremdung nur dann vorliegt, wenn sie dauerhaft ist. Es bedarf einer Beurteilung im Einzelfall. Im konkreten Fall entschied das Bundesgericht, dass die Vermietung einer einzelnen Wohnung oder eines Teils der Scheune, ohne dass dadurch das gesamte Grundstück einer nicht landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wird, keine Zweckentfremdung darstellt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3. Kommentar
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