Jusletter

Liebe Leser*innen

Mit dem per 1. Januar 2024 revidierten Art. 231 Abs. 2 StPO und damit der Sicherheitshaft und deren Fortsetzung nach dem erstinstanzlichen Urteil befassen sich Daniel Jositsch und Arik Röthlisberger: Sie diskutieren die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR und untersuchen, wie der revidierte Artikel vor diesem Hintergrund auszulegen und zukünftig anzuwenden ist.

Fabia Stöcklin widmet sich dem «Milchschäumerentscheid» und der seither ergangenen Rechtsprechung – und damit der Praxis zur Lizenzanalogie (einer Methode, den Schaden im Immaterialgüterrecht zu berechnen). Angesichts der Verschärfung der Praxis durch besagten Entscheid würdigt sie die aktuelle Situation zum Nachweis eines Schadens im Immaterialgüterrecht kritisch und sieht als mögliche Lösung eine Gesetzesanpassung.

Die Anfangsmietzinsanfechtung schliesslich ist Gegenstand der Urteilsbesprechungen von Boris Grell, der sich vom «Samichlausentscheid» vom 6. Dezember 2012 ausgehend zwei neueren Bundesgerichtsentscheiden zuwendet, die Ersteren konkretisieren, welche Indizien seitens Vermieter*in eingebracht werden müssen, um die vermutete Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses zu widerlegen. 

Zudem gibt es neu den im Jusletter vom 27. Mai 2024 publizierten Artikel von Stéphanie Beuriot, Valérie Junod und Carole-Anne Baud zur Suizidhilfe und der von ihnen untersuchten Frage, ob das Strafgesetzbuch in seiner jetzigen Form ausreicht, auch auf Deutsch übersetzt.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

PS in eigener Sache: Herzlichen Dank für die bisherigen wertvollen Inputs in unserer Abonnent*innen-Umfrage. Machen auch Sie bei unserer Umfrage mit und lassen Sie uns wissen, zu welchen Themen und Inhalten Sie zukünftig gern mehr in Jusletter lesen würden. 

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