Jusletter

Schwerpunkt-Ausgabe:  «Baurecht»

Liebe Leserinnen und Leser

Sind Bauprozesse «Sauprozesse»? Bedeutet dies umgekehrt, dass Baurecht «Saurecht» wäre? Wir meinen - nein, obgleich wir selbstverständlich zugestehen müssen, dass Streitigkeiten in Bausachen häufig nicht nur kosten- und zeitintensiv sind, sondern auch eine (zuweilen überraschende) Komplexität annehmen. Mit einigen dieser komplexen Fragestellungen - grösstenteils aus dem Bereich der Mängelhaftung - befasst sich die heutige Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter:

Schon vor Baubeginn stellt sich die Frage, ob und inwiefern der Unternehmer zur Einhaltung der technischen Normen des SIA vertraglich verpflichtet ist. Dieser Frage geht RA Walter Maffioletti in seinem Beitrag nach. Zu den Pflichten des Unternehmers gehört auch, Weisungen des Bauherrn, welche die mängelfreie Erstellung gefährden, abzumahnen. Manchmal empfindet die Bauherrschaft oder ihr Architekt solche Abmahnungen als Frechheit und verlangt ultimativ den «Rückzug der Abmahnung». Was ein solcher Rückzug bedeuten kann, ist das Thema des Beitrages von RA Peter Rechsteiner. Um die Bauphase geht es auch im Beitrag von Dr. Max Walter , welcher sich mit dem «Erscheinungsbild von Bauablaufstörungen» und den daraus folgenden Verantwortlichkeiten auseinandersetzt.

Ein Dauerthema im Baurecht ist und bleibt die Mängelhaftung. Die Besonderheiten sind zahlreich. Dr. Heribert Trachsel greift daraus die «Besonderheiten der Mängelhaftung des Gärtners für Pflanzungen» heraus und Dr. Thomas Siegenthaler weist unter dem Titel «Merkwürdige Minderung» darauf hin, dass die Minderung im Gesamtkontext des Leistungsstörungsrechts in mancher Hinsicht eigenartig ist. Eigenartig ist auch, dass die «Abtretung von Mängelrechten» häufige und gelebte Praxis ist, obschon ihre Verankerung in Lehre und Rechtsprechung noch nicht als vollständig gefestigt erscheint. Diesem Thema gehen Dr. Beat Denzler und lic. iur. Dorothee Auwärter nach.

Die unlängst von der Rechtsprechung geschaffene Möglichkeit der Bevorschussung der Kosten einer Ersatzvornahme (BGE 128 III 416 ff.) hat mancherorts die Hoffnung geweckt, dass solche Vorschüsse vielleicht sogar im Rahmen von Massnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes erhältlich gemacht werden können. In seinem Beitrag «Die Bevorschussung der Kosten einer Ersatzvornahme - insbesondere zur Frage des einstweiligen Rechtsschutzes» erteilt lic. iur. Roger Brändli dieser Hoffnung eine Absage. Ebenfalls mit Aspekten der zivilprozessualen Bewältigung von Mängeln befasst sich der Beitrag von RA Johannes Zuppiger, dipl. Ing. ETH, welcher der «Beweislastumkehr in Art. 174 Abs. 3 SIA-Norm 118» nachgeht. In der Praxis ebenso wichtig wie die Beweislastverteilung ist die Frage der Versicherungsdeckung. Namentlich die «Haftungs- und Versicherungsdeckungssituation bei Aus- und Einbaukosten mängelbehafteter Baumaterialien bzw. Produkte» ist dabei weitgehend fachpublizistisches Neuland, auf welches sich Herr Romuald Fuchs in seinem Beitrag vorwagt.

Mit der Abgrenzung der Mängelhaftung von weiteren auf dem Bau auftretenden Schäden und einer Art von «Sippenhaft» befasst sich Dr. Roland Hürlimann in seinem Beitrag «Gemeinsame Schadenersatzpflicht von Unternehmern bei unbekanntem Verursacher nach Art. 31 der SIA-Norm 118».

Mit besten Grüssen

Dr. Roland Hürlimann Dr. Thomas Siegenthaler
Rechtsanwalt, LL.M., Zürich Rechtsanwalt, M.Jur., Zürich
Jusletter Ressort «Privates Baurecht»