Liebe Leserinnen und Leser

Vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, das Arbeitsverhältnis mit Korpskommandant Roland Nef im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Nach zwei turbulenten Wochen mit kaum einem Tag ohne Schlagzeilen zu den neuesten Erkenntnissen über den Armeechef hat dieser Ende Juli den Bundesrat um Auflösung des Arbeitsverhältnisses ersucht. Dr. iur. Dr. h.c. Peter Studer gibt in seinen Bemerkungen zum Fall Nef einen Überblick über die sich stellenden medienrechtlichen und medienethischen Fragen.
In seinem Urteil 5A_29/2007 vom 29. Mai 2008 im Fall SAirGroup (in Nachlassliquidation) gegen die Zürcher Kantonalbank hat das Bundesgericht entschieden, dass bei der Absichtspauliana i.S.v. Art. 288 SchKG keine allzu strengen Anforderungen an die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht gelten. Ein Begünstigter dürfe bei einer Sanierung des Schuldners und bei deutlichen Anzeichen dafür, dass der Schuldner mit Darlehensrückzahlungen eine Schädigung anderer Gläubiger zumindest in Kauf nehme, nicht passiv bleiben. Vielmehr muss er weitergehende Erkundigungen einholen, ansonsten die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht des Schuldners i.S.v. Art. 288 bejaht werden muss. RA Dr. iur. Daniel Hunkeler bespricht das Urteil.
Die pendente Revision des Bauhandwerkerpfandrechts ist von grossem und aktuellem, sowohl volkswirtschaftlichem als auch politischem und rechtlichem Interesse. Letzte Woche hat sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit diesem Geschäft befasst. Prof. Dr. iur. Rainer Schumacher beschäftigt sich mit der Darlegung und Behandlung der Grundsatzfragen und setzt sich eingehend mit der Debatte im Ständerat vom 4. Juni 2008 auseinander.
Die rasanten Entwicklungen im Gebiet der Neurowissenschaften könnten in der Schweiz zum Einsatz des Lügendetektors im Strafverfahren führen. Die weitverbreitete Begeisterung für die Fortschritte in diesem Gebiet verdrängt oft das ethische Gewissen. Aus diesem Grund geht Prof. Dr. iur Christian-Nils Robert der Frage nach, inwiefern dieses Instrument mit der immer exakteren Messung physiologischer Veränderungen die grossen Erwartungen erfüllen kann.
Spannende Lektüre und einen guten Wochenstart wünscht
 

Daniel Hürlimann

Medienrechtliche und medienethische Bemerkungen zum Fall Nef
Peter Studer
Peter Studer
Das Trommelfeuer begann am 13. Juli 2008. Die «SonntagsZeitung» enthüllte, dass gegen den vom Bundesrat gewählten Armeechef Roland Nef unter der Rubrik «Strafverfahren» eines unter dem Untertitel «Nötigung etc.» pendent sei. In den beiden darauf folgenden Wochen überschlugen sich die Ereignisse, bis schliesslich Nef am 25. Juli 2008 den Bundesrat um Auflösung des Arbeitsverhältnisses ersuchte, nachdem Bundesrat Schmid ihn vier Tage vorher freigestellt hatte, damit er die Vorwürfe (Preisgabe des Namens seiner ehemalige Partnerin samt Adresse in Sexinseraten) entkräfte. Der Bundesrat bewilligte die Auflösung am 20. August 2008 unter Verdankung geleisteter Dienste. Die dramatische Entwicklung lief unter intensiver Taktgebung oder Anteilnahme der Schweizer Medien ab. Da stellen sich auch medienrechtliche und medienethische Fragen.
Les mensonges du détecteur
Christian-Nils Robert
Christian-Nils Robert
Die rasanten Entwicklungen im Gebiet der Neurowissenschaften könnten in der Schweiz zum Einsatz des Lügendetektors im Strafverfahren führen, wie dies sporadisch auch in den USA und in Belgien diskutiert wird. Die weitverbreitete Begeisterung für die Neurowissenschaften verdrängt oft das ethische Gewissen. Aus diesem Grund soll nachfolgend der Frage nachgegangen werden, ob dieses Instrument mit der immer exakteren Messung physiologischer Veränderungen die grossen Erwartungen erfüllen kann. Vom zuverlässigen Aufdecken von Lügen ist man jedenfalls noch weit entfernt – umso mehr, als das Wesen der Lüge in erster Linie ein philosophisches ist und damit weit mehr als eine trügerische Ableitung einer körperlichen Reaktion. (dh)
Absichtspauliana – Anforderungen an die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht
Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Entgegen dem Handelsgericht des Kantons Zürich hat das Bundesgericht in BGE 5A_29/2007 vom 29. Mai 2008 entschieden, an das Element der Schädigungsabsicht des Schuldners und deren Erkennbarkeit durch den Gläubiger i.S.v. Art. 288 SchKG sei im beurteilten Fall kein allzu strenger Massstab anzulegen. Ein Begünstigter dürfe bei einer Sanierung des Schuldners und bei deutlichen Anzeichen dafür, dass der Schuldner mit Darlehensrückzahlungen eine Schädigung anderer Gläubiger zumindest in Kauf nehme, nicht passiv bleiben, sondern habe weitergehende Erkundigungen einzuholen. Tue er dies nicht, müsse die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht des Schuldners i.S.v. Art. 288 SchKG bejaht werden, wobei es genüge, wenn er allenfalls bloss fahrlässig gehandelt habe.
Das Bauhandwerkerpfandrecht auf dem Prüfstand
Rainer Schumacher
Rainer Schumacher
Die pendente Revision des Bauhandwerkerpfandrechts ist von ausserordentlich grossem und aktuellem, sowohl volkswirtschaftlichem als auch politischem und rechtlichem Interesse. Der Autor beschäftigt sich mit der Darlegung und Behandlung der Grundsatzfragen und setzt sich eingehend mit der Debatte im Ständerat am 4. Juni 2008 auseinander.
Bundesgericht rügt überspitzten Formalismus
Jurius
Jurius
BGer – Der Betreiber eines Limousinen-Service in Moosseedorf bei Bern behält die attraktiven Autonummern BE 10 und BE 60. Das Bundesgericht argumentiert, der Kanton habe sie ihm mit allzu formalistischer Begründung wegnehmen wollen.
Konzession für Zürcher Jugendradio an «Music First»
Jurius
Jurius
BVGer – «Music First» darf definitiv das Zürcher Jugendradio «Radio 105» betreiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um die Konzessionsvergabe die Beschwerde des unterlegenen Konkurrenzsenders «DJ Radio» abgewiesen.
Weko bewilligt die Übernahme von Eichhof durch Heineken
Jurius
Jurius
Die Prüfung der Wettbewerbskommission (Weko) hat keine genügenden Anhaltspunkte für eine dauernde Marktbeherrschung durch die beiden grossen Brauereigruppen Heineken/Eichhof und Carlsberg/Feldschlösschen ergeben. Da weder eine Einzelmarktbeherrschung von Heineken/Eichhof, noch eine stabile kollektive Marktbeherrschung zusammen mit Carlsberg/Feldschlösschen vorliegt, sind die Voraussetzungen für ein Verbot des Zusammenschlusses nicht gegeben.
Grenzüberschreitende Amtshilfe unter der Lupe
Jurius
Jurius
Der Bundesrat will abklären, ob im Bereich der grenzüberschreitenden Amtshilfe gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Er hat am 20. August 2008 das EJPD beauftragt, zusammen mit den interessierten Bundesstellen dieser Frage nachzugehen und ihm bis Ende 2009 allfällige Massnahmen zu beantragen.
Bundesrat ist gegen Steuerabzug für Spenden an politische Parteien
Jurius
Jurius
Der Bundesrat ist gegen einen Steuerabzug für Spenden an politische Parteien, wie dies in einer parlamentarischen Initiative verlangt wird. Die Einführung eines weiteren Abzugs läuft den Bestrebungen des Bundesrates entgegen, das Steuersystem zu vereinfachen. Unternehmen können zudem bereits im Rahmen des Politsponsorings finanzielle Beiträge an politische Parteien abziehen.
RK-N: Ein Name fürs ganze Leben
Jurius
Jurius
Frauen und Männer behalten ihren Namen das ganze Leben. Bei Heirat können sie den Familiennamen wählen. Über den Familiennamen der Kinder müssen sie sich einigen. Können sie das nicht, gilt der Ledigenname der Mutter. Diese Vorschläge einer Subkommission hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) mit 13 zu 5 Stimmen verabschiedet.
SPK-N: Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten
Jurius
Jurius
Mit 13 zu 11 Stimmen gibt die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) einer parlamentarischen Initiative Folge, die fordert, Eingebürgerten mit einer doppelten Staatsbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht innert einer bestimmten Frist wieder zu entziehen, wenn sie sich schwere Delikte an Leib und Leben zuschulden kommen lassen oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe beziehen.
SPK-N: bessere Aufenthaltsregelung für ausländische Absolventen schweizerischer Hochschulen
Jurius
Jurius
Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss sollen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt erleichtert zugelassen werden. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will das Ausländergesetz entsprechend lockern.
RK-N: Keine neue Norm zum Schutz der Kinder vor Gewalt
Jurius
Jurius
Das Gesetz genügt, um Kinder vor Gewalt zu schützen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat ihre Meinung zu einer Initiative der früheren Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold geändert.
SPK-N: Erweiterung der Offenlegungspflichten für Ratsmitglieder
Jurius
Jurius
Mit 14 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) einer parlamentarischen Initiative zu, welche die Offenlegungspflichten des Parlamentsgesetzes ausweiten will. Die bisher praktizierte Veröffentlichung einer Liste von Interessenbindungen schafft keine genügende Transparenz; aussagekräftiger ist die Höhe der Beträge, welche einzelne Ratsmitglieder für bestimmte Tätigkeiten erhalten.
SPK-N: Bundesgericht soll über Gültigkeit von Volksinitiativen befinden
Jurius
Jurius
Wann soll eine Volksinitiative für ungültig erklärt werden? Aufgrund der Zunahme von Volksinitiativen, welche in Konflikt mit dem Völkerrecht oder grundrechtlichen Garantien geraten können, will eine knappe Mehrheit der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) prüfen, ob und wie durch eine Erweiterung der Kriterien und den Einbezug des Bundesgerichts bei der Gültigkeitsprüfung inskünftig vermieden werden kann, dass die Stimmenden über nicht umsetzbare Begehren abstimmen müssen.
SiK-N: Weiterführung des Schengen-Besitzstands
Jurius
Jurius
Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat mit 20 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung des Schengen-Besitzstands gutgeheissen. Dabei geht es um die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) sowie am Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT).