Jusletter

«Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit.»
Charles Dickens

Liebe Leserinnen und Leser
 
Sie haben hier eine Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter vor sich, die dem Kindesrecht gewidmet ist. Dieses hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt. So werden heute die Bedürfnisse der Kinder und ihr Wohlergehen bei familienrechtlichen Fragen in den Vordergrund gerückt und sie in entsprechende Verfahren eher mit einbezogen. Damit soll eine für das Kind verständliche und nachvollziehbare, und damit in seinen Augen gerechte Lösung gefunden werden.
 
Zuerst untersuchen RA Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer und Michel Verde die Voraussetzungen des Mündigenunterhalts. Der Unterhaltsanspruch des Kindes bleibt auch bei Erreichen des Mündigkeitsalters bestehen, sowie es noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat und die Unterhaltsleistung den Eltern zugemutet werden darf. Dadurch soll ihm die spätere wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglicht werden.
 
Danach nimmt sich RA Prof. Dr. Andreas Bucher dem Thema Kindesentführungen an. Einige schwierige und zum Teil dramatische Fälle haben in jüngster Zeit gezeigt, dass die Anwendung des Haager Übereinkommens von 1980 nicht immer überzeugt. Das neue Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE), das am 1. Juli 2009 zusammen mit den beiden Haager Schutzabkommen in Kraft getreten ist, soll hier Verbesserungen bringen.
 
Weiter untersucht Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo den Vorentwurf und den geplanten Entwurf des Bundesrates zur Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge geschiedener und unverheirateter Eltern. Es zeichnet sich ab, dass diese – zumindest für geschiedene Eltern – im Rahmen der Revision des Zivilgesetzbuches eingeführt werden wird. Die Entscheidung über die elterliche Sorge soll damit nicht mehr dem Positionskampf der Eltern in der Scheidung überlassen werden, sondern zugunsten der Kindesinteressen als Regelfall vorgegeben werden.
 
Auch der Beitrag von Prof. Dr. Wilhelm Felder handelt von der gemeinsamen elterlichen Sorge, jedoch aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht. Der Autor plädiert für die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall, was jedoch voraussetzt, dass beide Elternteile erzieherische Funktionen übernehmen können und wollen. Dabei legt er auch grossen Wert auf die Meinung des Kindes und seine altersgerechte Befragung zur Sachverhaltsermittlung.
 
Schliesslich verdeutlicht Bruno Roelli anhand eines konkreten Beispiels die Gefahr, die von einem nur punktuellen Gutachten zu den strittigen Punkten ausgehen kann. Sollen Geschwister voneinander getrennt werden, so kann die Kinderanhörung auch eines noch nicht sechsjährigen Kindes und der vom Zuteilungsstreit nicht betroffenen Kinder Sinn machen. Nur auf diese Weise ist das Gericht in der Lage, die Familiensituation als Ganzes mit der Interaktion der Geschwister untereinander zu erfassen, und damit die Sachverhaltslücke zu schliessen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter

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