Charles Dickens
Liebe Leserinnen und Leser
| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
Erreicht ein Kind das Mündigkeitsalter, bleibt sein Unterhaltsanspruch zwar bestehen, jedoch nur soweit es noch keine angemessene Ausbildung erhalten hat und die Unterhaltsleistung den Eltern zugemutet werden darf. Mit dem Mündigenunterhalt soll dem Kind ermöglicht werden, eine Berufsausbildung zu erlangen, die es ihm erlaubt, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und wirtschaftlich selbständig zu werden. Mit der Herabsetzung des Mündigkeitsalters auf das 18. Lebensjahr hat die praktische Bedeutung des Mündigenunterhalts zugenommen.
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Einige schwierige und zum Teil dramatische Fälle haben in jüngster Zeit gezeigt, dass die Anwendung des Haager Übereinkommens von 1980 nicht immer überzeugt. Das neue Bundesgesetz (BG-KKE), das am 1. Juli 2009 zusammen mit den beiden Haager Schutzabkommen in Kraft getreten ist, soll hier Verbesserungen bringen. In Anbetracht eines wichtigen Urteils vom 16. April 2009 ist auch das Bundesgericht bereit, sich auf neue, dem Kindeswohl näher stehende Wege zu begeben, die auch mehr Verständnis für die manchmal sehr schwierige Situation der heute als Entführer im Vordergrund stehenden Mütter erkennen lassen.
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Die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter und geschiedener Eltern soll im Sinn eines Leitbilds als Regelfall eingeführt werden. Die gemeinsame elterliche Sorge soll mithin unabhängig vom Status der Eltern gelten. Gericht bzw. Vormundschaftsbehörde sollen aber von Amtes wegen die Kindeswohlverträglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie der ihr zugrunde liegenden elterlichen Vereinbarung über die Obhut sowie den persönlichen Verkehr überprüfen können. Diese Klärung setzt – nach wie vor – eine Anhörung der betroffenen Kinder voraus.
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Der Autor unterstützt die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall, auch wenn keine empirische Evidenz vorliegt, dass dies zu einer Reduktion der Nachscheidungskonflikte führt. Aus seiner Sicht ist zwingende Voraussetzung für die gemeinsame elterliche Sorge, dass beide Eltern effektiv willens und in der Lage sind, erzieherische Funktionen zu übernehmen und nicht nur eine emotionale Beziehung zu ihren Kindern pflegen wollen. Ausschlusskriterium ist ein asymmetrischer Nachscheidungskonflikt. Die professionelle Anhörung der Kinder und deren Protokollierung wird gefordert.
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Sollen Geschwister voneinander getrennt werden, kann es Sinn machen, auch ein noch nicht sechsjähriges Kind und die vom Zuteilungsstreit nicht betroffenen Kinder anzuhören. Es soll die Familiensituation als Ganzes mit der Interaktion der Geschwister untereinander erfasst werden. Ein Gutachten zur Frage der Kinderzuteilung soll sämtliche Familienmitglieder in die Abklärung miteinbeziehen, den Abklärungsverlauf dokumentieren und Aussagen über das Verhältnis der Beteiligten untereinander machen. Genügt ein Gutachten diesen elementaren Anforderungen nicht, kann die Anhörung der Kinder im erwähnten Sinne die Sachverhaltslücke schliessen.
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BGer – Das Bundesgericht hat die Bedingungen für den Familiennachzug im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens erneut gelockert. Es erlaubt zwei Kindern aus dem Kosovo, zu ihrem Vater zu ziehen. Dieser ist in der Schweiz mit einer Französin verheiratet. (BGE 2C_269/2009)
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BGer – Das Bundesgericht ist auf eine weitere Beschwerde gegen die Anti-Minarett-Initiative nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer hatte «staatsgefährdende Propaganda» geltend gemacht. (Urteil 1C_33/2010)
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BGer – Die Suva muss der Witwe eines Asbest-Opfers keine Genugtuung zahlen. Das Bundesgericht wies die Forderung der Frau als verjährt zurück, obwohl sie diese fünf Tage nach dem Tod ihres Ehemannes eingereicht hatte. (Urteil 8C_470/2009)
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BGer – Das Bundesgericht verlangt eine härtere Bestrafung von jungen Tankstellenräubern. Es hob ein Urteil des Zürcher Obergerichts auf. Als bundesrechtswidrig bezeichnete das Bundesgericht die rechtliche Würdigung von Raubdelikten durch die Vorinstanz. (Urteil 6B_737/2009)
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BGer – Der Streit zwischen der Stade de Suisse AG und der Zürcher Sportvermarkterin V+F AG um die Vermarktung des BSC Young Boys gelangt ein zweites Mal vors bernische Handelsgericht. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Berner teilweise gutgeheissen. (Urteil 4A_401/2009)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht rügt das Bundesamt für Migration (BFM) für sein vorschnelles Vorgehen bei Wegweisungen von Asylsuchenden. Künftig dürfen Asylsuchende nach einem Nichteintretensentscheid nicht mehr sofort in einen Dublin-Staaten überstellt werden. (Urteil E-5841/2009)
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Bund und Kantone sollen nicht die Möglichkeit erhalten, säumige Steuerzahler mit dem Entzug des Führerausweises unter Druck zu setzen. Der Bundesrat hält nichts von dieser Idee des Glarner BDP-Nationalrats Martin Landolt und beantragt die Ablehnung seines Vorstosses.
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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eröffnet die Anhörung zu einer Gesetzesänderung, welche den Nutzerinnen und Nutzern von digitalem Fernsehen den Einsatz einer frei wählbaren Set-Top-Box erlaubt. Die interessierten Kreise können ihre Stellungnahmen bis zum 10. Mai 2010 beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einreichen.
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Die dritte Ausländergeneration soll erleichtert eingebürgert werden können. Der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) in die Vernehmlassung geschickte Entwurf zur Änderung der Bundesverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) erntet Zustimmung. Mit Ausnahme der SVP befürworten die grossen Parteien das Projekt. In der gleichen Konstellation scheiterte 2004 ein ähnliches Vorhaben vor dem Volk.
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Beruft sich der Bundesrat in ausserordentlichen Krisenlagen aufs Notrecht, soll er die Entscheide in Zukunft rascher durchs Parlament absegnen lassen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will die Notrechts-Befugnisse des Bundesrats aber nicht zu stark einschränken.
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Der Streit um die Informatikaufrüstung beim Bund geht in eine weitere Runde: Nachdem sich der Bund wegen der Vergabe des Auftrags an Microsoft bereits mit Anbietern von Open Source Software (OSS) in die Haare geriet, droht nun auch intern Ungemach. Vier Departemente wollen von Windows Vista nichts mehr wissen.
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Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) hat mit Bekanntmachung per 2. Februar 2010 die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» bedingt zurückgezogen. Dies geschah zu Gunsten des von den Räten am 11. Dezember 2009 angenommenen indirekten Gegenvorschlags «Schutz und Nutzung der Gewässer». Dieser fördert die Revitalisierungen der Gewässer und reduziert die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung stark.
Jusletter