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«Art. 72 Abs. 3 BV: Der Bau von Minaretten ist verboten.»

Liebe Leserinnen und Leser
 
Es ist etwas Zeit vergangen seit dem 29. November 2009. Der Puls ist (weitgehend) wieder im aeroben Bereich – sowohl bei den Gegnern als auch den Befürwortern der Anti-Minarettinitiative. Zeit also, das Ganze mit etwas Abstand noch einmal genauer zu betrachten. Die vorliegende Schwerpunkt-Ausgabe hat sich genau das zum Ziel gesetzt. Wie geht es weiter? Sind jetzt Muslime in der Schweiz tatsächlich als einzige Religionsgemeinschaft beim Bau von religiösen Gebäuden in ihrer Freiheit eingeschränkt? Und, wenn ja, ist das schlimm? Das Bundesgericht ist erwartungsgemäss auf die ersten abstrakten Rügen gegen die angenommene Volksinitiative gar nicht erst eingetreten. Noch offen ist, wie der EGMR die Zulässigkeit der bei ihm erhobenen Beschwerden beurteilen wird. Spannend wird auch sein, zu sehen, was das Bundesgericht macht, wenn es um konkrete Anwendungsfälle des neuen Art. 72 Abs. 3 BV geht, und wie es die grundrechtliche Güterabwägung vornimmt.
 
Prof. Dr. Jörg Paul Müller stellt sich die Frage, wie das Bundesgericht mit dem Minarettverbot verfahren wird. Er untersucht und würdigt dabei sieben verschiedene Argumentationsstränge und kommt zum Schluss, dass das Bundesgericht wohl gegen das Minarettverbot entscheiden wird.
 
Luca Cirigliano befasst sich mit den möglichen Umsetzungsszenarien der Anti-Minarettinitiative. Er meint, dass dem Bundesgericht in der heutigen Rechtslage nichts anderes übrig bleibe, als im Sinne der Schubert-Praxis zu akzeptieren, dass das Verbot in der Verfassung ganz bewusst «einfaches» Völkerrecht breche und sie damit anzuwenden sei. Auch er sieht eine Verurteilung durch den EGMR als unausweichlich an, ortet aber als einzigen Ausweg, um «gegen das diskriminierende Minarettverbot» vorzugehen, eine Reform der Verfassungsordnung der Schweiz.
 
Auch RA Daniel Kettiger befasst sich mit der Umsetzung des Minarettverbots. Er ortet seinerseits «zahlreiche offene Fragen bezüglich der Umsetzung» und zweifelt daran, dass die Initiative tatsächlich eindeutig und direkt anwendbar sei. Dabei widmet er sich ganz grundsätzlich zwei wichtigen, in letzter Zeit vieldiskutierten Themen: Der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Bundesverfassung sowie der Ungültigerklärung von Volksinitiativen.
 
Ein Argument, das die Befürworter der Anti-Minarettinitiative ins Feld geführt haben, war, dass auch der Islam die Rechte religiöser Minderheiten missachte. Unabhängig davon, dass es wohl logisch schwierig ist, seine moralische Überlegenheit dadurch zu zeigen, dass man das, was man verurteilt, selber tut, lohnt es sich, einen kompetenten Blick in dieses heikle Thema zu werfen. Dr. Omar Abo Youssef  gibt uns deshalb einen Einblick in die Rechte religiöser Minderheiten im Islam.
 
Aus dem spannenden Band «Streit um das Minarett» (Verlag TVZ) dürfen wir den Beitrag von Prof. Dr. Andreas Kley und Alexander Schaer übernehmen. Die Frage, die sie sich stellen, lautet: Gewährleistet die Religionsfreiheit einen Anspruch auf Minarett und Gebetsruf? Sie fordern schliesslich den Gesetz- und Verfassungsgeber auf, Wege zu finden, um schädliche Initiativen besser abwehren zu können.
 
Dr. Claudia Lazzarini hat in ihrer Dissertation ein verwandtes Thema bearbeitet (Selbst- und Fremdbild im prärechtlichen Vorverständnis am Beispiel des Kopftuchverbots), weshalb wir es nicht versäumen wollen, sie an dieser Ausgabe die Gelegenheit teilhaben zu lassen. Sie schreibt über unsere diffusen Ängste vor «dem Islam» und darüber, was wir daraus lernen können.
 
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    
Verlagsleiter Weblaw AG
Beiträge
Jörg Paul Müller
Abstract

In absehbarer Zeit wird sich das Bundesgericht zur Frage äussern müssen, wie es mit dem Minarettverbot in der Bundesverfassung umgehen will. Der Autor macht eine Auslegeordnung und versucht eine Prognose.

Luca Cirigliano
Luca Cirigliano
Abstract

Das Minarettverbot wirft Fragen zur Implementation auf. Nach der im Folgenden erläuterten Ansicht verstösst es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, namentlich gegen das darin verankerte Diskriminierungsverbot. Heute besteht in der Schweiz aber kein Vorrang allgemeinen, nichtzwingenden Völkerrechts gegenüber Bundesgesetzen. Eine Ausserkraftsetzung des neuen Art. 72 Abs. 3 BV durch das Bundesgericht könnte daher nicht ohne grösste staatspolitische Probleme vonstatten gehen. Der einzige Ausweg stellt eine Lösung de lege ferenda dar, eine tief greifende Reform der heutigen Verfassungsordnung.

Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Abstract

Unmittelbar nach der Volksabstimmung vom 29. November 2009 äusserten sich verschiedene Rechtswissenschafter dahingehend, das in der Bundesverfassung verankerte Minarettverbot sei klar, eindeutig und direkt anwendbar. Der Aufsatz zieht dies in Zweifel und kommt zum Schluss, dass zahlreiche offene Fragen bezüglich der Umsetzung des Minarettverbots bestehen. Er befasst sich zudem in grundsätzlicher Weise mit der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Bundesverfassung und mit der Frage der Ungültigerklärung von Volksinitiativen.

Omar Abo Youssef
Abstract

Der Islam gewährte religiösen Minderheiten bereits im 7. Jahrhundert n.Chr. weitgehende Autonomie. Diese wirkte integrativ und ermöglichte ein Klima des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Religionen. Nebst weiteren Rechten wird Nichtmuslimen insbesondere das Recht auf die freie Ausübung ihres Glaubens inklusive des Rechts auf den Bau von Kultstätten eingeräumt. Dabei stellt der qurʾānische Grundsatz «Es gibt keinen Zwang im Glauben» die Grundlage der Glaubensfreiheit dar.

Andreas Kley
Alexander Schaer
Alexander Schaer
Abstract

Das Minarettverbot wirft eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf. Gerade in staatsrechtlicher Sicht stellt es Fragen an die Staatsorganisation der Schweiz und ihr Selbstverständnis, das durch die Annahme des Minarettverbotes einer grundsätzlichen Klärung bedarf. Der nachstehende Text war vor der Annahme der Initiative verfasst und als Buchbeitrag veröffentlicht worden.

Claudia Lazzarini
Abstract

Die Abstimmung zum Minarettverbot hat ein diffuses Unbehagen all dem gegenüber ans Licht gebracht, was wir als «islamisch» wahrnehmen. Darüber haben viele bisher ungern gesprochen. So bedauerlich das Ergebnis der Abstimmung auch scheinen mag, einen positiven Aspekt kann nun dem Ganzen doch abgewonnen werden: Man kann die Augen vor den innergesellschaftlichen Divergenzen nicht mehr verschliessen und muss nach den Ursachen des Unbehagens forschen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Grüne Bündnis (GB) Basel-Stadt ist vor Bundesgericht mit der Beschwerde gegen seine Untervertretung in den ständigen Kommissionen des Grossen Rates abgeblitzt. Laut den Richtern ist das GB gar nicht mit genug Kandidaten angetreten. (Urteil 1C_95/2009)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei weitere Beschwerden gegen die Lieferung von UBS-Kontendaten an die USA gutgeheissen. Aus der gleichen Fallgruppe sind noch 23 weitere Beschwerden hängig, die sich aber in Kürze von selber erledigen dürften. (Urteil A-7818/2009)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anpassung der Flugräume um den Flughafen Zürich abgesegnet. Die von den Kantonen Thurgau, Aargau und St. Gallen geforderte Anhebung der Flughöhe hätte laut Gericht nur eine Reduktion der Sicherheit zur Folge, nicht aber des Lärms. (Urteil A-1899/2006)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat wird das Amtshilfeabkommen vom 19. August 2009 zwischen der Schweiz und den USA dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten. Er hat am 24. Februar 2010 das EJPD beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Er will auf diese Weise die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhalten und den Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA definitiv beilegen.

Jurius
Abstract

In den vergangenen Monaten sind bereits verschiedene Massnahmen gegen die schwerere Delinquenz von Jugendlichen ergriffen worden. Zusätzliche Präventionsmassnahmen gegen die von Jugendlichen ausgehende Bandenkriminalität erachtet der Bundesrat nicht als erforderlich, wie er in einem am 24. Februar 2010 veröffentlichten Bericht schreibt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.

Jurius
Abstract

Wer während einer Militärdienstleistung ein Zivildienstgesuch einreicht, erhält künftig den Entscheid der Zivildienstbehörde frühestens vier Wochen nach der Einreichung des Gesuchs, es sei denn, er sei vorher aus der Militärdienstleistung entlassen worden.

Jurius
Abstract

Nach seinem Entscheid vom 3. Februar 2010, die Duvalier-Gelder erneut zu sperren, hat der Bundesrat am 24. Februar 2010 heute den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) in die Vernehmlassung gegeben. Falls das Parlament dem neuen Gesetz zustimmt, könnte es dereinst als erstes auf den Fall Duvalier angewendet werden. Mit dem Gesetzesentwurf will die Schweiz ihre führende Rolle im Bereich der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte bestätigen.

Jurius
Abstract

Parallele Asyl- und Auslieferungsverfahren werden in Zukunft besser koordiniert. Um widersprüchliche Entscheide zu vermeiden, wird insbesondere der Asylentscheid in wenigen Einzelfällen neu beim Bundesgericht anfechtbar sein. Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 eine entsprechende Botschaft mit Gesetzesentwurf verabschiedet.

Jurius
Abstract

Die Zuwanderung geht in der Wirtschaftskrise zurück, die Zahl der erteilten Jahresaufenthaltsbewilligungen hat 2009 gegenüber 2008 um 32,1 Prozent abgenommen. Die Ventilklausel wird voraussichtlich nicht angewendet. Dennoch schnürt der Bundesrat präventiv ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung möglicher Missbräuche und Fehlentwicklungen bei der Personenfreizügigkeit.

Jurius
Abstract

Die Abzocker-Initiative soll dem Volk mit einem direkten Gegenvorschlag vorgelegt werden, der weniger weit geht als die Initiative. So möchte es die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Sie empfiehlt Initiative und Gegenvorschlag zur Annahme.

Jurius
Abstract

Die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern soll in der Schweiz nicht verboten werden. Mit 9 gegen 3 Stimmen sprach sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) gegen eine St. Galler Standesinitiative aus, die deren Abschaffung forderte.

Jurius
Abstract

Das Parlament soll die Leistungen für Arbeitslose weniger stark kürzen als der Nationalrat im Dezember beschlossen hat. Dies empfiehlt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N).

Jurius
Abstract

Die Haltung gefährlicher Hunde soll landesweit einheitlich geregelt werden. Wie der Nationalrat will auch die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ein nationales Hundegesetz. Nach dem Willen der Kommission soll es die kantonalen Gesetze ersetzen.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2010 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.