Liebe Leserinnen und Leser
Der Trust ist als Rechtsinstitut in der Schweiz wirtschaftliche und rechtliche Realität. Da er aber vorwiegend aus den Staaten des Common Law stammt, ist er hierzulande wenig bekannt. Die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Haager Trust-Übereinkommens (BBl 2006 551) definiert ihn wie folgt: «Unter Trust versteht man ein Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch auf eine oder mehrere Personen (Trustees) übertragen werden, welche diese zu verwalten und für einen vom Treugeber vorgegebenen Zweck zu verwenden haben. Letzterer kann allgemeiner Natur sein oder die Begünstigung bestimmter Personen beinhalten.» RA Dr. Dr. Dario Item und RA Dr. Alessio Reali stellen das Rechtsinstitut des schottischen Trusts vor und vergleichen ihn mit dem englischen Trust. Sie zeigen dabei auch Analogien mit dem Schweizer Recht auf.
Eine im Kanton Bern geplante Baute auf einem dienstbarkeitsbelasteten Grundstück würde die Ausübung der Dienstbarkeit verunmöglichen. RA Marc Häusler und Patrick Freudiger zeigen anhand dieses Beispiels auf, welche Abwehrmöglichkeiten der Dienstbarkeitsberechtigte im Baubewilligungsverfahren hat und welche zivilrechtlichen Schritte er allenfalls einleiten kann.
Im Jahr 2008 wurde die französische Altersrenten-Kalkulation angepasst. Diese Anpassung wirkt sich auch auf die französischen Altersrenten für Grenzgänger aus dem EU-Raum und der Schweiz aus. Guylaine Riondel Besson erklärt die Änderungen und das System.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Nils Güggi | Sarah Montani | |
Verlagsleiter Weblaw AG | Mitinhaberin Weblaw AG |