Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Nicht nur das Bundesgericht, sondern  auch Juristen, Ärzte und Ethiker beschäftigten sich seit Monaten mit dem «Fall Rappaz» – siehe: Jurius, Affäre Rappaz: Kein Haftunterbruch wegen Gesundheitszustand, in: Jusletter 13. Dezember 2010 m.w.H. sowie Olivier Guillod / Dominique Sprumont, Les contradictions du Tribunal fédéral face au jeûne de protestation, in: Jusletter 8 novembre 2010 und Benjamin F. Brägger, Zwangsernährung im Strafvollzug – Replik zu «Hungerstreik und Strafvollzug» von Markus Müller, in: Jusletter 16. August 2010.
 
Auch nachdem Herr Rapazz auf Anraten des EGMR wieder begonnen hat, feste Nahrung zu sich zu nehmen, bleiben die Fragen zum Hungerstreik im Strafvollzug aktuell: Dürfte im Falle des hungersteikenden Rappaz die gegen ihn verhängte Feiheitsstrafe ausnahmsweise in Form des Hausarrests vollzogen werden? Welche Grundrechtseingriffe sind durch eine Zwangsernährung betroffen? Wären die Ärzte verpflichtet gewesen der Anordnung des Gerichts hinsichtlich der Zwangsernährung zu folgen? Adrian Krähenmann, Andreas Schweizer und Tobias Tschumi gehen den Fragen nach.
 
Andrea Marco Steingruber gibt einen Überblick über die Möglichkeit der schiedsgerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten regulatorischen Inhalts im Bereich der Börse und bei der Bekämpfung der Geldwäscherei. Er weist dabei auf Besonderheiten im Vergleich zur (klassischen) Wirtschaftsschiedsgerichtsbar­keit hin.
 
In seinem Gutachten vom 22. Juli 2010 hat der Internationale Gerichtshof die völkerrechtliche Vereinbarkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo eindeutig festgestellt. Patrick Uhrmeister untersucht unter Beachtung der Vorgeschichte das Kosovo-Gutachten und stellt die unmittelbaren Auswirkungen auf das allgemeine Völkerrecht dar.
 
Im März 2010 hat die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts den sog. «LIFO-Entscheid» erlassen. Franziska Bur Bürgin und Dr. Katharina Luethy zeigen auf, dass die Steuerverwaltungen bei der Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Teil über das Ziel hinausschiessen und dass möglicherweise bereits das Bundesgericht den steuerlichen Vorsorgebegriff zu eng definiert hat.
 
Ist die im Ausland geäusserte Bereitschaft, in der Schweiz illegal erlangte Daten anzukaufen, wirklich als Staatsschutzdelikt verfolgbar? Prof. Dr. Andreas Eicker antwortet auf eine Replik von Vera Delnon und Marcel Alexander Niggli zu seinem Aufsatz in Jusletter vom 30. August 2010.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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