Liebe Leserinnen und Leser
Auch wenn die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die Schweiz nicht verbindlich sind, so nehmen sie doch Einfluss auf die Schweizer Gesetzgebung. Gerade in letzter Zeit waren Regelungen wie das Cassis-de-Dijon-Prinzip zum Marktzugang und zu Handelshemmnissen immer wieder im Gespräch (vgl. zuletzt Jurius, Handelshemmnisse: WAK-S will Cassis-de-Dijon aufweichen, in: Jusletter 23. Januar 2012). Ein wegweisendes Urteil des EuGH ist das sog. Keck-Urteil aus dem Jahr 1993. Der EuGH unterschied erstmals zwischen produktbezogenen Regelungen über den Marktzugang und solchen über allgemeine Verkaufsmodalitäten. Timon Lauener fasst die Entwicklung der aus Keck hergeleiteten und kontrovers diskutierten Rechtsprechung des EuGH zu Massnahmen gleicher Wirkung im Rahmen von Art. 34 AEUV (ex. Art. 28 EGV) zusammen und kommentiert die einzelnen Urteile.
Das Bundesgericht hat im Urteil vom 30. November 2011 die Regelung des Art. 11 des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit vom 2. Dezember 2004 angewendet. Philippe Ehrenström setzt sich mit den aufgeworfenen Fragen zur Staatenimmunität bei Arbeitsverhältnissen auseinander.
Nathalie Pilloud beschäftigt sich eingehend mit der Revision des StGB und deren Auswirkung auf den Straftatbestand der Vorteilsgewährung, Art. 322quinquies StGB. Sie vergleicht die Rechtslage in der Schweiz mit internationalen und europäischen Regelungen.
Kontrovers diskutiert ist die Zulässigkeit sog. Staatstrojaner als Mittel der verdeckten Ermittlung. Ciril Riss und Nicole Beranek Zanon sagen im Gegensatz zu Olivier Jotterand, Jérémie Müller und Jean Treccani (L'utilisation du cheval de Troie comme mesure de surveillance secrète, in: Jusletter 21. Mai 2012): Art. 280 StPO genügt nicht als gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern.
Ende Juni 2012 hat der amerikanische Supreme Court die Gesundheitsreform von Präsident Obama für grossenteils verfassungskonfom erklärt. Dr. Christian Kölz zeigt auf, welchen Kräften das höchste amerikanische Gericht ausgesetzt ist, wenn es über Verfassungsmässigkeit eines politisch umstrittenen Bundesgesetzes entscheidet. Gerade auch im Hinblick auf den in der Schweiz diskutieren Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit lohnt es sich, den Supreme Court weiter zu beobachten.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
RA, stellv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |