Liebe Leserinnen und Leser
Das Urteil des Bundesgerichts vom 14. Januar 2013 zur Haftung eines Internet-Service-Providers für persönlichkeitsverletzende Blogbeiträge hat hohe Wellen geschlagen (vgl. Alexander Kernen, Volle Verantwortlichkeit des Host Providers für persönlichkeitsverletzende Handlungen seines Kunden, in: Jusletter 4. März 2013; Lukas Bühlmann, Blog-Hoster sind mitverantwortlich für persönlichkeitsverletzende Blogbeiträge, in: dRSK, publiziert am 13. März 2013). Nik Schoch und Michael Schüepp betrachten die Folgen dieses Entscheids für die Online-Branche. Sie prüfen die Gültigkeit der Erwägungen des Gerichts für Abwehrklagen, die ihre Rechtsgrundlage nicht im Persönlichkeits-, sondern im Lauterkeits- oder im Immaterialgüterrecht haben und fordern eine klare rechtsgebietsübergreifende Gesetzgebung zur Provider-Haftung.
Ist Yoga Ausdruck des hinduistischen oder buddhistischen Glaubens? Wird durch die Bezeichnung von «Entspannungsübungen» als Yoga durch eine Kindergartenlehrerin die konfessionelle Neutralität dieser Übungen ausgeschlossen? Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2013 festgehalten, dass Yoga mangels hinreichender Intensität keinen bekenntnishaften Akt darstellt und somit nicht gegen das Gebot religiöser Neutralität verstösst. Gregori Werder kommentiert den Entscheid und stellt die Frage, ob in Zukunft darauf verzichtet werden sollte, das religiöse Neutralitätsgebot als Individualrecht zu prüfen.
Obwohl es nicht empfehlenswert ist, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein und derselbe Vertrag sowohl eine Schieds- als auch eine Gerichtsstandsklausel enthält. Dr. Bernhard Berger bespricht das Urteil des Bundesgerichts vom 20. August 2012 zu dieser Problematik. Er wirft einen Blick auf konkurrierende, optionale und asymmetrische Schieds- und Gerichtsstandsklauseln und bejaht das Urteil im Ergebnis.
Nachdem letzte Woche Prof. Dr. Thomas Hoeren die Schweiz vor den deutschen Fehlern im Hinblick auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnte (vgl. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, in: Jusletter 6. Mai 2013), zeigt Dr. Daniel Hürlimann in Form einer Replik die unterschiedliche Rechts- und Gefahrenlage in der Schweiz auf.
Deborah Hauser widmet sich der Korruption im Sport und plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit von Staat, Sportorganisationen und Wettunternehmungen sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene.
Am 28. März 2012 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bis Herbst 2013 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Kundenschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten – Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) – zu schaffen. Dr. Eugénie Holliger-Hagmannkritisiert die einzelnen Punkte des bereits am 18. Februar 2013 veröffentlichten Hearingberichts.
Zu guter Letzt rezensiert Reto Berthel den Handkommentar zur Handelsregisterverordnung (HRegV), herausgegeben von Rino Siffert und Nicholas Turin.
Am kommenden Pfingstmontag macht Jusletter Pause. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Mai 2013. Bis dahin wünschen wir Ihnen schöne Feiertage und natürlich eine spannende Lektüre.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |