| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Die Autoren nehmen das – angesichts der geltenden Rechtslage nicht zu beanstandende – Urteil des Bundesgerichts zum Anlass, der Frage nachzugehen, ob die für die Online-Branche folgenschweren bundesgerichtlichen Erwägungen auch für Abwehrklagen gelten, die ihre Rechtsgrundlage nicht im Persönlichkeits-, sondern im Lauterkeits- oder im Immaterialgüterrecht haben. Sie setzen sich ausserdem mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf sowie mit Möglichkeiten auseinander, um bereits de lege lata die auch vom Bundesgericht angesprochenen «graves conséquences» im Einzelfall zu verhindern.
Abstract
Das Bundesgericht hat nach seinem letztjährigen Entscheid, wonach christliche Weihnachtslieder keine bekenntnishaften Akte darstellen, seine Praxis im Umgang mit vermeintlich religiösen Unterrichtsinhalten und -methoden bestätigt. Yogaübungen stellen demnach mangels hinreichender Intensität keine bekenntnishaften Akte dar, weshalb sie nicht gegen das Gebot zu religiöser Neutralität verstossen. Im konkreten Fall hatten sich Eltern aus Furcht vor einer religiösen Beeinflussung ihres Sohnes daran gestört, dass im Kindergarten Yogaübungen praktiziert wurden.
Abstract
Das Bundesgericht hatte in diesem nicht amtlich publizierten Urteil über das Nebeneinander einer Schiedsklausel und einer (konkurrierenden) Gerichtsstandsvereinbarung, die im selben Hauptvertrag untergebracht waren, zu befinden. Das Urteil gibt überdies Gelegenheit, der Frage nach der Gültigkeit optionaler und ggf. asymmetrischer Streiterledigungsmechanismen nachzugehen.
Abstract
In seinem Beitrag vom 6. Mai 2013 hat Prof. Dr. Thomas Hoeren in Jusletter die Schweiz davor gewarnt, mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage die deutschen Fehler zu begehen. Mit der Replik will der Autor einige Präzisierungen zur Rechts- und Gefahrenlage in der Schweiz anbringen und damit aufzeigen, dass doch gewisse Unterschiede zur Situation in Deutschland bestehen.
Abstract
Der Sport hat in der Gesellschaft eine besondere Rolle. Er dient namentlich der öffentlichen Gesundheit, hat eine integrierende und persönlichkeitsbildende Funktion und fördert sportliche Werte wie Fairness, Respekt und Chancengleichheit. Korrupte Handlungen durch Beteiligte des Sports bedrohen den Sport in seinem Kern und stellen seine Sonderstellung in Frage. Zum Schutze der Integrität und Glaubwürdigkeit des Sports ist eine verstärkte und weitergehende Zusammenarbeit von Staat, Sportorganisationen und Wettunternehmungen sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene notwendig.
Abstract
Als Diskussionsgrundlage für das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat das EFD ein Sammelsurium von Ideen präsentiert. Es diszipliniert die Finanzdienstleister, arbeitet mit dem überholten Trugbild des «homo oeconomicus» und versündigt sich am Privat- und am Prozessrecht.
Abstract
Die totalrevidierte Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Seither hat sich eine reichhaltige Handelsregisterpraxis gebildet. Die Autoren haben einen Handkommentar geschrieben, der helfen soll, sich in der Handelsregisterverordnung und der sich bislang gebildeten Handelsregisterpraxis besser und rascher zurechtzufinden und auch um Anregungen und Gedankenanstösse für die Wissenschaft zu liefern.
Abstract
BGer – Eine Baslerin ist zu Recht wegen Unterlassung der Nothilfe verurteilt worden, weil sie nach dem Drogenkollaps ihres Bekannten den Notarzt zu spät gerufen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 6B_649/2012)
Abstract
BGer – Schleudertrauma und «Headbangen» lassen sich nach Ansicht des Bundesgerichts nicht miteinander vereinbaren. Das Bundesgericht hat die Betrugsverurteilung eines Rockmusikers bestätigt, der nach einem Autounfall SUVA-Leistungen bezogen hatte. (Urteil 6B_531/2012)
Abstract
BGer – Die strafrechtliche Aufarbeitung des Genfer Kantonalbank-Debakels ist noch immer nicht zu Ende. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Ex-Generaldirektor Marc Fues und seinem Stellvertreter gegen das Urteil des Genfer Appellationsgerichts teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_496/2012)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss. Ein 14-jähriges Mädchen aus einer strenggläubigen muslimischen Familie im Aargau erhält keinen Dispens vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht in der Schule. (Urteil 2C_1079/2012)
Abstract
Der Bundesrat hat die Bestimmungen präzisiert, die für Personen und Institutionen gelten, die mit der Anlage und Verwaltung von Vermögen aus der beruflichen Vorsorge betraut sind. Die Neuerungen betreffen die Anforderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Art. 48f. BVV 2) und werden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
Abstract
Das Zulassungsverfahren für neue Arzneimittel wird beim Bundesamt für Gesundheit ab 1. Juni 2013 verkürzt. Wird bei einem bereits zugelassenen Arzneimittel die Indikation erweitert, so wird der Preis künftig mittels eines vereinfachten Modells nach unten angepasst. Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) haben die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2013 die Botschaft für eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung verabschiedet. Der neue Artikel würde gemäss einem Auftrag der Bundesversammlung den Bund, die Kantone und die Gemeinden beauftragen, sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen. Der Bundesrat lehnt die Schaffung einer solchen Bestimmung ab, weil sie keinen praktischen Nutzen bringen würde.
Abstract
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt den Umgang mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Nun wird die VeVA revidiert, damit künftig Entsorgungsunternehmen Abfälle auch am Standort des Betriebes, der sie abgibt, übernehmen können. Zudem sollen Exporteure von Abfällen verpflichtet werden, eine finanzielle Sicherheitsleistung der Entsorgungskosten zu hinterlegen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 8. Mai 2013 die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.
Abstract
Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Benachteiligung von Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, beseitigt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit begrüsst worden. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2013 nun die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2013 eine Botschaft auszuarbeiten.
Abstract
Im Internet bieten zahlreiche Anbieter zweifelhafte Gentests für den Privatgebrauch an. In der Schweiz dürfen genetische Untersuchungen bislang allerdings nur von Ärzten durchgeführt werden. Eine Expertenkommission des Bundes empfiehlt nun, diese gesetzliche Einschränkung teilweise aufzuheben.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März bis und mit 16. April 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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