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Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Urteil des Bundesgerichts vom 14. Januar 2013 zur Haftung eines Internet-Service-Providers für persönlichkeitsverletzende Blogbeiträge hat hohe Wellen geschlagen (vgl. Alexander Kernen, Volle Verantwortlichkeit des Host Providers für persönlichkeitsverletzende Handlungen seines Kunden, in: Jusletter 4. März 2013; Lukas Bühlmann, Blog-Hoster sind mitverantwortlich für persönlichkeitsverletzende Blogbeiträge, in: dRSK, publiziert am 13. März 2013). Nik Schoch und Michael Schüepp betrachten die Folgen dieses Entscheids für die Online-Branche. Sie prüfen die Gültigkeit der Erwägungen des Gerichts für Abwehrklagen, die ihre Rechtsgrundlage nicht im Persönlichkeits-, sondern im Lauterkeits- oder im Immaterialgüterrecht haben und fordern eine klare rechtsgebietsübergreifende Gesetzgebung zur Provider-Haftung.
 
Ist Yoga Ausdruck des hinduistischen oder buddhistischen Glaubens? Wird durch die Bezeichnung von «Entspannungsübungen» als Yoga durch eine Kindergartenlehrerin die konfessionelle Neutralität dieser Übungen ausgeschlossen? Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2013 festgehalten, dass Yoga mangels hinreichender Intensität keinen bekenntnishaften Akt darstellt und somit nicht gegen das Gebot religiöser Neutralität verstösst. Gregori Werder kommentiert den Entscheid und stellt die Frage, ob in Zukunft darauf verzichtet werden sollte, das religiöse Neutralitätsgebot als Individualrecht zu prüfen.
 
Obwohl es nicht empfehlenswert ist, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein und derselbe Vertrag sowohl eine Schieds- als auch eine Gerichtsstandsklausel enthält. Dr. Bernhard Berger bespricht das Urteil des Bundesgerichts vom 20. August 2012 zu dieser Problematik. Er wirft einen Blick auf konkurrierende, optionale und asymmetrische Schieds- und Gerichtsstandsklauseln und bejaht das Urteil im Ergebnis.
 
Nachdem letzte Woche Prof. Dr. Thomas Hoeren die Schweiz vor den deutschen Fehlern im Hinblick auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnte (vgl. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, in: Jusletter 6. Mai 2013), zeigt Dr. Daniel Hürlimann in Form einer Replik die unterschiedliche Rechts- und Gefahrenlage in der Schweiz auf.
 
Deborah Hauser widmet sich der Korruption im Sport und plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit von Staat, Sportorganisationen und Wettunternehmungen sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene.
 
Am 28. März 2012 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bis Herbst 2013 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Kundenschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten – Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) – zu schaffen. Dr. Eugénie Holliger-Hagmannkritisiert die einzelnen Punkte des bereits am 18. Februar 2013 veröffentlichten Hearingberichts.
 
Zu guter Letzt rezensiert Reto Berthel den Handkommentar zur Handelsregisterverordnung (HRegV), herausgegeben von Rino Siffert und Nicholas Turin.
 
Am kommenden Pfingstmontag macht Jusletter Pause. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Mai 2013. Bis dahin wünschen wir Ihnen schöne Feiertage und natürlich eine spannende Lektüre.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
Nik Schoch
Michael Schüepp
Michael Schüepp
Abstract

Die Autoren nehmen das – angesichts der geltenden Rechtslage nicht zu beanstandende – Urteil des Bundesgerichts zum Anlass, der Frage nachzugehen, ob die für die Online-Branche folgenschweren bundesgerichtlichen Erwägungen auch für Abwehrklagen gelten, die ihre Rechtsgrundlage nicht im Persönlichkeits-, sondern im Lauterkeits- oder im Immaterialgüterrecht haben. Sie setzen sich ausserdem mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf sowie mit Möglichkeiten auseinander, um bereits de lege lata die auch vom Bundesgericht angesprochenen «graves conséquences» im Einzelfall zu verhindern.

Urteilsbesprechungen
Gregori Werder
Gregori Werder
Abstract

Das Bundesgericht hat nach seinem letztjährigen Entscheid, wonach christliche Weihnachtslieder keine bekenntnishaften Akte darstellen, seine Praxis im Umgang mit vermeintlich religiösen Unterrichtsinhalten und -methoden bestätigt. Yogaübungen stellen demnach mangels hinreichender Intensität keine bekenntnishaften Akte dar, weshalb sie nicht gegen das Gebot zu religiöser Neutralität verstossen. Im konkreten Fall hatten sich Eltern aus Furcht vor einer religiösen Beeinflussung ihres Sohnes daran gestört, dass im Kindergarten Yogaübungen praktiziert wurden.

Bernhard Berger
Bernhard Berger
Abstract

Das Bundesgericht hatte in diesem nicht amtlich publizierten Urteil über das Nebeneinander einer Schiedsklausel und einer (konkurrierenden) Gerichtsstandsvereinbarung, die im selben Hauptvertrag untergebracht waren, zu befinden. Das Urteil gibt überdies Gelegenheit, der Frage nach der Gültigkeit optionaler und ggf. asymmetrischer Streiterledigungsmechanismen nachzugehen.

Beiträge
Daniel Hürlimann
Abstract

In seinem Beitrag vom 6. Mai 2013 hat Prof. Dr. Thomas Hoeren in Jusletter die Schweiz davor gewarnt, mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage die deutschen Fehler zu begehen. Mit der Replik will der Autor einige Präzisierungen zur Rechts- und Gefahrenlage in der Schweiz anbringen und damit aufzeigen, dass doch gewisse Unterschiede zur Situation in Deutschland bestehen.

Deborah Hauser
Abstract

Der Sport hat in der Gesellschaft eine besondere Rolle. Er dient namentlich der öffentlichen Gesundheit, hat eine integrierende und persönlichkeitsbildende Funktion und fördert sportliche Werte wie Fairness, Respekt und Chancengleichheit. Korrupte Handlungen durch Beteiligte des Sports bedrohen den Sport in seinem Kern und stellen seine Sonderstellung in Frage. Zum Schutze der Integrität und Glaubwürdigkeit des Sports ist eine verstärkte und weitergehende Zusammenarbeit von Staat, Sportorganisationen und Wettunternehmungen sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene notwendig.

Eugénie Holliger-Hagmann
Eugénie Holliger-Hagmann
Abstract

Als Diskussionsgrundlage für das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat das EFD ein Sammelsurium von Ideen präsentiert. Es diszipliniert die Finanzdienstleister, arbeitet mit dem überholten Trugbild des «homo oeconomicus» und versündigt sich am Privat- und am Prozessrecht.

Rezension
Reto Berthel
Abstract

Die totalrevidierte Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Seither hat sich eine reichhaltige Handelsregisterpraxis gebildet. Die Autoren haben einen Handkommentar geschrieben, der helfen soll, sich in der Handelsregisterverordnung und der sich bislang gebildeten Handelsregisterpraxis besser und rascher zurechtzufinden und auch um Anregungen und Gedankenanstösse für die Wissenschaft zu liefern.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Eine Baslerin ist zu Recht wegen Unterlassung der Nothilfe verurteilt worden, weil sie nach dem Drogenkollaps ihres Bekannten den Notarzt zu spät gerufen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 6B_649/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Schleudertrauma und «Headbangen» lassen sich nach Ansicht des Bundesgerichts nicht miteinander vereinbaren. Das Bundesgericht hat die Betrugsverurteilung eines Rockmusikers bestätigt, der nach einem Autounfall SUVA-Leistungen bezogen hatte. (Urteil 6B_531/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Die strafrechtliche Aufarbeitung des Genfer Kantonalbank-Debakels ist noch immer nicht zu Ende. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Ex-Generaldirektor Marc Fues und seinem Stellvertreter gegen das Urteil des Genfer Appellationsgerichts teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_496/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss. Ein 14-jähriges Mädchen aus einer strenggläubigen muslimischen Familie im Aargau erhält keinen Dispens vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht in der Schule. (Urteil 2C_1079/2012)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die Bestimmungen präzisiert, die für Personen und Institutionen gelten, die mit der Anlage und Verwaltung von Vermögen aus der beruflichen Vorsorge betraut sind. Die Neuerungen betreffen die Anforderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Art. 48f. BVV 2) und werden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Das Zulassungsverfahren für neue Arzneimittel wird beim Bundesamt für Gesundheit ab 1. Juni 2013 verkürzt. Wird bei einem bereits zugelassenen Arzneimittel die Indikation erweitert, so wird der Preis künftig mittels eines vereinfachten Modells nach unten angepasst. Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) haben die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2013 die Botschaft für eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung verabschiedet. Der neue Artikel würde gemäss einem Auftrag der Bundesversammlung den Bund, die Kantone und die Gemeinden beauftragen, sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen. Der Bundesrat lehnt die Schaffung einer solchen Bestimmung ab, weil sie keinen praktischen Nutzen bringen würde.

Jurius
Abstract

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt den Umgang mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Nun wird die VeVA revidiert, damit künftig Entsorgungsunternehmen Abfälle auch am Standort des Betriebes, der sie abgibt, übernehmen können. Zudem sollen Exporteure von Abfällen verpflichtet werden, eine finanzielle Sicherheitsleistung der Entsorgungskosten zu hinterlegen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 8. Mai 2013 die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.

Jurius
Abstract

Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Benachteiligung von Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, beseitigt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit begrüsst worden. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2013 nun die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2013 eine Botschaft auszuarbeiten.

Jurius
Abstract

Im Internet bieten zahlreiche Anbieter zweifelhafte Gentests für den Privatgebrauch an. In der Schweiz dürfen genetische Untersuchungen bislang allerdings nur von Ärzten durchgeführt werden. Eine Expertenkommission des Bundes empfiehlt nun, diese gesetzliche Einschränkung teilweise aufzuheben.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März bis und mit 16. April 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.