Liebe Leserinnen und Leser
Das Arbeitsrecht und insbesondere das Schicksal von Arbeitsverhältnissen und von Arbeitnehmerforderungen spielen in Insolvenz- und Sanierungsverfahren von Unternehmen regelmässig eine besondere Rolle. Mit dem teilrevidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) vom 21. Juni 2013, in Kraft seit dem 1. Januar 2014, wurde daher nicht nur das sog. «neue Sanierungsrecht» in das SchKG eingeführt. Vielmehr wurden gleichzeitig verschiedene arbeitsrechtliche Bestimmungen des Obligationenrechts neu in das Gesetz aufgenommen oder abgeändert. Mit diesen neuen arbeitsrechtlichen Bestimmungen an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Arbeitsrecht befasst sich die heutige Schwerpunkt-Ausgabe «Arbeitsrecht und neues Sanierungsrecht» von Jusletter. Besonderes Gewicht wird dabei auf Betriebsübernahmen während Insolvenzverfahren, auf das Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen und auf die neue Sozialplanpflicht gelegt.
Erfolgt ein Betriebsübergang im Rahmen eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens, gehen die mit dem übertragenen Betrieb oder Betriebsteil verbundenen Arbeitsverhältnisse gemäss einem neuen Art. 333b OR nur noch dann und unter Ausschluss der Solidarhaftung auf den Erwerber über, wenn dies mit dem Erwerber so vereinbart wurde. Adrian von Kaenel stellt unter dem Titel «Der neue Artikel 333b OR» die neue Regelung dar, analysiert sie und plädiert für ihre Anwendung auch bei Übertragungen nach dem Fusionsgesetz. Laura Widmer befasst sich in ihrem Beitrag über die «Sozialplanverhandlungspflicht nach Art. 335h ff. OR» nicht nur mit der Sozialplanverhandlungspflicht als solcher, sondern auch mit dem Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen und mit der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit im Falle einer Nichteinigung über einen Sozialplan.
Luca Cirigliano greift «Ausgewählte Fragen des neuen Sanierungsrechts» auf, die sich im sozialpartnerschaftlichen Alltag als besonders praxisrelevant erwiesen haben, insbesondere solche über den konkreten Inhalt eines Sozialplans und zur Rolle von Gesamtarbeitsverträgen im Zusammenhang mit Sozialplänen. Auch Stéphanie Fuld und Olivier Depierre untersuchen in ihrem Aufsatz «Condensé de la nouvelle institution du plan social en droit de travail (art. 335h à 335k CO)» spezifische Fragen zum Sozialplan und zu dessen Inhalt und plädieren dabei für eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Festlegung von Rechten und Pflichten aus einem Sozialplan.
Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre!
Prof. Dr. Thomas Geiser | Dr. Daniel Hunkeler |
Universität St. Gallen, | Rechtsanwalt, LL.M., Zürich Redaktor Jusletter SchKG |