Liebe Leserinnen und Leser
In einer Zeit, in der big data und Wirtschaftskrise zusammentreffen, steigt die Medienpräsenz von Kreditauskunfteien immer mehr. Diese Bonitätsdatenbanken enthalten Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen. Sie gehören privaten Auskunfteien und sind der Öffentlichkeit und den betroffenen Personen grösstenteils nicht bekannt. Diese undurchsichtige Situation widerspricht den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Datenschutz, finden Eva Cellina und Grégoire Geissbühler.
Jörg Jeger freut sich, dass mit der aktuellsten Rechtsprechung zu psychosomatischen Krankheitsbildern praktisch sämtliche in den vergangenen 10 Jahren – aus medizinischer und juristischer Optik – vorgebrachten Mängel behoben wurden. Er unterstützt aus ärztlicher Sicht die Forderung des Bundesgerichts, dass beurteilende Ärzte wie auch Rechtsanwender zukünftig unabhängig von der Diagnose noch spezifischer prüfen müssen, ob eine Behinderung konsistent und in vergleichbaren Lebensbereichen analog besteht (siehe auch Thomas Gächter / Michael E. Meier, Schmerzrechtsprechung 2.0, in: Jusletter 29. Juni 2015).
Auch Boris Etter richtet den Fokus auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts, welches am 6. Mai 2015 die Beschwerde eines Unternehmers in Sachen Persönlichkeitsklage gegen mehrere Medienunternehmen teilweise guthiess. Der Autor weist darauf hin, welche wichtigen medien- und persönlichkeitsrechtlichen Eckpunkte das Bundesgericht in diesem Urteil gesetzt hat. Im Weiteren zeigt er auf, wie sich die künftige Rechtsprechung dazu entwickeln könnte, insbesondere bei Personen, welche sich über Social Media Kanäle selbst zu öffentlichen Personen machen.
Ab Herbst 2015 können Firmen und Organisationen mit einem eindeutigen Bezug zur Schweiz ihre Bewerbungen für die Internet-Domain .swiss bei den akkreditierten Registraren einreichen. Nicole Beranek Zanon macht darauf aufmerksam, dass – wer einen Domain-Namen unter .swiss registrieren möchte – gut daran tut, sich genügend früh mit den ungewohnten Zuteilungsvoraussetzungen vertraut zu machen.
Die am 19. Juni 2015 durch das Parlament beschlossene Reform des Vorsorgeausgleichs wird nach ihrem Inkrafttreten zu einem eigentlichen Systemwechsel im Zusammenhang mit Art. 124 ZGB führen. Nach geltendem Recht erfolgt der Vorsorgeausgleich dann, wenn ein Vorsorgefall zum Zeitpunkt der Scheidung bereits in Form einer «angemessenen Entschädigung» gemäss Art. 124 ZGB eingetreten ist. Lenka Ziegler und Regina Aebi-Müller setzen sich mit den dazu praxisrelevanten Fragen auseinander und bieten eine Übersicht zu den Grundzügen der Revision.
Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen bei der Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts auf internationale staatliche und private Organisationen? Franz Böni bemängelt, dass hinsichtlich von Handlungen internationaler Organisationen, wie FIFA und OPEC, trotz einer Vielzahl unterschiedlich anwendbarer Rechtsordnungen, die durchaus zu vergleichbaren Ergebnissen führen würden, der Vollzug oft an politischen Einflussnahmen resp. Gegebenheiten scheitert.
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine dreiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 10. August 2015.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und natürlich eine spannende Lektüre.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |