Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Seit bald einem Jahr sind die Bestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft. Adrian Berger setzt sich vertieft mit der strafrechtlichen Landesverweisung, der Auslegung der Härtefallklausel, den Vollzugshindernissen und dem Verhältnis zum Völkerrecht auseinander. Er analysiert die Lehre und die noch spärliche Rechtsprechung und ortet an manchen Stellen Klärungsbedarf, etwa wenn eine völkerrechtskonforme Auslegung der neuen Bestimmungen nicht möglich ist. (Vgl. die dem Beitrag zugrundeliegende Masterarbeit: Adrian Berger, Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative, in: Magister, Editions Weblaw, Bern 2017)
 
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirft Fragen auf und Herbert Wohlmann geht ihnen nach: Gegenstand ist die wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer Vereinbarung zwischen der AG Hallenstadion und Ticketcorner betreffend Ticketkontingente. Es geht um die Dauer der Untersuchung – bereits über acht Jahre –, den Umgang mit einem kurz vor dem Urteil eingegangenen Sistierungsgesuch der beschwerdeführenden Parteien und darum, ob der Vorwurf der Wettbewerbsabrede und des Missbrauchs der Marktmacht berechtigt ist.
 
Art. 119 OR regelt die unverschuldete Leistungsunmöglichkeit des Schuldners, woraus ein Anspruch des Gläubigers auf ein stellvertretendes Commodum abgeleitet wird. Philipp Haberbeck untersucht, ob dieses Rechtsinstitut auch in Fällen der verschuldeten Leistungsunmöglichkeit zum Tragen kommt und bejaht dies im Einklang mit der herrschenden Lehre. Insbesondere erscheint es nicht gerechtfertigt, den Schuldner, der die Unmöglichkeit verschuldet hat, besser zu behandeln als denjenigen, der die Vertragsverletzung nicht verschuldet hat.
 
Patenttrolle nutzen die wachsende Bedeutung von Patenten im Bereich Cloudtechnologie für ihre zweifelhaften Praktiken. Sie sammeln Cloud Computing Patente einzig zum Zweck, andere Unternehmen wegen Patentverletzungen anzugreifen. Clara-Ann Gordon leitet daraus nicht nur einen erhöhten Druck auf die Unternehmen ab, ihre IP-Nutzung als strategische Waffe und als Schutzschild gegen Angriffe zu stärken, sondern auch eine steigende Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer von Clouddienstleistungen, sich nichtsahnend einer Patentverletzung schuldig zu machen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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