17. Dezember 2018
17. Dezember 2018
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Liebe Leserinnen und Leser
Ein Badeunfall auf der Schulreise, ein unverhältnimässiger Polizeieinsatz oder ein Kunstfehler am Kantonsspital – Straftaten, begangen von Personen im öffentlichen Dienst, können eine Staatshaftung auslösen. Charlotte Schoder zeigt auf, wie die Stellung von Privatklägern und Privatklägerinnen mit Staatshaftungsansprüchen auch im Rahmen der Teilrevisionen von StPO und BGG verbessert werden sollte.
Jonas Schweighauser stellt den jüngsten Leitentscheid des Bundesgerichts 5A_384/2018 vom 21. September 2018 (zur Publikation vorgeschlagen) zum neuen Kindesunterhaltsrecht vor. Der Autor beleuchtet die Abkehr vom Methodenpluralismus, das neue Fundament der Altersstufenregelung und das Verhältnis von Betreuungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.
Wie lassen sich Distributed-Ledger-Technologien und Token in sachen- und wertrechtliche Strukturen einordnen? Nach einer Einführung prüfen Ronald Kogens und Catrina Luchsinger Gähwiler in einer tabellarischen Übersicht Wertpapiere, Wertrechte und Token nach den Kriterien Körperlichkeit, Rivalisierung, Legitimation und Transport (Übertragung) und empfehlen gestützt darauf Anpassungen im Sachen- und Wertpapierrecht. Ergänzend weisen wir auf den Bericht des Bundesrates hin, welcher am 7. Dezember 2018 publiziert wurde: Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger-Technologie und Blockchain in der Schweiz.
Der «Brexit» und was er mit Blick auf die Streitbeilegung mit der EU für die Schweiz bedeuten kann: Christa Tobler stellt die Bestimmungen vor, die ein Schiedsgericht und die Einschaltung des EuGH für gewisse Auslegungsfragen vorsehen, und erklärt, was eine Abkehr von der Streitschlichtung ausschliesslich durch einen Gemischten Ausschuss, wie sie die Schweiz mit der EU kennt, hin zu einer gerichtlichen Lösung bedeutet, etwa für die Rechtssicherheit.
Dem Verhältnis Schweiz – EU widmet sich auch Astrid Epiney. Sie führt durch den vom Bundesrat am 7. Dezember 2018 veröffentlichten Entwurf des Institutionellen Abkommens, vom Anwendungsbereich über Auslegungsfragen bis zur Streitbeilegung. Es folgt eine vorläufige Bewertung durch die Autorin, vor dem Hintergrund, dass es um den Fortbestand der Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt geht.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche und natürlich eine spannende Lektüre.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
In eigener Sache: Diese Ausgabe von Jusletter ist die letzte im Jahr 2018; die erste Ausgabe des Jahres 2019 erscheint am 14. Januar. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.