Markus Schefer /
René Rhinow
Gutachten im Auftrag des Schweizerischen Seniorenrats
Der folgende Beitrag basiert auf einem Gutachten zuhanden des Schweizerischen Seniorenrats. Er untersucht die Zulässigkeit von Altersschranken für politische Ämter und macht Ausführungen allgemeiner Art über Struktur und Tragweite des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters nach Art. 8 Abs. 2 BV.
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Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen
Simon Roberts
This paper questions a resort to systems theory as the foundation of an evolutionary legal history, which Marie Theres Foegen proposes. In particular, the theoretical legacy of Niklas Luhmann seems to have limited application outside a context in which advanced system differentiation is present. The great expansion advocated by Foegen to the domain of legal scholarship is also seen as problematic.
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Rechtsgebiete: Rechtsgeschichte
Regula Dettling-Ott
Mit dem Inkrafttreten des sektoriellen Abkommens über den Luftverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz am 1. Juni 2002 hat die Schweiz das Luftrecht der EU übernommen. Dazu gehört die EG-Verordnung 2027/97 über die Haftpflicht bei Personenschäden. Der Artikel stellt in allgemeiner Form die neuen Vorschriften dar.
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Rechtsgebiete: Verkehrsrecht
Jurius
Wie weit darf Journalismus gehen? Wie weit muss Journalismus gehen? Wo sind die Grenzen einer seriösen Berichterstattung? Der Schweizerische Presserat hat dazu unverbindliche Regeln verfasst, formuliert als «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» und die zugehörigen «Richtlinien zur Erklärung». Beide werden nachstehend im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Medienrecht
Jurius
Stellungnahme des Presserates vom 31. Januar 2003 – Nr. 6/2003
Die bloss relative Bekanntheit eines Waffenläufers vermag eine identifizierende Berichterstattung nicht zu rechtfertigen, sofern nicht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Tatverdacht und der sportlichen Tätigkeit besteht. Die Nennung des Namens eines Tatverdächtigen ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn dadurch bei einem breiten Publikum Verwechslungen und falsche Verdächtigungen geklärt werden können, die auf Medienberichte zurückgehen. Im «Fall Ebner» gab es jedoch keine solche Medienberichte, sondern nur vertrauliche polizeiliche Abklärungen nach Publikumsanzeigen. Zu diesen Schlussfolgerungen ist der Presserat in der vorliegenden Stellungnahme zum «Fall Mischa Ebner» gelangt.
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Rechtsgebiete: Personenrecht
Jurius
Prise de position du Conseil de la presse du 31 janvier 2003 – No 6/2003
La notoriété toute relative d´un adepte des courses militaires au sein de la partie du public formée de personnes intéréssées par ce sport ne permet pas de justifier la mention de son nom dans un compte rendu s´il n´existe aucun lien entre l´objet du compte rendu et la raison de la relative notoriété. La mention du nom d´un suspect est justifiée à titre exceptionnel lorsqu´elle permet d´éviter au sein d´un large public des confusions et de faux soupçons provoqués éventuellement par des récits médiatiques antérieurs. Or, dans le «cas Ebner» de tels compte rendus n´ont pas été publiés. Le Conseil de la presse est parvenu à ces conclusions dans la présente prise de position à propos du cas «Mischa Ebner».
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Rechtsgebiete: Personenrecht
Jurius
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat am 24. März 2003 und am 26. März 2003 u.a. verschiedene Antworten auf hängige Fragen zur Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz sowie zur Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation im Nichtbankensektor geklärt. Die Veröffentlichng enthält insbesondere eine umfassende Beurteilung von Art. 2 Abs. 3 Bst. a GwG.
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Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
fel.
Wann Krankenkassen zahlen müssen
Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) behält die bisherige Rechtsprechung zur Kassenpflicht plastisch chirurgischer Massnahmen nach operativen Brustkrebseingriffen zumindest in ihren Grundsätzen auch unter dem neuen Krankenversicherungsgesetz ihre Gültigkeit.
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
fel.
Eine Differenz von mehr als 30 Prozent zwischen dem Lohn einer fest angestellten Kindergärtnerin und demjenigen einer für kurze Zeit eingestellten Stellvertreterin streift zwar die Grenze des Zulässigen, wird aber vom Bundesgericht gerade noch als verfassungskonform akzeptiert.
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Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen
fel.
Die im Zusammenhang mit einer in Mexiko gegen Raul Salinas, den Bruder des früheren mexikanischen Präsidenten, eröffneten Strafuntersuchung erfolgte Beschlagnahmung von zehn Bankkonti in der Schweiz bleibt bestehen.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Jurius
Urteil BVerfG – 1 BvR 330/96 – vom 12. März 2003
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 12. März 2003 Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen zurückgewiesen, mit denen die Erteilung von Auskünften über die Verbindungsdaten der Telefongespräche von Journalisten angeordnet worden waren. Von den betroffenen Journalisten wurde angenommen, dass sie mit mutmasslichen Straftätern in Kontakt standen. Die Auskunftsanordnung hatte sich gegen Telekommunikationsunternehmen gerichtet. Im Folgenden wird das Urteil im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
Jurius
Die Inhaber von sogenannten Mehrwertdienstnummern (Telefonnummern nach dem Muster 09xy) werden neu auf einer Internetseite des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) veröffentlicht. Die Massnahme soll die Transparenz in diesem Markt erhöhen und dem Missbrauch von Mehrwertdienstnummern vorbeugend entgegenwirken.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Jurius
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat erstmals Rechenschaft über ihre Aufsichtstätigkeit über alle dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediäre des Nichtbankensektors und die von ihr anerkannten Selbstregulierungsorganisationen abgelegt. Nachfolgend wird die Zusammenfassung des Jahresberichts 2002 wiedergegeben und auf den Volltext des Jahresberichts hingewiesen.
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Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
fel.
Seit dem Inkrafttreten des zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bilateral ausgehandelten Freizügigkeitsabkommens sind Personen aus dem EU-Raum sowie aus EFTA-Staaten beim Familiennachzug spürbar besser gestellt als Schweizer, die in ihrer Heimat leben. Diese Inländerdiskrimination ist jedoch laut einem Urteil des Bundesgerichts hinzunehmen.
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Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen
Jurius
Schweiz unterzeichnet das Kindesschutzübereinkommen
Die Schweiz strebt im Bereich des Kindesschutzes eine engere und verstärkte internationale Zusammenarbeit an. Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin im Bundesamt für Justiz (BJ), hat am 2. April 2003 in Den Haag für die Schweiz das Kindesschutzübereinkommen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht unterzeichnet.
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Jurius
Zentraler Standort Bern-Zollikofen zeitlich verzögert
Die aufgrund neuer Verfahrenskompetenzen in den Deliktsbereichen der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität im Ausbau begriffenen Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes beginnen mit dem Aufbau dezentraler Zweigstellen in der Romandie, im Tessin und im Grossraum Zürich. Aufgrund der eingeschränkten Finanzlage des Bundes verzögert sich der Bau und für 2007 vorgesehene Bezug eines gemeinsamen zentralen Gebäudes für die Strafverfolgungsorgane des Bundes in Zollikofen.
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Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht