Liebe Leserinnen und Leser
Noch 33 Tage, dann beginnt die Fussball-EM 2008. Vor zwei Jahren bot eine Schweizer Bank vor der Fussball-WM ein Finanzprodukt an, das einen Gewinn aufgrund des Ergebnisses der Schweizer Nationalmannschaft in Aussicht stellte. Rolf Bracher bespricht BGE 133 II 68, in dem das Bundesgericht dieses Finanzprodukt als Glücksspiel im Sinne des Spielbankengesetzes und als gewerbsmässige Wette im Sinne des Lotteriegesetzes qualifizierte.
Ebenfalls dem Thema Spiel und Wette widmet sich Antoine Hamdan. Er untersucht die US-amerikanische, europäische und schweizerische Regelung des Glücksspiels sowie der Wetten im Internet. Hamdan plädiert dafür, nebst der staatlichen Regulierung auch eine Selbstregulierung der Glücksspielindustrie zu fördern.
«An administrative penalty is the specific administrative act by an administrative subject with the power of administrative penalty of imposing sanction against citizens, legal persons and other organizations having violated administrative law.» Ass. Prof. Yan Tie Yi und Prof. Park Sang Hee geben eine Übersicht über das chinesische Verwaltungsstrafrecht.
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Wir freuen uns über Bewerbungen oder Hinweise.
Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 19. Mai 2008. Wir wünschen Ihnen zwei erfolgreiche Wochen und bereits jetzt ein schönes Pfingstwochenende.
Freundliche Grüsse
Nils Güggi