Liebe Leserinnen und Leser
Gesetzesbestimmungen zum Konsumentenschutz sind – unerwartet Konsumenten-unfreundlich – auf mehrere Erlasse verteilt. So sind Vorschriften u.a. dem Obligationenrecht, dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Kartellgesetz, dem Konsumenteninformationsgesetz oder dem Fernmeldegesetz zu entnehmen. Entsprechend aufgeteilt laufen auch Gesetzgebungsprojekte ab. Dr. Felix Schöbi nimmt sich dieser Unübersichtlichkeit an, und fasst in seinem Beitrag den Stand der Gesetzgebung zum Konsumentenschutz Ende 2009 zusammen. Konkret geht es dabei um missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, ein Widerrufsrecht bei Verträgen, die am Telefon oder sonst im Fernabsatz geschlossen werden, sowie die geplanten Änderungen im Recht des Fahrniskaufs.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Nils Güggi | Thomas Schneider | |
Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |