Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Ende Juli 2012 starten die Olympischen Spiele in London. Mit Leistungsport leider inzwischen fast immer verbunden sind Dopingvorfälle. Diese verfälschen den Wettbewerb und schaden dem Image des Veranstalters. Aus diesem Grund hat das Internationale Olympische Komitte die sog. «Osaka Rule» erlassen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen auch ehemals gedopte Sportler von den Olympischen Spielen ausgeschlossen werden. Wer also als «Doper» erwischt wird, muss mit einem Ausschluss von den Spielen auch nach Ablauf der Dopingsanktion  rechnen. Der Court of Arbitration for Sport hat nun die «Osaka Rule» für unwirksam erklärt. Prof. Dr. Ulrich Haas kommentiert diese Entscheidung kritisch.
 
Einer Entscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 zu sog. Kettenarbeitsverträgen widmet sich Dr. Jean Christophe Schwaab. Die viel beachtete Entscheidung besagt, dass wiederholt vorkommende befristete Arbeitsverträge bei demselben Unternehmen (bzw. im Fall Verwaltungsbehörde) unter bestimmten Umständen rechtmässig sein können und nicht gegen die Richtlinie 1999/70/EG (Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge) verstossen.
 
Müssen Kantone eine Kommission zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann einrichten? Das Bundesgericht verneint diese Frage mit Urteil vom 21. November 2011 zwar, zeigt aber die zu erfüllenden völker- und verfassungsrechtlichen Handlungpflichten der Kantone detailliert auf. Gabriela Medici begrüsst den Entscheid, der die Kantone zu einer wirksamen Gleichstellungspolitik verpflichtet.
 
Auch Hervé Dutoit kommentiert ein Urteil des Bundesgerichts (vom 16. September 2011). Dieses betrifft die Verurteilung wegen übler Nachrede durch die Medien. Gegenübergestellt werden der Schutz der Ehre politischer Persönlichkeiten und die Medienfreiheit. Ebenfalls wird die heikele Frage des Entlastungsbeweises auf kantonaler Ebene überprüft.
 
Am 1. Januar 2012 ist die Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) in Kraft getreten. Der Kanton Bern verpflichtet auf dieser Grundlage Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern zur Information gegenüber den Sozialbehörden und anderen Organisationen, die Leistungen der Sozialhilfe anbieten. Daniel Kettiger zeigt auf, warum diese Verpflichtung gegen den Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis und damit gegen Bundesrecht verstösst und nicht angewendet werden darf.
 
Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 16. April 2012 wieder begrüssen zu dürfen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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