| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Im Urteil hat sich das Bundesgericht – soweit ersichtlich – zum ersten Mal mit der vorzeitigen Kündigung durch den Verpächter in Anwendung von Art. 22a Abs. 1 i.V.m. 22b lit. c LPG infolge unbewilligter Änderung des Pachtgegenstandes durch den Pächter befasst. Es hatte dabei unter anderem über die Frage zu entscheiden, ob es für eine vorzeitige Kündigung gemäss Art. 22b LPG nebst einer Pflichtverletzung des Pächters gemäss lit. a–c dieser Bestimmung zusätzlich eines wichtigen Grundes bedarf. Zu Recht hat das Bundesgericht das Erfordernis eines zusätzlichen wichtigen Grundes verneint.
Abstract
Die FINMA hat kürzlich ihr Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» revidiert und wollte damit die jüngste Rechtsprechung zur Vermögensverwaltung in ihre Mindeststandards übernehmen. Der Artikel zeigt, dass die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen tatsächlich über die zivilrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtes hinausgehen. Zu Recht wurde die Revision von den Unterstellten deshalb kritisiert.
Abstract
Auf dem 11. Regensburger Symposium für Europäisches Familienrecht im Oktober 2012 gaben sich führende europäische Rechtswissenschaftler auf dem Gebiet des Familien- und Kindesrechts die Klinke in die Hand. Die Thematik «Kindesrecht und Elternkonflikt» wurde anhand ausgewählter europäischer Rechtsordnungen rechtsvergleichend erörtert. Kürzlich ist auch der dazu gehörende Tagungsband erschienen.
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BGer – Die Detailshandelskette Aldi muss möglicherweise fehlerhafte Protex-Feuerlöscher aus den Jahren 2007 und 2008 nun doch nicht zurückrufen. Laut Bundesgericht würde die Aktion zum heutigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr ergeben. (Urteil 2C_13/2013)
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BGer – Ein Genfer Vermögensverwalter wird nicht wegen Geldwäscherei, Unterstützung einer kriminellen Organisation und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Bundesgericht wies die Anklage der Staatsanwaltschaft ab. (Urteile 6B_184/2013, 6B_693/2013 und 6B_774/2013) (sk)
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BGer – Die Gemeinden Dällikon und Regensdorf sind mit ihrem Kampf um eine Lärmreduktion bei Starts ab Piste 28 vom Flughafen Zürich zumindest vorerst erfolglos geblieben. Laut Bundesgericht haben sie ihre Beschwerde gegen den BAZL-Entscheid zu spät erhoben. (Urteil 1C_492/2013)
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BGer – Ein deutscher Bäcker im afghanischen Kabul kann nicht von den Schweizer Überzeitregelungen profitieren. Das Bundesgericht hat seiner Arbeitgeberfirma mit Sitz in Glarus Recht gegeben. (Urteil 4A_103/2013)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Assistenzärztin wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Sie hatte 2009 im Spital Langenthal einer Patientin Blut aus einer falschen Gruppe verabreicht, ohne zuvor ihre Blutgruppenkarte kontrolliert zu haben. (Urteil 6B_174/2013)
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BVGer – Zur Gewährung vergünstigter Posttarife im Rahmen der Presseförderung darf nicht verlangt werden, dass drei Viertel der Leser der Zeitung oder Zeitschrift Abonnenten sind. Laut Bundesverwaltungsgericht stellt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) überhöhte Ansprüche. (Urteil A-469/2013)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt, dass auch Notare von der interkantonalen Freizügigkeit profitieren können. Dies bedingt, dass die Kantone gleichwertige Berufsqualifikationen von Notaren aus anderen Kantonen anerkennen. Die WEKO empfiehlt zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit die Vertragsparteien eines Grundstückgeschäfts die öffentliche Urkunde nicht zwingend von einem Notar am Ort des Grundstücks erstellen lassen müssen, sondern auch einen Notar aus einem anderen Kanton wählen können.
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Der Bundesrat hat die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) gutgeheissen. Dank der neuen Regelungen können kleine Photovoltaik-Anlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) gebaut werden. Eine Plangenehmigungspflicht besteht nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2013 weitere Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktpolitik im Steuerbereich getroffen. Er hat der Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt. Ausserdem hat er einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der Europäischen Union (EU) abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet.
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Soziale Netzwerke wie Twitter, Blogs oder Facebook stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Diese sind jedoch nicht durch ein eigenes Spezialgesetz zu bewältigen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrates in Beantwortung des vom Nationalrat überwiesenen Postulats Amherd zur Rechtslage in Bezug auf Social Media. In verschiedenen Bereichen wird nun vertieft geprüft, ob es neue Vorschriften braucht. Dies gilt etwa für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern sowie für deren Pflichten nach Fernmelderecht.
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Die Initiative verlangt vom Bund und den Kantonen, die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zu fördern und einen landesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn festzulegen.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August bis und mit 16. September 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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