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Liebe Leserinnen und Leser
 
Einrichtung und Betrieb von computergestützten Informationssystemen, die Personendaten enthalten, werfen regelmässig datenschutzrechtliche Fragen auf. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Problematik des Kreises der Zugriffsberechtigten. Dabei stellt sich die Frage des Zugangs sowohl verwaltungsintern bzw. innerhalb der das Informationssystem betreibenden Stelle oder Behörde als auch in Bezug auf externe Stellen, seien dies nun andere Verwaltungsbehörden oder Private. Prof. Dr. Astrid Epiney und Tobias Fasnacht betrachten in ihrem Beitrag die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Informationssystemen insbesondere im Hinblick auf besonders schützenswerte Personendaten und nehmen hierfür das Beispiel des Klienten-Informationssystems für Sozialarbeit (KiSS) zur Hand.
 
Mit Urteil vom 12. Dezember 2013 hat das Bundesgericht eine Zierbeleuchtung einer Privatliegenschaft erstmals der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen des Umweltschutzgesetzes unterworfen und somit die Betriebszeit dieser eingeschränkt. Dr. Stefan Meichssner kommentiert das Urteil und befürwortet die Gültigkeit des Raumplanungsgesetzes für Zierbeleuchtungen, die das übliche Mass übersteigen und in ihren wesentlichen Elementen auf Dauer angelegt sind.
Die Schweiz steht, wie viele Länder weltweit, im Energiebereich vor grossen Herausforderungen. Veränderungen im internationalen Energieumfeld sowie der beschlossene Atomausstieg sind Prüfsteine für den Schweizer Energiehaushalt. Dr. Peter R. Burkhalter konkretisiert seine Ausführungen zum Referat «Energetische Sanierungen und Mietrecht», welches er anlässlich des St. Galler Mietrechtstages 2013 hielt und konzentriert sich dabei auf die Auswirkungen auf den Mietzins aus Vermieter- und Mietersicht.
 
Wanda Mühlemann betrachtet den wissenschaftlichen DNA-Beweis näher, der in der Praxis einige Probleme aufwirft. Sie stellt zudem die sog. Bayes-Netze vor, bei welchen es sich um ein Wahrscheinlichkeitsmodell zur Darstellung und Berechnung von Überzeugungen handelt.
 
In einem Diskussionsbeitrag nimmt Ludwig A. Minelli zu der von Grégor Puppinck und Claire de la Hougue in ihrem Beitrag Le droit au suicide assisté dans la jurisprudence de la Cour européenne des droits de l'homme, in: Jusletter 27. Januar 2014 geäusserten Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf Sterbehilfe bzw. begleiteten Suizids klar Gegenposition ein.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
Astrid Epiney
Tobias Fasnacht
Abstract

Der Beitrag präzisiert die Vereinbarkeit von Informationssystemen, wie sie von kantonalen Behörden teilweise zur Aufbereitung von «Klienteninformationen» im Bereich der Sozialarbeit verwendet werden, mit den allgemeinen Prinzipien des Datenschutzrechts, wobei das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage besonders abgehandelt wird. Die Verfasser vertreten die Meinung, dass die kantonale Datenschutzgesetzgebung in Verbindung mit der Spezialgesetzgebung als gesetzliche Grundlage für die Einführung fraglicher Informationssysteme ausreichend ist, stellen aber bei der konkreten Ausgestaltung und beim Betrieb derselben hohe Anforderungen.

Urteilsbesprechungen
Stefan Meichssner
Abstract

Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 1C_250/2013 vom 12. Dezember 2013 unterwirft das Bundesgericht – soweit ersichtlich – zum ersten Mal eine Zierbeleuchtung einer Privatliegenschaft vorsorglichen Emissionsbegrenzungen des Umweltschutzgesetzes. Es bestätigt den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, wonach die Zierbeleuchtung analog den Bestimmungen über die Nachtruhe grundsätzlich um 22.00 Uhr abzuschalten sei und erlaubt für die Weihnachtszeit eine verlängerte Betriebszeit bis 01.00 Uhr. Der Autor fasst das Urteil und den zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen und nimmt eine erste Würdigung vor.

Beiträge
Peter Burkhalter
Abstract

Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen energetischer Sanierungen auf den Mietzins aus Vermieter- und Mietersicht und deren Folgen, insbesondere auch im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Der Beitrag konkretisiert die Ausführungen des Verfassers zum Referat «Energetische Sanierungen und Mietrecht», welches er anlässlich des St. Galler Mietrechtstages 2013 der Universität St. Gallen hielt.

Wanda Mühlemann
Abstract

Wissenschaftliche DNA-Beweise, welche in probabilistischer Form vor Gericht verwendet werden, werfen in der Praxis etliche Probleme auf. Der Beitrag zeigt auf, wie diese Schwierigkeiten überwunden und wie alle strafrechtlichen Beweise – in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit – mit dem gleichen Massstab behandelt werden können. Im Beitrag werden sog. Bayes-Netze, bei welchen es sich um ein Wahrscheinlichkeitsmodell zur Darstellung und Berechnung von Überzeugungen handelt, anhand eines berühmten britischen Falls vorgestellt. (bk)

Ludwig A. Minelli
Abstract

Der Artikel setzt sich mit dem Beitrag von Grégor Puppinck und Claire de la Hougue unter dem Titel «Le droit au suicide assisté dans la jurisprudence de la Cour européenne des droits de l‘Homme» (in: Jusletter 27 janvier 2013) auseinander. Er zeigt, dass jene Autoren ihre Argumentation auf gedanklich unscharfer Grundlage und einer willkürlichen Veränderung eines amtlich festgestellten Sachverhalts aufgebaut haben. Arthur Schopenhauer kommt dabei deshalb ins Spiel, weil er prägnant festgehalten hat, was frühe Einimpfung religiöser Dogmen selbst mit Gehirnen von sonst höchst verständigen und geistreichen Personen anzustellen vermag.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Mann Recht gegeben, der 1995 in Zürich im Wahn seine Frau enthauptet hat. Laut Gericht haben ihm die Schweizer Behörden 2004 die Entlassung aus der Verwahrung gestützt auf ein veraltetes Gutachten verwehrt. (Urteil 8300/06)

Jurius
Abstract

EGMR – Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz im Zusammenhang mit Polizeigewalt gegen einen Mann aus Burkina Faso ist definitiv. Die Grosse Kammer des Gerichts hat den Antrag der Schweiz für eine Neubeurteilung abgewiesen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Ausdrücke «Sauausländer» und «Dreckasylant» stellen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Rassendiskriminierung dar, sondern nur eine Beschimpfung. Das gilt laut Gericht selbst dann, wenn «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer Nationalität verwendet werden. (Urteil 6B_715/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst eine von mehreren Stimmberechtigten aus verschiedenen Parteien gemeinsam erhobene Beschwerde gut und stellt fest, dass das Verfahren für die Wahl des Grossen Rats des Kantons Wallis vor der Bundesverfassung nicht standhält. Das bisher praktizierte Wahlsystem genügt den Anforderungen an ein Proporzwahlverfahren nicht, weil die Wahlkreise teilweise zu klein sind. (Urteil 1C_495/2012)

Jurius
Abstract

BGer – In den Läden des Shopping-Dorfs Alpenrhein Outlet-Village im bündnerischen Landquart darf ohne Bewilligung am Sonntag nicht mehr gearbeitet werden. Das Bundesgericht hat der Gewerkschaft UNIA Recht gegeben. (Urteil 2C_44/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Mord-Verurteilung eines 25-Jährigen Kosovaren bestätigt, der 2009 in Volketswil ZH seine Freundin erschossen hat. Der Mann hatte in seiner Beschwerde erfolglos an der Version festgehalten, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. (Urteil 6B_678/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Der als «Babyquäler» bekannt gewordene Sadist bleibt verwahrt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und die Ansicht der Zürcher Justiz bestätigt, dass seine Gefährlichkeit mit Therapien innert fünf Jahren kaum deutlich verringert werden kann. (Urteile 6B_409/2012 und 6B_726/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Eine Basler Journalistin muss der Staatsanwaltschaft den Namen eines Cannabis-Dealers preisgeben, über den sie einen Artikel verfasst hat. Laut Bundesgericht kann sie sich angesichts des gewerbsmässigen Handels des Porträtierten nicht auf den Quellenschutz berufen. (Urteil 1B_293/2013)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2014 die Botschaft und den Entwurf zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will die Respektierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots verbessern und die Begehung von Kriegsverbrechen weiter eindämmen. Er hat am 19. Februar 2014 die Botschaft zur Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen verabschiedet. Die Änderungen müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden, bevor sie der Bundesrat ratifizieren kann.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 19. Februar 2014 die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin wird festgelegt, wie die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative umgesetzt werden soll.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will den Informationsaustausch nach OECD-Standard auch auf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anwenden, die noch nicht an den Standard angepasst werden konnten. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Jurius
Abstract

Schweizer Detailhandelsunternehmen sollen alle die Möglichkeit erhalten, ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr unter der Woche und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr offenzuhalten. Der Sonntag ist nicht betroffen und die kantonalen Feiertage sind ausgenommen. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2014 die Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz mit diesem minimalen Rahmen für die Ladenöffnungszeiten an Werktagen auf nationaler Ebene eröffnet. Er setzt damit die vom Parlament angenommene Motion Lombardi «Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten» um. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Mai 2014.

Jurius
Abstract

Seit dem 1. Januar 2014 dürfen mit der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge nur noch Personen und Institutionen betraut werden, die einer Finanzmarktaufsicht unterstehen. Daneben kann die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) weiteren Personen und Institutionen eine Zulassung erteilen. Dies betrifft insbesondere unabhängige Vermögensverwalter, die nicht von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden. Im nun definitiv geregelten Zulassungsverfahren nimmt die OAK BV eine Gewährsprüfung vor; eine laufende Aufsicht ist aber nicht vorgesehen.