| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Der Beitrag präzisiert die Vereinbarkeit von Informationssystemen, wie sie von kantonalen Behörden teilweise zur Aufbereitung von «Klienteninformationen» im Bereich der Sozialarbeit verwendet werden, mit den allgemeinen Prinzipien des Datenschutzrechts, wobei das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage besonders abgehandelt wird. Die Verfasser vertreten die Meinung, dass die kantonale Datenschutzgesetzgebung in Verbindung mit der Spezialgesetzgebung als gesetzliche Grundlage für die Einführung fraglicher Informationssysteme ausreichend ist, stellen aber bei der konkreten Ausgestaltung und beim Betrieb derselben hohe Anforderungen.
Abstract
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 1C_250/2013 vom 12. Dezember 2013 unterwirft das Bundesgericht – soweit ersichtlich – zum ersten Mal eine Zierbeleuchtung einer Privatliegenschaft vorsorglichen Emissionsbegrenzungen des Umweltschutzgesetzes. Es bestätigt den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, wonach die Zierbeleuchtung analog den Bestimmungen über die Nachtruhe grundsätzlich um 22.00 Uhr abzuschalten sei und erlaubt für die Weihnachtszeit eine verlängerte Betriebszeit bis 01.00 Uhr. Der Autor fasst das Urteil und den zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen und nimmt eine erste Würdigung vor.
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen energetischer Sanierungen auf den Mietzins aus Vermieter- und Mietersicht und deren Folgen, insbesondere auch im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Der Beitrag konkretisiert die Ausführungen des Verfassers zum Referat «Energetische Sanierungen und Mietrecht», welches er anlässlich des St. Galler Mietrechtstages 2013 der Universität St. Gallen hielt.
Abstract
Wissenschaftliche DNA-Beweise, welche in probabilistischer Form vor Gericht verwendet werden, werfen in der Praxis etliche Probleme auf. Der Beitrag zeigt auf, wie diese Schwierigkeiten überwunden und wie alle strafrechtlichen Beweise – in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit – mit dem gleichen Massstab behandelt werden können. Im Beitrag werden sog. Bayes-Netze, bei welchen es sich um ein Wahrscheinlichkeitsmodell zur Darstellung und Berechnung von Überzeugungen handelt, anhand eines berühmten britischen Falls vorgestellt. (bk)
Abstract
Der Artikel setzt sich mit dem Beitrag von Grégor Puppinck und Claire de la Hougue unter dem Titel «Le droit au suicide assisté dans la jurisprudence de la Cour européenne des droits de l‘Homme» (in: Jusletter 27 janvier 2013) auseinander. Er zeigt, dass jene Autoren ihre Argumentation auf gedanklich unscharfer Grundlage und einer willkürlichen Veränderung eines amtlich festgestellten Sachverhalts aufgebaut haben. Arthur Schopenhauer kommt dabei deshalb ins Spiel, weil er prägnant festgehalten hat, was frühe Einimpfung religiöser Dogmen selbst mit Gehirnen von sonst höchst verständigen und geistreichen Personen anzustellen vermag.
Abstract
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Mann Recht gegeben, der 1995 in Zürich im Wahn seine Frau enthauptet hat. Laut Gericht haben ihm die Schweizer Behörden 2004 die Entlassung aus der Verwahrung gestützt auf ein veraltetes Gutachten verwehrt. (Urteil 8300/06)
Abstract
EGMR – Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz im Zusammenhang mit Polizeigewalt gegen einen Mann aus Burkina Faso ist definitiv. Die Grosse Kammer des Gerichts hat den Antrag der Schweiz für eine Neubeurteilung abgewiesen.
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BGer – Die Ausdrücke «Sauausländer» und «Dreckasylant» stellen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Rassendiskriminierung dar, sondern nur eine Beschimpfung. Das gilt laut Gericht selbst dann, wenn «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer Nationalität verwendet werden. (Urteil 6B_715/2012)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst eine von mehreren Stimmberechtigten aus verschiedenen Parteien gemeinsam erhobene Beschwerde gut und stellt fest, dass das Verfahren für die Wahl des Grossen Rats des Kantons Wallis vor der Bundesverfassung nicht standhält. Das bisher praktizierte Wahlsystem genügt den Anforderungen an ein Proporzwahlverfahren nicht, weil die Wahlkreise teilweise zu klein sind. (Urteil 1C_495/2012)
Abstract
BGer – In den Läden des Shopping-Dorfs Alpenrhein Outlet-Village im bündnerischen Landquart darf ohne Bewilligung am Sonntag nicht mehr gearbeitet werden. Das Bundesgericht hat der Gewerkschaft UNIA Recht gegeben. (Urteil 2C_44/2013)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Mord-Verurteilung eines 25-Jährigen Kosovaren bestätigt, der 2009 in Volketswil ZH seine Freundin erschossen hat. Der Mann hatte in seiner Beschwerde erfolglos an der Version festgehalten, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. (Urteil 6B_678/2013)
Abstract
BGer – Der als «Babyquäler» bekannt gewordene Sadist bleibt verwahrt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und die Ansicht der Zürcher Justiz bestätigt, dass seine Gefährlichkeit mit Therapien innert fünf Jahren kaum deutlich verringert werden kann. (Urteile 6B_409/2012 und 6B_726/2013)
Abstract
BGer – Eine Basler Journalistin muss der Staatsanwaltschaft den Namen eines Cannabis-Dealers preisgeben, über den sie einen Artikel verfasst hat. Laut Bundesgericht kann sie sich angesichts des gewerbsmässigen Handels des Porträtierten nicht auf den Quellenschutz berufen. (Urteil 1B_293/2013)
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2014 die Botschaft und den Entwurf zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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Der Bundesrat will die Respektierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots verbessern und die Begehung von Kriegsverbrechen weiter eindämmen. Er hat am 19. Februar 2014 die Botschaft zur Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen verabschiedet. Die Änderungen müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden, bevor sie der Bundesrat ratifizieren kann.
Abstract
Der Bundesrat hat am 19. Februar 2014 die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin wird festgelegt, wie die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative umgesetzt werden soll.
Abstract
Der Bundesrat will den Informationsaustausch nach OECD-Standard auch auf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anwenden, die noch nicht an den Standard angepasst werden konnten. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Abstract
Schweizer Detailhandelsunternehmen sollen alle die Möglichkeit erhalten, ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr unter der Woche und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr offenzuhalten. Der Sonntag ist nicht betroffen und die kantonalen Feiertage sind ausgenommen. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2014 die Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz mit diesem minimalen Rahmen für die Ladenöffnungszeiten an Werktagen auf nationaler Ebene eröffnet. Er setzt damit die vom Parlament angenommene Motion Lombardi «Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten» um. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Mai 2014.
Abstract
Seit dem 1. Januar 2014 dürfen mit der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge nur noch Personen und Institutionen betraut werden, die einer Finanzmarktaufsicht unterstehen. Daneben kann die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) weiteren Personen und Institutionen eine Zulassung erteilen. Dies betrifft insbesondere unabhängige Vermögensverwalter, die nicht von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden. Im nun definitiv geregelten Zulassungsverfahren nimmt die OAK BV eine Gewährsprüfung vor; eine laufende Aufsicht ist aber nicht vorgesehen.
Jusletter