| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Die Alkoholhandelsgesetzgebung wird zurzeit revidiert. Dabei geht es auch um Massnahmen gegen den problematischen Alkoholkonsum besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, u.a. um die Einführung von Mindestpreisen für alkoholische Getränke. Diese Massnahme ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich umstritten. In Frage steht insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Freihandelsabkommen mit der EU (FHA) und der Wirtschaftsfreiheit der BV. Wichtige Aspekte sind die Verhältnismässigkeit einer solchen Massnahme sowie die Frage, inwieweit die Grundsätze der EU-Warenverkehrsfreiheit auch bei der Auslegung des FHA zu berücksichtigen sind.
Abstract
Das Verwaltungsverfahren fordert regelmässig von den beteiligten Parteien, dass diese am Verfahren aktiv mitwirken (sog. Mitwirkungspflicht). Umgekehrt schreibt das Strafprozessrecht vor, dass sich niemand selbst belasten muss (sog. nemo-tenetur-Grundsatz). Diese beiden Prozessmaximen können in Konflikt geraten, wenn ein Sachverhalt sowohl eine verwaltungsrechtliche als auch eine strafrechtliche Komponente aufweist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 5. April 2012 in Sachen Chambaz gegen Schweiz einige Fragen rund um diesen Themenkomplex erörtert. Der Autor analysiert dieses Urteil und seine Folgen für das Verhältnis von Verwaltungsrecht und Strafrecht in der Schweiz.
Abstract
Später als die übrigen Neuerungen des teilrevidierten Kollektivanlagengesetzes (KAG) ist am 1. Januar 2014 die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 KAG in Kraft getreten. Neben den zentralen Elementen dieser neuen Verhaltenspflicht für Finanzdienstleister widmet sich der Beitrag der Frage nach dem genauen sachlichen Geltungsbereich der Protokollierungspflicht unter Berücksichtigung des neuen Vertriebsbegriffes. Basierend darauf kommt der Autor zum Schluss, dass sich die praktische Relevanz der neuen Protokollierungspflicht insgesamt jedenfalls vorerst in Grenzen hält.
Abstract
Der Bundesrat hat kürzlich einen Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht erlassen, um auf diese Weise – unter anderem – das gesetzliche Inzestverbot aufzuheben. Zum besseren Verständnis des vorgeschlagenen Reformentwurfs des Bundesrates werden im Beitrag die verschiedenen Komponenten des Inzestbegriffs ausführlich definiert und Alternativen zum Inzestverbot aufgezeigt. Der Beitrag beleuchtet insbesondere die Frage, ob die Strafbarkeit von Inzest in einer modernen Gesellschaft ihre Rechtfertigung hat. (bk)
Abstract
Compliance ist heute für alle Unternehmen ein wichtiges Thema. Eine Compliance, die a priori jeden Rechtsbruch eines Mitarbeiters vereitelt, wird es aber nie geben. Auch von der zeitlichen und finanziellen Aufwandsseite gibt es Grenzen. Der Autor versucht aufzuzeigen, wie eine optimale Compliance gestaltet werden muss, damit das Unternehmen alle seine Pflichten angemessen erfüllt hat, welche Schwierigkeiten dabei zu bewältigen sind (z.B. das fehlende Compliance-Geheimnis der internen Juristen) und dass mit geschickter Fokussierung viel erreicht werden kann.
Abstract
BGer – Die Konkubinatspartnerin eines verstorbenen Zürchers geht bei der Verteilung des Pensionskassenguthabens des Mannes leer aus, obwohl er sie als begünstigte Person bestimmt hatte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 9C_522/2013)
Abstract
BGer – Der erneute Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch François Légeret blieb ohne Erfolg. Das Bundesgericht wies das Begehren des zu lebenslanger Haft verurteilten Dreifachmörders von Vevey (VD) ab. (Urteil 6F_24/2013) (sk)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hebt eine «schockierende» Sanktion gegen die Betreiberin eines Massagesalons auf. Bei einer Kontrolle hatte die Genfer Polizei eine Prostituierte angetroffen, die bereits gemeldet war, aber noch nicht registriert. (Urteil 2C_926/2013) (sk)
Abstract
BGer – Die gerichtliche Begutachtung von Straftätern muss laut Bundesgericht durch Psychiater erfolgen. Bei Personen mit psychologischer Ausbildung ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht sichergestellt, dass das notwendige Fachwissen vorhanden ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_459/2013)
Abstract
Die Schweiz beansprucht die natürlichen Lebensgrundlagen zu stark. Dies äussert sich im Klimawandel sowie im Verlust an Biodiversität und Boden. Der Bundesrat will deshalb das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz; USG) so ergänzen, dass in Zukunft die natürlichen Ressourcen effizienter genutzt werden. Er hat am 12. Februar 2014 eine entsprechende Botschaft zur Revision des USG an das Parlament verabschiedet. Diese Revision bildet den indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)».
Abstract
Das bisherige Waffenverbot für Staatsangehörige von Kroatien und Montenegro wird aufgehoben. Der Bundesrat hat die Kriterien für diejenigen Länder überprüft, deren Staatsangehörige in der Schweiz keine Waffen besitzen dürfen. Er kam dabei zum Schluss, dass die bislang angewendeten Kriterien ihre Gültigkeit behalten, Kroatien und Montenegro diese aber nicht mehr erfüllen. Ferner hat der Bundesrat beschlossen, das Verfahren für die Übertragung einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein anzupassen.
Abstract
Der Bundesrat schickt einen Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV in die Vernehmlassung. Mit dem Vorschlag, die maximalen Beträge für Mietzinse zu erhöhen, die bei der Berechnung des EL-Anspruchs berücksichtigt werden, erfüllt er eine Motion des Parlaments. Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen.
Abstract
In Zukunft dürfte die Verwaltung der Internet-Domain-Namen «.ch» und «.swiss» in einer separaten Verordnung geregelt werden. Das BAKOM ruft die betroffenen Kreise dazu auf, zum Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID) Stellung zu nehmen. Die Anhörung umfasst auch Änderungen in der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV), in der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) und in der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). So soll beispielsweise die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung verdoppelt werden.
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