de fr
Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Schweizer Parlament arbeitet im Moment an der Totalrevision des geltenden Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz). Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen an heutige wirtschaftliche und gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen. Dabei stehen die Minderung des problematischen Alkoholkonsums und seine Folgen sowie der Jugendschutz im Vordergrund. Als mögliche Massnahme wird die Einführung von Mindestpreisen für Alkoholika diskutiert. Prof. Dr. Kurt Pärli und Prof. Dr. Jens Lehne kommen in ihrem Gutachten zum Schluss, dass dieser Mindestpreis nicht gegen das Freihandelsabkommen mit der EU oder die Wirtschaftsfreiheit der Bundesverfassung verstösst (a.A. Astrid Epiney / Beate Metz / Benedikt Pirker, Die Vereinbarkeit eines gesetzlichen Mindestpreises für Alkoholika und ausgewählter Modelle von Lenkungsabgaben auf Alkoholika mit dem Freihandelsabkommen Schweiz – EU und der Wirtschaftsfreiheit, in: Jusletter 24. Januar 2011).
 
Regelmässig treten verwaltungsrechtliche Mitwirkungspflichten in Konflikt mit der strafprozessualen Selbstbelastungsfreiheit (sog. nemo-tenetur-Grundsatz). Während das öffentliche Recht häufig fordert, dass der Betroffene auch zu seinen Ungunsten an einem Verwaltungsverfahren mitwirkt, gilt im Strafprozessrecht gerade der umgekehrte Grundsatz. Der Beschuldigte darf nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Simon Roth widmet sich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 5. April 2012 in Sachen Chambaz gegen die Schweiz, welches sich mit Fragen rund um diesen Themenkomplex beschäftigt.
 
Dr. Fabian Schmid betrachtet die Bedeutung der Protokollierungspflicht von Art. 24 Abs. 3 KAG im Lichte des neuen Vertriebsbegriffes. Diese Protokollierungspflicht ist – anders als die restlichen Neuerungen des teilrevidierten Kollektivanlagengesetzes – erst am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
 
Ein Thema in der Diskussion um die Harmonisierung des Strafrahmens im Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht ist, das gesetzliche Inzestverbot aufzuheben. Jessica Botelho definiert die verschiedenen Komponenten des Inzestbegriffs ausführlich und zeigt Alternativen zum Inzestverbot auf.
 
Im Anschluss an den Beitrag von Christoph Tagmann / Beat Zirlick, Compliance im schweizerischen Kartellrecht, in: Jusletter 30. September 2013, betrachtet auch Dr. Herbert Wohlmann Compliance im schweizerischen Kartellrecht, diesmal aus der Sicht der Unternehmen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
jcr:3c78645f-87fc-4934-a71f-fc09e3a0a91a
Kurt Pärli
Jens Lehne
Abstract

Die Alkoholhandelsgesetzgebung wird zurzeit revidiert. Dabei geht es auch um Massnahmen gegen den problematischen Alkoholkonsum besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, u.a. um die Einführung von Mindestpreisen für alkoholische Getränke. Diese Massnahme ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich umstritten. In Frage steht insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Freihandelsabkommen mit der EU (FHA) und der Wirtschaftsfreiheit der BV. Wichtige Aspekte sind die Verhältnismässigkeit einer solchen Massnahme sowie die Frage, inwieweit die Grundsätze der EU-Warenverkehrsfreiheit auch bei der Auslegung des FHA zu berücksichtigen sind.

Urteilsbesprechungen
Simon Roth
Abstract

Das Verwaltungsverfahren fordert regelmässig von den beteiligten Parteien, dass diese am Verfahren aktiv mitwirken (sog. Mitwirkungspflicht). Umgekehrt schreibt das Strafprozessrecht vor, dass sich niemand selbst belasten muss (sog. nemo-tenetur-Grundsatz). Diese beiden Prozessmaximen können in Konflikt geraten, wenn ein Sachverhalt sowohl eine verwaltungsrechtliche als auch eine strafrechtliche Komponente aufweist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 5. April 2012 in Sachen Chambaz gegen Schweiz einige Fragen rund um diesen Themenkomplex erörtert. Der Autor analysiert dieses Urteil und seine Folgen für das Verhältnis von Verwaltungsrecht und Strafrecht in der Schweiz.

Beiträge
Fabian Schmid
Abstract

Später als die übrigen Neuerungen des teilrevidierten Kollektivanlagengesetzes (KAG) ist am 1. Januar 2014 die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 KAG in Kraft getreten. Neben den zentralen Elementen dieser neuen Verhaltenspflicht für Finanzdienstleister widmet sich der Beitrag der Frage nach dem genauen sachlichen Geltungsbereich der Protokollierungspflicht unter Berücksichtigung des neuen Vertriebsbegriffes. Basierend darauf kommt der Autor zum Schluss, dass sich die praktische Relevanz der neuen Protokollierungspflicht insgesamt jedenfalls vorerst in Grenzen hält.

Jessica Botelho
Abstract

Der Bundesrat hat kürzlich einen Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht erlassen, um auf diese Weise – unter anderem – das gesetzliche Inzestverbot aufzuheben. Zum besseren Verständnis des vorgeschlagenen Reformentwurfs des Bundesrates werden im Beitrag die verschiedenen Komponenten des Inzestbegriffs ausführlich definiert und Alternativen zum Inzestverbot aufgezeigt. Der Beitrag beleuchtet insbesondere die Frage, ob die Strafbarkeit von Inzest in einer modernen Gesellschaft ihre Rechtfertigung hat. (bk)

Herbert Wohlmann
Abstract

Compliance ist heute für alle Unternehmen ein wichtiges Thema. Eine Compliance, die a priori jeden Rechtsbruch eines Mitarbeiters vereitelt, wird es aber nie geben. Auch von der zeitlichen und finanziellen Aufwandsseite gibt es Grenzen. Der Autor versucht aufzuzeigen, wie eine optimale Compliance gestaltet werden muss, damit das Unternehmen alle seine Pflichten angemessen erfüllt hat, welche Schwierigkeiten dabei zu bewältigen sind (z.B. das fehlende Compliance-Geheimnis der internen Juristen) und dass mit geschickter Fokussierung viel erreicht werden kann.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Konkubinatspartnerin eines verstorbenen Zürchers geht bei der Verteilung des Pensionskassenguthabens des Mannes leer aus, obwohl er sie als begünstigte Person bestimmt hatte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 9C_522/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Der erneute Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch François Légeret blieb ohne Erfolg. Das Bundesgericht wies das Begehren des zu lebenslanger Haft verurteilten Dreifachmörders von Vevey (VD) ab. (Urteil 6F_24/2013) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hebt eine «schockierende» Sanktion gegen die Betreiberin eines Massagesalons auf. Bei einer Kontrolle hatte die Genfer Polizei eine Prostituierte angetroffen, die bereits gemeldet war, aber noch nicht registriert. (Urteil 2C_926/2013) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die gerichtliche Begutachtung von Straftätern muss laut Bundesgericht durch Psychiater erfolgen. Bei Personen mit psychologischer Ausbildung ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht sichergestellt, dass das notwendige Fachwissen vorhanden ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_459/2013)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Schweiz beansprucht die natürlichen Lebensgrundlagen zu stark. Dies äussert sich im Klimawandel sowie im Verlust an Biodiversität und Boden. Der Bundesrat will deshalb das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz; USG) so ergänzen, dass in Zukunft die natürlichen Ressourcen effizienter genutzt werden. Er hat am 12. Februar 2014 eine entsprechende Botschaft zur Revision des USG an das Parlament verabschiedet. Diese Revision bildet den indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)».

Jurius
Abstract

Das bisherige Waffenverbot für Staatsangehörige von Kroatien und Montenegro wird aufgehoben. Der Bundesrat hat die Kriterien für diejenigen Länder überprüft, deren Staatsangehörige in der Schweiz keine Waffen besitzen dürfen. Er kam dabei zum Schluss, dass die bislang angewendeten Kriterien ihre Gültigkeit behalten, Kroatien und Montenegro diese aber nicht mehr erfüllen. Ferner hat der Bundesrat beschlossen, das Verfahren für die Übertragung einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein anzupassen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat schickt einen Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV in die Vernehmlassung. Mit dem Vorschlag, die maximalen Beträge für Mietzinse zu erhöhen, die bei der Berechnung des EL-Anspruchs berücksichtigt werden, erfüllt er eine Motion des Parlaments. Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen.

Jurius
Abstract

In Zukunft dürfte die Verwaltung der Internet-Domain-Namen «.ch» und «.swiss» in einer separaten Verordnung geregelt werden. Das BAKOM ruft die betroffenen Kreise dazu auf, zum Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID) Stellung zu nehmen. Die Anhörung umfasst auch Änderungen in der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV), in der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) und in der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). So soll beispielsweise die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung verdoppelt werden.