Liebe Leserinnen und Leser
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist funktionell, institutionell sowie finanziell unabhängig und übt eine hoheitliche Funktion im öffentlichen Interesse aus. Insbesondere steht ihr eine Aufsichtsfunktion zum Schutz eines «funktionierenden Finanzplatzes» Schweiz zu. Zur Erfüllung ihres Auftrags gehört, dass sie ermittelt, ob ein Verstoss gegen Aufsichtsrecht vorliegt oder nicht und, wo nötig, Massnahmen ergreift. Diese Tätigkeit ist unter dem Begriff «Finanzmarktenforcement» zusammengefasst. Das Einsatzspektrum des Finanzmarktenforcements reicht von der diskreten Abklärung aufsichtsrechtlich relevanter Sachverhalte bis hin zu der im Handelsregister publizierten Übernahme der Geschäftsführung von unbewilligten oder insolventen Finanzintermediären. Je nach zu untersuchendem Sachverhalt sind zudem Behörden im In- oder Ausland einzubeziehen. Dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben im Spannungsfeld verschiedener Anspruchsgruppen ein ständiger Balanceakt ist, zeigt David Wyss auf.
Benachteiligungen von Menschen und Menschengruppen kommen in ganz verschiedenen Bereichen vor: Einbürgerung, Mobilität, Verwaltungsrecht, Arbeit, soziale Sicherheit und Justiz. Sara Licci, Tarek Naguib und Nadine Wantz präsentieren eine Übersicht zur Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutzrecht 2013 (vgl. auch schon Sabine Steiger-Sackmann / Eylem Copur, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutzrecht 2012, in: Jusletter 8. Juli 2013). Sie stellen dabei eine dynamische Entwicklung des Diskriminierungsschutzrechts fest, die sich auch durch die Auslegung des Bundesgerichts ergibt.
Eine Verfügung von Todes wegen ist gemäss Art. 498 ZGB eine formgebundene Erklärung. Erblasser, Verfügungswille, Verfügungsobjekte sowie Verfügungsempfänger müssen im formrichtigen Text zum Ausdruck kommen. Anhand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichts zeigt Denise Gut Kägi, dass das Eruieren des wirklichen Willens des Erblassers eine der grössten Herausforderungen für die Rechtsprechung darstellt.
Am 1. Juli 2012 ist Art. 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in revidierter Form in Kraft getreten. Innert kurzer Zeit wurden zahlreiche Aufsätze zu dieser modifizierten Bestimmung publiziert. Lisa Aeschimann greift zentrale und umstrittene Fragen zu Art. 8 UWG auf und ordnet ihnen die verschiedenen Ansichten der Autorinnen und Autoren in Form von Wortzitaten zu.
Sibilla G. Cretti beschäftigt sich mit steuerrechtlichen Problemstellungen, welche sich bei der Haltung von Grundeigentum in der Schweiz ergeben. Dabei beleuchtet sie die zurzeit in der Praxis noch nicht gefestigten Steuerfolgen aus dem Erwerb und der Haltung von Grundstücken in der Schweiz durch einen ausländischen Treuhänder (Trustee).
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |