Liebe Leserinnen und Leser
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist funktionell, institutionell sowie finanziell unabhängig und übt eine hoheitliche Funktion im öffentlichen Interesse aus. Insbesondere steht ihr eine Aufsichtsfunktion zum Schutz eines «funktionierenden Finanzplatzes» Schweiz zu. Zur Erfüllung ihres Auftrags gehört, dass sie ermittelt, ob ein Verstoss gegen Aufsichtsrecht vorliegt oder nicht und, wo nötig, Massnahmen ergreift. Diese Tätigkeit ist unter dem Begriff «Finanzmarktenforcement» zusammengefasst. Das Einsatzspektrum des Finanzmarktenforcements reicht von der diskreten Abklärung aufsichtsrechtlich relevanter Sachverhalte bis hin zu der im Handelsregister publizierten Übernahme der Geschäftsführung von unbewilligten oder insolventen Finanzintermediären. Je nach zu untersuchendem Sachverhalt sind zudem Behörden im In- oder Ausland einzubeziehen. Dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben im Spannungsfeld verschiedener Anspruchsgruppen ein ständiger Balanceakt ist, zeigt David Wyss auf.
Benachteiligungen von Menschen und Menschengruppen kommen in ganz verschiedenen Bereichen vor: Einbürgerung, Mobilität, Verwaltungsrecht, Arbeit, soziale Sicherheit und Justiz. Sara Licci, Tarek Naguib und Nadine Wantz präsentieren eine Übersicht zur Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutzrecht 2013 (vgl. auch schon Sabine Steiger-Sackmann / Eylem Copur, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutzrecht 2012, in: Jusletter 8. Juli 2013). Sie stellen dabei eine dynamische Entwicklung des Diskriminierungsschutzrechts fest, die sich auch durch die Auslegung des Bundesgerichts ergibt.
Eine Verfügung von Todes wegen ist gemäss Art. 498 ZGB eine formgebundene Erklärung. Erblasser, Verfügungswille, Verfügungsobjekte sowie Verfügungsempfänger müssen im formrichtigen Text zum Ausdruck kommen. Anhand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichts zeigt Denise Gut Kägi, dass das Eruieren des wirklichen Willens des Erblassers eine der grössten Herausforderungen für die Rechtsprechung darstellt.
Am 1. Juli 2012 ist Art. 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in revidierter Form in Kraft getreten. Innert kurzer Zeit wurden zahlreiche Aufsätze zu dieser modifizierten Bestimmung publiziert. Lisa Aeschimann greift zentrale und umstrittene Fragen zu Art. 8 UWG auf und ordnet ihnen die verschiedenen Ansichten der Autorinnen und Autoren in Form von Wortzitaten zu.
Sibilla G. Cretti beschäftigt sich mit steuerrechtlichen Problemstellungen, welche sich bei der Haltung von Grundeigentum in der Schweiz ergeben. Dabei beleuchtet sie die zurzeit in der Praxis noch nicht gefestigten Steuerfolgen aus dem Erwerb und der Haltung von Grundstücken in der Schweiz durch einen ausländischen Treuhänder (Trustee).
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Der Artikel zeigt auf, wie die FINMA das Aufsichtsrecht gegenüber den ihrer Voll- oder Teilaufsicht unterstehenden Finanzmarktteilnehmern durchsetzt. Beleuchtet werden übergeordnete Zielsetzungen, der Geschäftsbereich Enforcement und die Anwendung der Aufsichtsinstrumente. Aus Sicht des Rechtsanwenders bedeutsam ist das Ineinandergreifen materiellen Aufsichtsrechts und verfahrensrechtlicher Bestimmungen. Schliesslich zeigt der Aufsatz, wie sich die FINMA mit ihrem Finanzmarktenforcement im ständigen Balanceakt zwischen Effizienz im Sinn der raschen Entfaltung von Wirkung zwecks Erfüllung ihres Schutzauftrags und den Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit ihrer Vorgehensweise übt.
Abstract
Diskriminierung kann in einer Vielzahl von Lebenssachverhalten stattfinden. Demzufolge muss sich das Bundesgericht immer wieder auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten mit der Frage beschäftigen, ob eine Benachteiligung vorliegt oder nicht. Unter welchen Umständen die Parteien eine Diskriminierung geltend machen und wie das Bundesgericht Art. 8 Abs. 2 BV im jeweiligen Zusammenhang auslegt, wird vorliegend anhand seiner Rechtsprechung im Jahr 2013 aufgezeigt.
Abstract
Das Bundesgericht beantwortet im Urteil 5A_323/2013 vom 23. August 2013 die Frage, ob der Text, den die Erblasserin handschriftlich verfasst hat, in gültiger Weise ihren Willen erkennen lässt, den Beschwerdegegnern letztwillig mehrere Liegenschaften als Vermächtnis zuzuwenden.
Abstract
Innert kurzer Zeit wurden zahlreiche Aufsätze zum revidierten Art. 8 UWG publiziert. Der Beitrag will den Zugang zu den vielen Meinungsäusserungen erleichtern. Auf einem Rundgang durch die modifizierte Bestimmung wird der Lesende zu verschiedenen Fragen geführt, die in den Texten zur neuen AGB-Kontrolle aufgegriffen werden. Den Fragen sind die Ansichten der jeweiligen Autorinnen und Autoren in Form von Wortzitaten zugeordnet.
Abstract
Der Beitrag untersucht die steuerlichen Aspekte von Grundeigentum in der Schweiz, das durch einen Trust ausländischen Rechts gehalten wird. (bk)
Abstract
BGer – Mit einem kompromittierenden Video haben zwei Männer eine 17-Jährige erpresst und zu sexuellen Handlungen gezwungen. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sie sich der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung schuldig gemacht haben und nicht nur der Nötigung. (Urteil 6B_1040/2013)
Abstract
BGer – Die Solothurnische Gemeinde Oensingen hat 2011 für das Gebiet Hunzikermatte bis Hinterdorf eine fünfjährige Planungszone erlassen. Das Bundesgericht bestätigt nun den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, das die Dauer – und damit den faktischen Baustopp – auf drei Jahre verkürzt hat. (Urteil 1C_141/2014)
Abstract
BVGer – Das Bundesamt für Migration hat einen Antrag auf Namensänderung eines Flüchtlings abgelehnt, obwohl es nicht zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid nun annulliert und den Fall an die Direktion für Zivilstandsfragen des Kantons Genf überwiesen. (Urteil A-5658/2013)
Abstract
BVGer – Ein junger Syrier mit Wohnsitz im Kanton Waadt muss an die Behörden in Damaskus eine Gebühr zur Befreiung vom Militärdienst bezahlen, falls er einen gültigen Reisepass erhalten will. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Einspruch des Bundesamtes für Migration. (Urteil C-1382/2014) (sk)
Abstract
Das Bauprodukterecht des Bundes wird an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst. Nachdem im März 2014 das neue Bundesgesetz über Bauprodukte von den Eidgenössischen Räten verabschiedet worden war, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Ausführungsverordnung gutgeheissen und beide Erlasse auf den 1. Oktober 2014 in Kraft gesetzt.
Abstract
Der Bundesrat hat am 27. August 2014 beschlossen, im Hinblick auf die Situation in der Ukraine weitere Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen zu erlassen. Er hat die Verordnung zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vom 2. April 2014 ergänzt, damit auch die von der EU im Juli 2014 erlassenen Sanktionen erfasst sind. Die revidierte Verordnung tritt am 27. August 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat befürwortet in seiner am 27. August 2014 verabschiedeten Stellungnahme die parlamentarische Initiative «Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für Genossenschaftsversicherungen». Diese will bestimmte Kleinstversicherer aus der Aufsicht ausnehmen.
Abstract
Der Bundesrat spricht sich gegen die Eidgenössische Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» aus. Er hat die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Aus Sicht des Bundesrates hätte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens unerwünschte einschneidende Auswirkungen insbesondere auf die Wirtschaftsordnung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das System der sozialen Sicherheit der Schweiz.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im September 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.