Liebe Leserinnen und Leser
In Payerne bringt ein verurteilter Sexual- und Gewalttäter kurz nach Entlassung aus dem Gefängnis, aber noch unter Hausarrest stehend, eine 19-jährige Frau um. Ein inhaftierter Vergewaltiger tötet in Genf auf Freigang die ihn alleine begleitende Therapeutin. Evan Kohler stellt sich im Anblick dieser schrecklichen Schlagzeilen die Frage nach der Wirksamkeit des Systems zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Gefangenen in der Schweiz (siehe auch Benjamin F. Brägger, Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS): Eine Analyse mit Ausblick, in: Jusletter 9. März 2015). Er kommt zum Schluss, dass zur besseren Beurteilung der Gemeingefährlichkeit am Informationsaustausch zwischen den einzelnen Akteuren gearbeitet werden muss.
Rainer Schumacher bespricht in zwei Beiträgen zwei aktuelle, sachenrechtliche Urteile des Handelsgerichts Zürich. Einmal geht es um die Passivlegitimation im Prozess bzw. um die definitive Bestellung einer provisorisch geleisteten Sicherheit, beim anderen um das Bauhandwerkpfandrecht für Asphaltlieferungen für den Flughafen Zürich.
In dieser Ausgabe von Jusletter finden Sie die französische Übersetzung des Beitrages zur Höhe der Genugtuung nach dem revidierten Opferhilfegesetz von Meret Baumann, Blanca Anabitarte und Sandra Müller Gmünder, Genugtuungspraxis Opferhilfe, in: Jusletter 1. Juni 2015.
Gibt es Grenzen der Einflussnahme Privater in Abstimmungskampagnen? Stellt eine strafrechtlich unerlaubte Abstimmungspropaganda bereits eine unzulässige Einwirkung im Abstimmungskampf dar? Anders als Denise Buser (Gibt es Grenzen der Einflussnahme Privater in Abstimmungskampagnen?, in: Jusletter 18. Mai 2015) sehen Andreas Glaser und Arthur Brunner in der nachträglichen strafrechtlichen Sanktionierung keinen hinreichenden Grund, eine Abstimmung aufzuheben. Einzelne Entgleisungen, selbst wenn sie sich im Nachhinein als strafbar herausstellen, sollten nicht als Anlass dienen, die demokratische Diskussionskultur insgesamt einzuengen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |