de fr

Liebe Leserinnen und Leser

In Payerne bringt ein verurteilter Sexual- und Gewalttäter kurz nach Entlassung aus dem Gefängnis, aber noch unter Hausarrest stehend, eine 19-jährige Frau um. Ein inhaftierter Vergewaltiger tötet in Genf auf Freigang die ihn alleine begleitende Therapeutin. Evan Kohler stellt sich im Anblick dieser schrecklichen Schlagzeilen die Frage nach der Wirksamkeit des Systems zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Gefangenen in der Schweiz (siehe auch Benjamin F. Brägger, Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS): Eine Analyse mit Ausblick, in: Jusletter 9. März 2015). Er kommt zum Schluss, dass zur besseren Beurteilung der Gemeingefährlichkeit am Informationsaustausch zwischen den einzelnen Akteuren gearbeitet werden muss.

Rainer Schumacher bespricht in zwei Beiträgen zwei aktuelle, sachenrechtliche Urteile des Handelsgerichts Zürich. Einmal geht es um die Passivlegitimation im Prozess bzw. um die definitive Bestellung einer provisorisch geleisteten Sicherheit, beim anderen um das Bauhandwerkpfandrecht für Asphaltlieferungen für den Flughafen Zürich.

In dieser Ausgabe von Jusletter finden Sie die französische Übersetzung des Beitrages zur Höhe der Genugtuung nach dem revidierten Opferhilfegesetz von Meret Baumann, Blanca Anabitarte und Sandra Müller Gmünder, Genugtuungspraxis Opferhilfe, in: Jusletter 1. Juni 2015.

Gibt es Grenzen der Einflussnahme Privater in Abstimmungskampagnen? Stellt eine strafrechtlich unerlaubte Abstimmungspropaganda bereits eine unzulässige Einwirkung im Abstimmungskampf dar? Anders als Denise Buser (Gibt es Grenzen der Einflussnahme Privater in Abstimmungskampagnen?, in: Jusletter 18. Mai 2015) sehen Andreas Glaser und Arthur Brunner in der nachträglichen strafrechtlichen Sanktionierung keinen hinreichenden Grund, eine Abstimmung aufzuheben. Einzelne Entgleisungen, selbst wenn sie sich im Nachhinein als strafbar herausstellen, sollten nicht als Anlass dienen, die demokratische Diskussionskultur insgesamt einzuengen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche. 
 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
Evan Kohler
Abstract

Nachdem in den letzten Jahren verschiedene Gerichtsfälle aus der französischsprachigen Schweiz für Schlagzeilen sorgten, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Systems zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Gefangenen in der Schweiz. Ziel des Beitrages ist es, zu verstehen, unter welch verschiedenen Gesichtspunkten die Gefangen zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit betrachtet werden können. Auch soll der Frage nachgegangen werden, auf welche Weise solche Informationsquellen erweitert und geteilt werden können. (bk)

Urteilsbesprechungen
Rainer Schumacher
Rainer Schumacher
Abstract

Im besprochenen Urteil qualifizierte das Handelsgericht (Einzelgericht) des Kantons Zürich aus zutreffenden Erwägungen eine von einer Drittperson geleistete Bankgarantie als hinreichende Ersatzsicherheit (Art. 839 Abs. 3 ZGB). Die im gleichen Urteil vertretene Auffassung, im ordentlichen Verfahren um die Bestellung einer Bankgarantie als definitive Ersatzsicherheit sei anstelle der Grundeigentümerin die die Ersatzsicherheit leistende Drittperson passivlegitimiert, kann hingegen nicht geteilt werden. [Version vom 16. Juni 2015]

Rainer Schumacher
Rainer Schumacher
Abstract

Erstmals befasste sich ein publiziertes Urteil mit der Baupfandberechtigung für Asphaltlieferungen sowie mit der vorläufigen Grundbucheintragung von Baupfandrechten bei ungeklärter Zugehörigkeit der Baugrundstücke zum Verwaltungs- oder zum Finanzvermögen (Art. 839 Abs. 5 ZGB). Da es nur um die vorläufige Grundbucheintragung ging, war die definitive Klärung dieser und anderer Fragen dem ordentlichen Verfahren um die definitive Haftung als Grundpfandgläubigerin oder als einfache Bürgin zu überlassen.

Beiträge
Meret Baumann
Blanca Anabitarte
Sandra Müller Gmünder
Abstract

Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Totalrevision des Opferhilfegesetzes führte eine Plafonierung der opferhilferechtlichen Genugtuung ein. Damit sollte eine allgemeine Senkung der Beträge gegenüber der zivilrechtlichen Genugtuung erreicht werden. Das Entwickeln einer entsprechenden Praxis wurde den zuständigen kantonalen Behörden überlassen. Zweck dieses Beitrages ist es, die sich in der Zwischenzeit entwickelte Praxis der Genugtuungsbehörden aufzuzeigen und transparent zu machen. Die Autorinnen haben dazu eine repräsentative Sammlung von Entscheiden aus verschiedenen Kantonen zusammengestellt und analysiert.

Andreas Glaser
Andreas Glaser
Arthur Brunner
Arthur Brunner
Abstract

Die Autoren sind – anders als Denise Buser in Jusletter vom 18. Mai 2015 – der Meinung, dass die nachträgliche strafrechtliche Sanktionierung privater Interventionen in Abstimmungskämpfen für sich alleine kein hinreichender Grund ist, eine Abstimmung aufzuheben. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Auswirkungen solcher Interventionen auf die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Sofern diese Wirkungen schon vor einer Abstimmung erkennbar sind, ist innerhalb der Fristen von Art. 77 Abs. 2 BPR Beschwerde zu erheben. Eine andere Praxis wäre mit zentralen verfassungsrechtlichen Grundsätzen unvereinbar.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Über den Streit zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau im Zusammenhang mit der Spitalliste muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Zu diesem Urteil ist das Bundesgericht gekommen, das auf eine Beschwerde des Regierungsrats Thurgau nicht eingetreten ist. (Urteil 9C_849/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht stützt den Entscheid einer Waadtländer Behörde, einem arbeitslosen Franzosen die Sozialhilfe zu verweigern. Der Mann hatte seine Stelle und damit auch seine Kurzaufenthaltsbewilligung wegen einer Inhaftierung verloren. (Urteil 8C_395/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Visana Versicherungen abgewiesen. Diese wollte nicht für die Kosten eines Velounfalls aufkommen, den eine Medizinstudentin auf dem Weg zur Hausarztpraxis erlitt, wo sie ein Tutoriat absolvierte. (Urteil 8C_116/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Dem Chef einer Sicherheitsfirma wird der Waffenschein samt Waffe entzogen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Waadtländer Kantonspolizei. (Urteil 2C_1163/2014)(sts)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigt das Urteil auf Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 12'000 Franken eines Waadtländer Bezirksgerichts gegen die Besitzerin eines Labradors, der im April 2011 ein kleines Mädchen gebissen hatte. (Urteil 4A_113/2015) (sts)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht verurteilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat zu einer Entschädigungszahlung von 10'000 Franken an einen Physiker, welcher dafür gekämpft hatte, Daten über die Radioaktivitätsmessung zu erhalten. (Urteil A-2474/2014)(sts)

Jurius
Abstract

BVGer – In einem Verfahren gegen den Betreiber des AKW Mühleberg erhalten der Atomgegner Markus Kühni und ein Mitstreiter Einsicht in einen geschwärzten Arbeitsbericht. Die darin enthaltenen Informationen dürfen sie jedoch nicht ausserhalb des Verfahrens verwenden, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. (Urteil A-670/2015)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hebt die Befristung der Anerkennung der «Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)» auf.

Jurius
Abstract

Die Europäische Kommission anerkennt das Versicherungsaufsichtssystem der Schweiz als gleichwertig mit der in der EU massgeblichen Solvenz II-Richtlinie. Sie veröffentlichte am 4. Juni 2015 einen entsprechenden Entscheid, der das Schweizer System in den Bereichen Rückversicherungen, Solvenzberechnung und Versicherungsgruppenaufsicht als äquivalent würdigt.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. April 2015 bis und mit 16. Mai 2015 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.