Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Mit der Reform der sogenannten «Bildungsverfassung» und dem Inkrafttreten insbesondere des Hochschulförderungs- und koordinationsgesetzes (HFKG) erfuhr der Rechtsrahmen des Hochschulraums Schweiz eine grundlegende Umgestaltung. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag, ob und inwieweit dem Bund bzw. den gemeinsamen Organen des Hochschulbereichs die Befugnis zukommt, Vorschriften oder Empfehlungen zu Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren, insbesondere an den kantonalen Hochschulen und den anderen Institutionen des Hochschulbereichs, zu erlassen.
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Die Anforderungen an IT Projekte lassen sich zum Voraus meist nicht abschliessend festlegen. In den letzten Jahren haben daher agile Methoden wie Scrum stark an Bedeutung gewonnen. Traditionelle Vertragsmodelle passen aber nicht ohne weiteres auf agil geführte Projekte. Der Beitrag gibt einen Überblick über Rechtsnatur und mögliche Regelungsinhalte «agiler Verträge». Er wird in einem späteren Beitrag in Jusletter durch eine Checkliste ergänzt.
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Am Morgen eine Kaffeepause, am Mittag in den Lunch, am Nachmittag erneut eine Kaffeepause: Für viele Arbeitnehmer gehört das zum Arbeitsalltag. Nicht wenige, insbesondere in der Dienstleistungsbranche, wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber verpflichtet wäre, diese Pausen lückenlos zu dokumentieren. Bis auf wenige Ausnahmen sieht das Arbeitsgesetz heute für alle Angestellten ein rigides Zeiterfassungssystem vor. Auf den 1. Januar 2016 wird die Dokumentationspflicht nun teilweise gelockert. Der Beitrag stellt die Neuerungen in den Kontext der Arbeitsschutzgesetzgebung und arbeitet die wichtigsten Fragen zu Art. 73a und 73b ArGV 1 heraus.
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Lehre und Rechtsprechung befassen sich intensiv mit der Frage der Erfüllung der Treuepflicht als arbeitsvertragliche Pflicht. In der Literatur zum Finanzmarktrecht wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass jeder Mitarbeiter eines Finanzintermediärs Sorgfaltspflichten der Finanzmarktregulierung befolgt, um sich compliant zu verhalten. De lege lata richtet sich diese an das Finanzdienstleistungsunternehmen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Sorgfaltspflichten der finanzmarktrechtlichen Regulierung letztendlich einen Bestandteil der einzelvertraglichen Treuepflicht darstellen.
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In der neuen Reihe «Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft» ist im Schulthess-Verlag kürzlich das Buch «Ausgewählte Rechtsprobleme bei Dienstbarkeiten insbesondere im Grundbuchverkehr» von Christian Suter erschienen. Gegenstand des Beitrages bildet die Besprechung dieser Neuerscheinung.
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BGer – Obwohl die Genfer Beschwerdekammer ihre Strafe von elf auf sechs Jahre reduziert hatte, erreichte eine der Mittäterinnen im Mordfall von Cointrin (GE) nicht die Aufhebung ihrer Kaution, welche sie hatte entrichten müssen. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde zurück. (Urteil 1B_393/2015) (sts)
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BGer – Die rund 90 Asylsuchenden in den zwei vom Kanton Aargau gemieteten Wohnhäusern in Aarburg (AG) müssen definitiv nicht ausziehen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. Aarburg hatte ein Nutzungsverbot verhängt und ein Baugesuch gefordert. (Urteil 1C_395/2015)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die fristlose Entlassung von zwei Angestellten der SBB bestätigt, die während der Arbeitszeit das Internet missbräuchlich genutzt und daher die Sorgfaltspflicht verletzt haben. (Urteile A-5641/2014 und A-6453/2014)
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BVGer – Asylsuchende, die allein aufgrund ihres Verhaltens nach der Ausreise aus ihrem Herkunftsstaat verfolgt werden, werden als Flüchtlinge anerkannt, von der Asylgewährung werden sie hingegen ausgeschlossen. Auch wenn den Ehegatten Asyl gewährt wurde, erhalten sie in solchen Fällen kein Familienasyl. (Urteil in den Verfahren E-1715/2012 und E-3087/2012)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Diamanten-Milliardärs Beny Steinmetz abgewiesen. Er wollte die Herausgabe von Dokumenten im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs der USA verhindern. Die Amerikaner ermitteln in einem Korruptionsfall bei der Vergabe von Eisenerzschürfrechten in Guinea. (Urteil RR.2015.205)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verhängt Berufsverbote gegen sechs ehemalige Manager und Händler des UBS-Devisen- und Edelmetallgeschäftes. Die Dauer der Berufsverbote beträgt zwischen 12 Monaten und fünf Jahren.
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier. Durch die Zusammenarbeit im Bereich der Werbevermarktung wird zwar ein starkes Unternehmen entstehen. Die WEKO erwartet jedoch keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs.
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Am 16. Dezember 2015 eröffnete die Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen die Husqvarna Schweiz AG und mit ihr konzernmässig verbundenen Gesellschaften wegen möglicher Einflussnahme auf die Wiederverkaufspreise ihrer Händler und möglicher Behinderung von Parallel- und Direktimporten von Husqvarna-Produkten.
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Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der Westschweiz wie auch gegen zwei Beiträge der «Rundschau» von Fernsehen SRF.
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Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Wintersession 2015 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
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