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Liebe Leserinnen und Leser

Die Reform der sog. «Bildungsverfassung» vom 21. Mai 2006 brachte eine grundlegende Umgestaltung des Hochschulraums Schweiz. Die Neuausrichtung der Hochschullandschaft sollte zu einer verbesserten Koordination zwischen unterschiedlichen Hochschultypen führen. Astrid Epiney und Markus Kern überprüfen, ob und inwieweit der Bund bzw. die gemeinsamen Organe in diesem Rahmen auch über die Regelung der Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren bestimmen können. Sie kommen zum Schluss, dass sich insbesondere im Hinblick auf Professorinnen und Professoren kantonaler Hochschulinstitutionen weder aus den Bundeskompetenzen in Bezug auf die Hochschulorganisation noch aus Befugnissen betreffend die Regelung der Hochschulfinanzierung ausreichende Grundlagen ergeben.
 
In den letzten Jahrzehnten wurden unterschiedliche Vorgehensmodelle zur Herstellung von Software und IT Systemen entwickelt. «Agile Vorgehensmethoden» bieten neue Ansätze für Risikomanagement und Qualitätssicherung von Entwicklungsprojekten (vgl. Urs Egli, Agile Softwareprojekte: Rechtliche Qualifikation und vertragliche Umsetzung, in: Jusletter 31. August 2015). Wolfgang Straub geht in seinem Beitrag den Fragen nach, wie Verträge, Vergütungsmodelle und Beschaffungsprozesse auf agil geführte Projekte adaptiert werden können.
 
In der Schweiz sind bis auf wenige Ausnahmen alle Arbeitnehmenden verpflichtet, ihre Arbeitszeiten zu erfassen (vgl. Luca Cirigliano, Die Auswirkungen fehlender Arbeitszeiterfassung auf die Kurzarbeit nach Art. 31 ff. AVIG, in: Jusletter 15. Juli 2013). Die Aufzeichnungen sollen sicherstellen, dass die im Arbeitsgesetz verankerten Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Auf den 1. Januar 2016 tritt eine neue Verordnungsvorlage in Kraft, welche bestimmte Arbeitnehmende vollständig oder teilweise von der gesetzlichen Erfassungspflicht befreit. Matthias Meier analysiert die neuen Bestimmungen und findet, dass das Arbeitsgesetz heute für Arbeitsverhältnisse in Branchen und Lohnsegmenten, bei denen Arbeitnehmer selbstständig über ihre Arbeitszeiten entscheiden, keine tauglichen Lösungen bereit hält. Er schlägt vor, das Arbeitsgesetz grundlegend zu erneuern.
 
Thomas M. Müller widmet sich der Einhaltung von polizei-gesetzlichen Sorgfaltspflichten als Erfüllung der Arbeitspflicht. Diese Bestimmungen stellen Spezialnormen zur allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Pflicht dar, unternehmensinterne Weisungen zu erlassen. Der Autor folgert, dass aufgrund des öffentlich-rechtlichen Charakters der polizei-gesetzlichen Sorgfaltspflichten diese das Einzelarbeitsvertragsverhältnis mitbestimmen und durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb zwingend einzuhalten sind.
 
Roland Pfäffli bietet uns schliesslich eine Besprechung des Buches «Ausgewählte Rechtsprobleme bei Dienstbarkeiten insbesondere im Grundbuchverkehr» von Christian Suter.
 
Diese Ausgabe von Jusletter ist die letzte im Jahr 2015; die nächste Ausgabe erscheint am 11. Januar 2016. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Feiertage, einen guten Start ins neue Jahr und natürlich eine spannende Lektüre.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Wissenschaftliche Beiträge
Astrid Epiney
Astrid Epiney
Markus Kern
Abstract

Mit der Reform der sogenannten «Bildungsverfassung» und dem Inkrafttreten insbesondere des Hochschulförderungs- und koordinationsgesetzes (HFKG) erfuhr der Rechtsrahmen des Hochschulraums Schweiz eine grundlegende Umgestaltung. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag, ob und inwieweit dem Bund bzw. den gemeinsamen Organen des Hochschulbereichs die Befugnis zukommt, Vorschriften oder Empfehlungen zu Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren, insbesondere an den kantonalen Hochschulen und den anderen Institutionen des Hochschulbereichs, zu erlassen.

Beiträge
Wolfgang Straub
Wolfgang Straub
Abstract

Die Anforderungen an IT Projekte lassen sich zum Voraus meist nicht abschliessend festlegen. In den letzten Jahren haben daher agile Methoden wie Scrum stark an Bedeutung gewonnen. Traditionelle Vertragsmodelle passen aber nicht ohne weiteres auf agil geführte Projekte. Der Beitrag gibt einen Überblick über Rechtsnatur und mögliche Regelungsinhalte «agiler Verträge». Er wird in einem späteren Beitrag in Jusletter durch eine Checkliste ergänzt.

Matthias Meier
Matthias Meier
Abstract

Am Morgen eine Kaffeepause, am Mittag in den Lunch, am Nachmittag erneut eine Kaffeepause: Für viele Arbeitnehmer gehört das zum Arbeitsalltag. Nicht wenige, insbesondere in der Dienstleistungsbranche, wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber verpflichtet wäre, diese Pausen lückenlos zu dokumentieren. Bis auf wenige Ausnahmen sieht das Arbeitsgesetz heute für alle Angestellten ein rigides Zeiterfassungssystem vor. Auf den 1. Januar 2016 wird die Dokumentationspflicht nun teilweise gelockert. Der Beitrag stellt die Neuerungen in den Kontext der Arbeitsschutzgesetzgebung und arbeitet die wichtigsten Fragen zu Art. 73a und 73b ArGV 1 heraus.

Thomas M. Müller
Abstract

Lehre und Rechtsprechung befassen sich intensiv mit der Frage der Erfüllung der Treuepflicht als arbeitsvertragliche Pflicht. In der Literatur zum Finanzmarktrecht wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass jeder Mitarbeiter eines Finanzintermediärs Sorgfaltspflichten der Finanzmarktregulierung befolgt, um sich compliant zu verhalten. De lege lata richtet sich diese an das Finanzdienstleistungsunternehmen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Sorgfaltspflichten der finanzmarktrechtlichen Regulierung letztendlich einen Bestandteil der einzelvertraglichen Treuepflicht darstellen.

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

In der neuen Reihe «Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft» ist im Schulthess-Verlag kürzlich das Buch «Ausgewählte Rechtsprobleme bei Dienstbarkeiten insbesondere im Grundbuchverkehr» von Christian Suter erschienen. Gegenstand des Beitrages bildet die Besprechung dieser Neuerscheinung.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Obwohl die Genfer Beschwerdekammer ihre Strafe von elf auf sechs Jahre reduziert hatte, erreichte eine der Mittäterinnen im Mordfall von Cointrin (GE) nicht die Aufhebung ihrer Kaution, welche sie hatte entrichten müssen. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde zurück. (Urteil 1B_393/2015) (sts)

Jurius
Abstract

BGer – Die rund 90 Asylsuchenden in den zwei vom Kanton Aargau gemieteten Wohnhäusern in Aarburg (AG) müssen definitiv nicht ausziehen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. Aarburg hatte ein Nutzungsverbot verhängt und ein Baugesuch gefordert. (Urteil 1C_395/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die fristlose Entlassung von zwei Angestellten der SBB bestätigt, die während der Arbeitszeit das Internet missbräuchlich genutzt und daher die Sorgfaltspflicht verletzt haben. (Urteile A-5641/2014 und A-6453/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Asylsuchende, die allein aufgrund ihres Verhaltens nach der Ausreise aus ihrem Herkunftsstaat verfolgt werden, werden als Flüchtlinge anerkannt, von der Asylgewährung werden sie hingegen ausgeschlossen. Auch wenn den Ehegatten Asyl gewährt wurde, erhalten sie in solchen Fällen kein Familienasyl. (Urteil in den Verfahren E-1715/2012 und E-3087/2012)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Diamanten-Milliardärs Beny Steinmetz abgewiesen. Er wollte die Herausgabe von Dokumenten im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs der USA verhindern. Die Amerikaner ermitteln in einem Korruptionsfall bei der Vergabe von Eisenerzschürfrechten in Guinea. (Urteil RR.2015.205)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verhängt Berufsverbote gegen sechs ehemalige Manager und Händler des UBS-Devisen- und Edelmetallgeschäftes. Die Dauer der Berufsverbote beträgt zwischen 12 Monaten und fünf Jahren.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier. Durch die Zusammenarbeit im Bereich der Werbevermarktung wird zwar ein starkes Unternehmen entstehen. Die WEKO erwartet jedoch keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs.

Jurius
Abstract

Am 16. Dezember 2015 eröffnete die Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen die Husqvarna Schweiz AG und mit ihr konzernmässig verbundenen Gesellschaften wegen möglicher Einflussnahme auf die Wiederverkaufspreise ihrer Händler und möglicher Behinderung von Parallel- und Direktimporten von Husqvarna-Produkten.

Jurius
Abstract

Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der Westschweiz wie auch gegen zwei Beiträge der «Rundschau» von Fernsehen SRF.

Aus der Wintersession 2015
Jurius
Abstract

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Wintersession 2015 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.