Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Das Bundesgericht bestätigt in seinem zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_293/2016 vom 13. Dezember 2016 die Anwendung der sog. absoluten Empfangstheorie auf den Empfang der Kündigung des Mietverhältnisses. Wegen einer zehntägigen Ferienabwesenheit konnte die Mieterin die eingeschrieben zugestellte Kündigung nicht auf der Poststelle abholen. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist wurde sie von der nochmals zugesandten Kündigung überrascht. Der Entscheid wirkt unbillig. Die konsequente Haltung des Bundesgerichts dient jedoch der Rechtssicherheit und wirkt unangemessenen Folgen bei einer missbräuchlichen Nichtentgegennahme von Sendungen entgegen.
Abstract
In seinem Urteil C-582/14 Patrick Breyer gegen Deutschland vom 19. Oktober 2016 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union die Gelegenheit, die schwierige Frage der rechtlichen Einordnung von «dynamischen» IP-Adressen als personenbezogene Daten zu präzisieren. Diese Entscheidung erlaubt es uns, auf diese Debatte – auch im Hinblick auf die Gemeinsamkeiten des schweizerischen und des europäischen Datenschutzrechts – zurück zu kommen. Dies auch unter der Berücksichtigung der zukünftigen Schwierigkeiten durch das sog. IPv6 (Internet Protocol Version 6). (sts)
Abstract
Die beiden Autoren plädieren aufgrund einer historischen und funktionalen Analyse für eine Überführung des Kartellsanktionsrechts ins Unternehmensstrafrecht. Damit wird die Konsistenz des Rechts hergestellt, die grundlegenden Prinzipien des Strafrechts auch im Kartellrecht angewendet, die «best-practice» Compliance als Schuldbefreiungsgrund anerkannt, die individuellen Täter zur Rechenschaft gezogen und gleichzeitig eine echte Abschreckungswirkung herbeigeführt.
Abstract
Am 15. September 2016 luden die Studienvereinigung Kartellrecht e.V. (Arbeitsgruppe Schweiz) und das Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern zu einer Veranstaltung an der Universität Bern. Referenten und Teilnehmer aus Lehre und Praxis diskutierten eine Reihe aktueller Entwicklungen im schweizerischen Kartellrecht.
Abstract
Die Vergütung der Bauunternehmer ist ein zentrales Thema des privaten Baurechts. Rechtzeitig zur Freiburger Baurechtstagung ist zur Vergütung im Bauwerkvertrag eine aktualisierte Fassung des vor rund zwanzig Jahren erschienenen Standardwerks erschienen. Es befasst sich eingehend mit der Grundvergütung und der Mehrvergütung, welche der Bauherr zu entrichten hat.
Abstract
EGMR – Ein invalider Mann hatte vor dem Sozialversicherungsgericht Zürich keine Gelegenheit, zu den Eingaben der Pensionskasse Stellung zu nehmen, gegen welche er eine Klage eingereicht hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun entschieden, dass damit sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. (Urteil 7318/09)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Basler Musikers David Klein abgewiesen, der sich in einem Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen den Kabarettisten Massimo Rocchi als Privatkläger konstituieren wollte. Das höchste Schweizer Gericht schliesst damit aus, dass sämtliche Angehörige einer Gruppe als Privatkläger bei einer Gruppendiskriminierung auftreten können. (Urteil 1B_320/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die neuen Regelungen im Polizeigesetz des Kantons Luzern teilweise gut, welche bei Kundgebungen mit Gewaltausübung unter bestimmten Voraussetzungen die Auferlegung von Polizeikosten an Veranstalter und Teilnehmer vorsehen. Die Bestimmung zur Gebührenerhebung bei Veranstaltern lässt sich verfassungskonform anwenden. Die Regelung betreffend die Kostenverteilung gegenüber Kundgebungsteilnehmern hebt das Bundesgericht auf. (Urteil 1C_502/2015)
Abstract
BGer – Das Aargauer Obergericht muss sich zum dritten Mal mit dem Verkehrsunfall befassen, bei dem ein 17-Jähriger auf einem Fussgängerstreifen in Dottikon (AG) tödlich verletzt wurde. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers teilweise gutgeheissen, der in den Unfall involviert gewesen war. (Urteil 6B_262/2016)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohners gegen den Umbau und die Erweiterung des Kurtheaters Baden abgewiesen. Der Betroffene rügte vor allem, dass der geplante Erweiterungsbau die Gesamthöhe von 22,6 Meter des bestehenden Bühnenturms erreichen darf. (Urteil 1C_240/2016)
Jusletter