Liebe Leserinnen und Leser
Daniel Kettiger bespricht das Urteil 2C_327/2017 vom 12. September 2017 betreffend einen Rechtsstreit um einen Haltestellennamen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde gestützt auf das verfassungsmässige Anwendungsgebot von Bundesgesetzen trotz Verletzung der Rechtsweggarantie ab. Es ist nun am Gesetzgeber zu beurteilen, ob der Rechtsschutz im Bereich der geografischen Namen ausreichend ist. Der Autor stellt diesen dar und schätzt seine Bedeutung in der Praxis als eher gering ein.
Dem Urteil 4A_600/2016 vom 29. Juni 2017 zur Schiedsbeschwerde von Michel Platini widmet sich Irma Ambauen. Darin prüft das Bundesgericht die Willkürrüge von Herrn Platini gestützt auf Art. 393 lit. e ZPO, obwohl es sich um ein internationales Schiedsverfahren handelt. Die Autorin würdigt die zugrundeliegende Argumentation des Bundesgerichts und erachtet sie als grundsätzlich begrüssenswert, wenngleich gewichtige Fragen offenbleiben.
Die Digitalisierung der Finanzindustrie ist ein globaler Trend. Dominik Leimgruber und Björn-Gunnar Flückiger geben einen Überblick über die Fintech-Regulierungen in der Schweiz – etwa die «Sandbox» als bewilligungsfreies Testfeld für Jungunternehmen oder die vorgesehene neue Bewilligungskategorie für Fintech-Unternehmen (in Abgrenzung zur Bankenbewilligung) – und würdigen diese als überwiegend positiv für den Finanzplatz Schweiz.
John Curran befasst sich mit dem arbeitsrechtlichen Schutz von streikenden Arbeitnehmenden unter Berücksichtigung des Schweizer Rechts. Basis ist eine Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung über den Rechtsschutz streikender Arbeiter in sieben europäischen Staaten. Selbst in diesem kleinen Studienperimeter zeigen sich erhebliche Unterschiede.
Zum Abschluss seiner Rezensionstrilogie bespricht Roland Pfäffli die Dissertation von Flurina Hitz mit dem Titel «Das Baurecht als selbstständiges und dauerndes Recht: Konstruktion aus dinglichen und obligatorischen Rechtspositionen»; nach Einschätzung des Autors ein Buch, das ein in der Literatur noch wenig behandeltes Thema mit hohem Praxisbezug aktuell, anwendergerecht aufgearbeitet und wissenschaftlich fundiert behandelt.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |