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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Kurz nach ihrem Inkrafttreten wurde die Dublin III-Verordnung durch die so genannte «Flüchtlingskrise» in Frage gestellt. Dies veranlasste die Europäische Kommission dazu, eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, zu dem auch die Dublin III-Verordnung gehört, vorzuschlagen. Céline Randier untersucht die Berücksichtigung der Grundrechte in der Rechtsprechung des EuGH zur Dublin-III-Verordnung und die Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Dublin-IV-Verordnung mit der Auslegung der Bestimmungen der Charta der Grundrechte durch den Gerichtshof.

Jörg Paul Müller widmet sich der Frage der Bedeutung komplexer (multipolarer) Grundrechtsverhältnisse. Diese haben durch vermehrte Ausgliederung von Staatsaufgaben auf Private an Aktualität gewonnen, denn auch gegen sie können Grundrechtsansprüche geltend gemacht werden.

Die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind zentrale Anliegen des Schweizer Finanzplatzes. Dennoch haben sich die Anzeigen wegen Geldwäscherei laut der schweizerischen Polizeistatistik seit 2016 verdoppelt. Damit illegales Verhalten effektiver erkannt und bekämpft werden kann, zeigen Fabian Teichmann und Léonard Gerber aktuelle Entwicklungen in den Bereichen auf und beschreiben insbesondere auch wie die Täter vorgehen, um das Gesetz zu umgehen.

Die FINMA hat Ende August mit der Aufsichtsmitteilung 02/2019 Einschränkungen für Transaktionen mit Kryptowährungen eingeführt. Sie begründet ihre neue Praxis mit der Technologieneutralität des Aufsichtsrechts. Michael Kunz thematisiert die strittige Argumentation der FINMA für diese «technologiediskriminierende» Praxis.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

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